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Kriterien Erteilung Dauerausnahmegenehmigung gem. §70 StVZO
Schwerlastverkehr: Tipps und Tricks für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Schwerlastverkehr behandelt Fragen wie, welche Gesetze und Vorschriften gelten für Schwerlastverkehre? Wo bekomme ich die entsprechenden Genehmigungen? Gibt es spezielle Anforderungen an die Ausstattung von Fahrzeugen und Anhängern für Schwerlastverkehre? Wie ist das zulässige Gesamtgewicht für Schwerlastverkehre? Welche Fahrerqualifikation benötigt der Fahrer für Schwerlastverkehre?
MagNet-99 |
Geschrieben am 02 März 2013
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Zusammen,
mich interessiert, nach welchen Kriterien die oberen Landesbehörden Dauerausnahmegenehmigungen für Überbreiten im Werksnahverkehr (alle Transporte innerhalb des gleichen Regierungsbezirkes) freigeben.
Ich denke über den Einsatz von Aufliegern mit automatischen Be- und Entladesystemen nach. Hierzu sollen Auflieger mit Überbreite eingesetzt werden. Irgendwo zwischen 2,75 und 3 m werden es werden.
Hat jemand Tips für mich ?
Gruss
MagNet-99
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CARGOFORUM PARTNER
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captainultimate |
Geschrieben am 02 März 2013
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Dabei seit 18 Juni 2011 212 Beiträge
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Was ich am Rande mitbekommen habe wird die Teilbarkeit der Ladung ein Kríterium sein.
würde da das verkehrsportal empfehlen.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 03 März 2013
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo und Danke,
Teilbarkeit der Ladung kenne ich nur unter dem Gewichtsaspekt. Hier geht es aber um die Breite des Aufliegers um optimal automatisch Entladen zu können.
Gruss
MagNet-99
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ingohamburg |
Geschrieben am 03 März 2013
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Dabei seit 03 Juli 2010 54 Beiträge
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moinmoin
teilbarkeit der ladung betrifft nicht nur den gewichtsaspekt sondern sowohl die länge breite als auch höhe
desweiteren kommt es auch auf die örtlichen gegebenheiten an kann überhaupt ein regelmässiger verkehr unter diesen gesichtpunkten stattfinden
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TheDispatcher |
Geschrieben am 03 März 2013
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Dabei seit 24 August 2009 191 Beiträge
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@ MagNet-99
die Genehmigung nach §70 wird maximal für 6 Jahre
erteilt , dafür genügt ein formloser Antrag mit
einem Sachverständigengutachten , denn § 70 gilt
für den Technischen Part.
Für die Genehmigung der Ladung ist eine Dauer-
genehmigung nach § 29 notwendig, wobei dann
aber die 70´er schon vorliegen muss.
Gruß
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trailerman |
Geschrieben am 03 März 2013
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Dabei seit 15 Februar 2006 387 Beiträge
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Moin.
Das interessiert mich jetzt aber technisch: Wieso muss das System so breit sein?- Schubboden, Rollboden, Lamellenboden, das alles gibt es auch mit 2550 mm Breite.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 04 März 2013
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Trailerman,
wir wollen Gestelle, die sonst nur 2xquer auf den LKW verladen werden zukünftig 3xlängs verladen.
Gruss
MagNet-99
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