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Ausbildung Berichtsheft führen


philllipp Geschrieben am 21 Januar 2013



Dabei seit
21 Januar 2013
1 Beiträge
Hallo!
Ich mache seit 01.09.2013 eine Ausbildung zum Kaufmann für Speditions- und Logistikdienstleitungen und habe folgende Probleme:

1. ich habe keine Ahnung wie ich das Berichtsheft schreiben soll
2. ich bin die erste Auzbine in dem Betrieb überhaupt
3. wir sind ein sehr kleiner Betrieb (gerade mal 6 Mann groß)

Mein Ausbilder hat jetzt erst seine Ausbildereignungsprüfung gemacht und ist somit genauso erfahren wie ich

Ich habe keine Ahnung wie ich mein Berichtsheft schreiben soll, wir haben keine richtigen "Abteilungen" wir sitzen alle in einem großem Büro nebeneinander, jeder macht Dispo .... Wir haben auch ein kleines Lager

wir sind eine Spedition in den Kinderschuhen, damit hab ich auch kein Problem, ich habe mich bewusst für ne kleine Firma entschieden !

Ich weiß nicht genau was ich in meinen Berichten schreiben soll da ich jeden Tag fast immer das gleiche mache Dispo, Post, Frachtpreise anfragen, Probleme von den Kunden lösen usw.

Ich habe jetzt mal die Shareware "Berichtsheft Pro 3" runtergeladen, ist soweit ganz gut, nur hab ich in meiner IHK Vorlage keine Zeile mit Stunden. Frage: Kann ich die einfach leer lassen?

Hat mir jemand Tipps zum allgemeinen Ausfüllen von diesen Berichten? Steh echt voll aufm Schlauch. Genauso wie mein Ausbilder....
An sich weiß ich wie ich es ausfüllen sol, aber ich tu mich immer so ein bisschen schwer beim "formulieren", ich denke immer das kann so nicht stimmen oder das hört sich dumm / falsch an....

Kann mir vll. jemand die Berichtshefte von seinen ersten Wochen mal als Muster zusenden das ich nen ungefären Anhaltspunkt habe?
Ich weiss das 6 Monate fehlen mein Ausbilder sagt das machen wir schon irgentwann, aber ich habe kein bock irgentwann alles nach zuschreiben zu müssen und mir das aus den "Fingern zu saugen"also bitte ich euch umhilfe!

gruss

Philipp

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betterorange Geschrieben am 22 Januar 2013



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Bis 1.9. hast Du noch was Zeit. Stell die Fragen Deinem Ausbilder, der hat es gerade gelernt.

Kontinuierlich monmatlich sollte das Heft geführt werden.

Inhaltlich ergibt sich das während der Ausbildung.

Cheers, BO

captainultimate Geschrieben am 23 Januar 2013



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18 Juni 2011
212 Beiträge
Das aus dem Finger saugen tunlichst bleiben lassen! In der mündlichen Prüfung am Ende darf nur das geprüft werden was nach dem Berichtsheft gelehrt wurde. Sollte es zu einer Prüfung durch die IHK Kommen hat der Ausbildungsbetrieb ein Problem.

Schaf Geschrieben am 24 Januar 2013



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03 Mai 2010
91 Beiträge
Was die Formulierungen betrifft: Es soll ja kein stilistisches Meisterwerk werden.

Ansonsten solltest du deine Tätigkeit "kleinlich" aufschreiben. Wo guckst du was nach, wo trägst du was ein, was musst beachten...bla bla bla - lieber viel zu viel als zu wenig.

später, wenn du es wiederholt in dein Berichtsheft schreibst, kannst du es kürzen. Meine letzten Berichte lauteten immer "wie Vormonat". Solltest aber gelegentlich auf Highlights achten ;o).

Lass es dir am Besten jede Woche von deinem Ausbilder gegenzeichnen. Ich habe das versäumt und bin dann auch mit dem Schreiben in Rückstand geraten was zur Folge hatte, dass ich das ganze Heft mehr oder weniger auf dem letzten Drücker in einem Rutsch geschrieben habe ;o).

BenNebbich Geschrieben am 12 März 2013



Dabei seit
21 Februar 2013
27 Beiträge
captainultimate wrote:
In der mündlichen Prüfung am Ende darf nur das geprüft werden was nach dem Berichtsheft gelehrt wurde.

Das stimmt nicht.

In der mündlichen Prüfung wird der vom Prüfling festgelegte Verkehrsträger geprüft. Wie gut er diesen im Betrieb 'erlernt' hat ist zunächst zweitrangig. Fragen darf ich alles, zu diesem Verkehrsträger, unabhängig davon was im Berichtsheft steht.

B.N.

Fetchman Geschrieben am 17 März 2013



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Massgeblich zur Führung des Ausbildungheftes ist der in der Anlage zum Ausbildungsvertrag befindlichen AUSBILDUNGSPLAN !!! Dieser muss auch in das Berichtsheft !!

Hab ihr keinen, dann besorgt euch einen Ausbildungsrahmenplan und passt diesen an eure Firma an. VORSICHT: es gibt Ausbildungrelevante Dinge, die eine Ausbildung zu diesem Berufsbild erst ermöglichen, diese MÜSSEN vermittelt werden, sonst wird man zur Prüfung nur bedingt zugelassen, also eine Firma welche Gross und Aussenhandel ausbildet muss eine eigene Buchhaltung haben. Kleine Ursache grosse Wirkung. Das so als Beispiel

Der Ausbildungsplan zeigt auf welche Abteilungen du durchläufst und welche Lerninhalte vermittelt werden sollen. Auch mit ZEITEN darin, wie lange dieser Abschnitt dauern soll.

Ein Ausbilungsheft kann je nach Anforderung täglich und wöchentlich geführt werden.
Meistens wöchentlich.

Das führen eines Berichtsheftes ist auch Grundlage zur Prüfung zugelassen zu werden, also kein Heft, keine Prüfung. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG: + § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG:

Ein Berichtsheft soll natürlich die Arbeiten beschreiben welche du ausgeführt hast.
"Heute die Eingangsrechnungen auf Richtigkeit überprüft. Kilogramm, Preise und Ausführungsdatum mit dem Auftragsprogramm abgeglichen. Berechnung der Eingangsrechnungsposten überprüft und nachgerechnet. Wenn der Einkaufpreis mit dem im Auftragsprogramm eingegestellten PReis übereinstimmten, dann die Rechnung zur Bezahlung freigesetzt. Falsch berechneter Beträge beim Lieferanten schriftlich bemängelt....."

so in etwa..... natürlich wiederholt sich das auch mal über 1-2 Wochen oder länger, das ist halt Ausbilung, einen Arbeitschritt so lange üben bis man ihn selbst kann.

Die lokale IHK erteilt hier auch Auskunft

Hier mal ein Auschnitt aus der IHK Sachsen
[u]
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Führung des Ausbildungsnachweises:

Nach den o. g. gesetzlichen Grundlagen ist jeder Auszubildende verpflichtet, ein Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die hierfür erforderlichen Nachweishefte, Formblätter o. ä. sind dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auszubildende hat das Berichtsheft während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig zu führen, wobei die Ausbildungsinhalte pro Tag aufgeführt werden sollten.

Dies gilt für:

die praktische Ausbildung im Betrieb
die außerbetriebliche und überbetriebliche Ausbildung und
den Berufsschulunterricht.


Das Berichtsheft kann auch elektronisch geführt werden. Hierbei sind die einzelnen Wochenberichte auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben. Sie müssen auf Verlangen der zuständigen Stelle in gehefteter Form vorgelegt werden.

Das Berichtsheft enthält folgende Mindestangaben:

Deckblatt des Berichtsheftes:

Name des Auszubildenden
Ausbildungsberuf, ggf. Fachrichtung
Name und Anschrift des Ausbildenden und
vertragliche Ausbildungszeit


Mindestinhalte der einzelnen Wochenberichte:

Nummerierung der einzelnen Wochenberichte und Angabe des Berichtszeitraumes
Kurze berufsspezifische Formulierungen der Ausbildungsinhalte. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten einschließlich Unterweisungen, Arbeitsproben etc. zu dokumentieren. Während der Berufsschulausbildung sind die Themen des Berufschulunterrichts einzutragen.
Datum und Unterschrift des Auszubildenden bzw. des Erziehungsberechtigten
Datum und Unterschrift des Ausbilders und der ausbildenden Fachkraft bzw. der überbetrieblichen Ausbildung oder der Berufsschule.
für Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe:
Nachweis über den Leistungsstand in den praktischen Prüfungsfächern. Hierbei sind mindestens zwei Leistungstests mit den Prüfungsaufgaben der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung pro Halbjahr zu dokumentieren (Anlage 2).


Es bleibt den Ausbildenden unbenommen, über die Mindestanforderungen hinaus von Auszubildenden die Anfertigung weitergehender Nachweise (z. B. Fachbericht) zu verlangen. Die Erfüllung der ergänzenden Vorgaben ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

slayer Geschrieben am 25 März 2013



Dabei seit
06 Juni 2011
10 Beiträge
Also wir haben unser berichtsheft am pc gemacht einfach eingetragen was wir am tag gemacht haben

in der Mündlichen IHK prüfung machst du einen verkehrsträger du bekommst zwei vorlagne und eien musst du wählern dann hast ne halbe stunde zeit es auszuarbeiten und danach vorstellung mehr nicht da wird nicht nach berichtsheft abgefragt dieses muss nur lückenlos und vollständig sein und wenn du jeden tag das gleiche machst schreibste das rein und in der schule jede einzelne stunde

Axxe Geschrieben am 27 März 2013



Dabei seit
27 März 2013
13 Beiträge
Beginnt die Ausbildung nun am 01.09.2013 oder hat deine Ausbildung am 01.09.2012 begonnen?

Normalerweise wird dir zu Ausbildungsbeginn auch eine Ausbildungsordnung ausgehändigt, welche u.a. den Ausbildungsrahmenplan beinhaltet.
Von diesem Ausbildungsrahmenplan darf in soweit abgewichen werden, dass etwas hinzugefügt, aber nichts weggelassen werden darf.

Du musst in dein Berichtsheft schreiben, was du tatsächlich täglich machst....um dies von Zeit zu Zeit mal mit dem Ausbildungsrahmenplan abzugleichen. Dazu darf man sich keiner "Vorlage" behelfen.
Solltest du - aus welchen Gründen auch immer - keine Ausbildungsordnung haben, so bekommst du diese über deinen Ausbilder oder über die zuständige Stelle (IHK).

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