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Geschwindigkeitsbegrenzer für Transit, Sprinter und Co.
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Guido04 |
Geschrieben am 19 September 2009
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Dabei seit 29 Oktober 2008 143 Beiträge
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Kühltaxi wrote: |
Ich weiß worauf du hinaus willst, manche Gerichte interpretieren die Spiegel, die offiziell nicht zur Fahrzeugbreite gehören, als "überstehende Beladung". Nach dieser Definition dürften aber dann nur noch Kleinwagen in Autobahnbaustellen überholen, da könnte man sich die zweite Spur auch gleich sparen. |
Warum überhaupt in Autobahnbaustellen überholen?
Die max. angegebene Geschwindigkeit von 60 bzw. 80 km/h ist für kein Fahrzeug, dass Bauartbedingt die BAB benutzen darf, ein Problem.
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CARGOFORUM PARTNER
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Achim_Strunz |
Geschrieben am 16 Juni 2010
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Dabei seit 01 April 2010 1 Beiträge
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Hallo,
ich bin auch für ein Tempolimit für Sprinter und Co. allerdings auf 130 km/h und gleichzeitig gesetzliche Vorschriften für die Bereifung. Wenn ich sehe das ein Sprinter der mit 3,5 Tonnen beladen ist den gleichen Reifen drauf hat wie ein VW Sharan der voll beladen vielleicht 2 Tonnen auf die Waage bringt wird mir schlecht zumal die Reifen bei dem Sprinter mehr beansprucht werden.
Genauso ein LKW Überholverbot zu den Stoßzeiten (Berufsverkehr, Ferienbeginn und Ende usw) genauso strengere Abstands- und Geschwindigkeits Kontrollen nicht nur für Brummis sonder für alle. Weil wenn nicht kontroliert wird brinen die besten Vorschriften nix.
MfG
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eifler |
Geschrieben am 14 November 2010
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Dabei seit 14 November 2010 1 Beiträge
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Hallo,
bin selbst Fahrer Sprinter + Anhänger, wenn ich manchmal seh wie die Kollegen ohne und mit ! Anhänger so über die Autobahnrasen.... gerade weil ein Beladener und mit Anhänger bestückter Sprinter in der Regel für das ganze was zu schache Bremsen hat...... :( 130 für Sprinter und Co. ( ohne Anhänger :) ) wäre gut !
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nico1979 |
Geschrieben am 01 April 2013
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Dabei seit 13 Februar 2012 36 Beiträge
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gilt für Sprinter nun 80km auf Autobahnen?
dejure.org/gesetze/StVO/18.html
5 - 1
1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,
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udobur |
Geschrieben am 03 April 2013
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Dabei seit 29 Dezember 2008 54 Beiträge
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Das steht doch da.
Sprinter > 3,5 to zGM mit LKW-Zulassung: 80 km/h
Bei Sprinter > 3,5 to zGM mit PKW-Zulassung kommt es nicht auf die Eintragung in den Papieren an, sondern auf die tatsächliche Nutzung.
Vergleiche z.B. hier:
www.lkwrecht.de/Verhal...nter_46_to
Mehr zur Zulassungsproblematik (aus 2009, aber faktisch noch aktuell):
www.klsk.de/fileadmin/...9_KLSK.pdf
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