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Transportversicherung - Übernahme der Selbstbeteiligung
WernerK |
Geschrieben am 16 Dezember 2012
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Dabei seit 07 September 2012 13 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir überlegen unsere Transporte selbst zu versichern. Die Kosten der Police richten sich auch nach der Selbstbeteiligung je Schadensfall. Wenn wir uns zum Verbotskunde gegenüber den Spediteuren erklären, können wir unsere Selbstbeteilung im Schadensfall beim Spediteur geltend machen?
Für eure Antworten im Voraus vielen Dank.
LG Werner
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CARGOFORUM PARTNER
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oleda |
Geschrieben am 28 Dezember 2012
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Warum? Der Spediteur haftet gem. seiner Geschäftsbedingungen und wird dafür von der Transportversicherung regressiert. Dafür habt Ihr ja eine Transportversicherung. Mit welcher Begründung sollte der Spediteur die Selbstbeteilgung bezahlen müssen?
Wenn Ihr keine Selbstbeteiligung bezahlen wollt, dann schließt ein TV ohne SB ab.
Ihr könnt natürlich mit jedem Spediteur eine Zusatzvereinbarung treffen, daß die SB im Schadenfall durch den Spediteur bezahlt wird. Der muss dem nur zustimmen...
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Tim_S. |
Geschrieben am 05 April 2013
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Zitieren:: |
Wenn wir uns zum Verbotskunde gegenüber den Spediteuren erklären, können wir unsere Selbstbeteilung im Schadensfall beim Spediteur geltend machen? |
Ja. Die "Selbstbeteiligung" ist nichts anderes als der Teil des vom Spediteur verursachten Schadens, den der Versicherer nicht ersetzen muss. Und natürlich kann der geschädigte Versender den Schaden von dem Spediteur ersetzt verlangen, der ihn verursacht hat.
Deswegen ist diese Aussage
Zitieren:: |
Ihr könnt natürlich mit jedem Spediteur eine Zusatzvereinbarung treffen, daß die SB im Schadenfall durch den Spediteur bezahlt wird. Der muss dem nur zustimmen... |
mißverständlich.
Nun könnte man natürlich fragen, warum man dann überhaupt noch eine Versicherung ohne SB abschließen sollte. Der Vorteil der Warentransportversicherung liegt darin, dass sie i. d. R. deutlich schneller zahlt und auch weniger Einwände gegen das Ob und die Höhe des Schadens kommen. Ein Verpackungsmangel ist in der Warentransportversicherung z.B. weniger leicht schädlich als bei dem Haftungsanspruch gegen den Spediteur. Je größer die SB, desto mehr machen sich daher die Einwände des Spediteurs gegen die Haftung bemerkbar.
Zitieren:: |
Der Spediteur haftet gem. seiner Geschäftsbedingungen und wird dafür von der Transportversicherung regressiert. Dafür habt Ihr ja eine Transportversicherung. |
Das stimmt. Der Warentransportversicherer übernimmt es meistens für seinen Versicherungsnehmer, auch dessen SB mit gegen den Spediteur zu regressieren und kehrt Erlöse - wenn er solche erstreitet - in Höhe der SB an den VN aus. Hier kommt dem VN evtl. auch das Quotenvorrecht zu Gute.
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