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Transportrecht unsachgemäße Lagerung Paletten beschädigt


Branchenprofi Geschrieben am 16 November 2012



Dabei seit
25 November 2009
31 Beiträge
Hallo zusammen,

unsere Spedition lagert für uns Paletten ein. Nun ist herausgekommen, dass die Spedition diese stapelt, obwohl nicht stapelbar!!

Die Verpackungen sind jetzt eingedrückt und gerissen.

Was tun um abgesichert zu sein...?

Haftbarhaltung..?!

Gruß

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Jennyjen Geschrieben am 16 November 2012



Dabei seit
02 September 2011
9 Beiträge
Hallo Branchenprofi,

eine Haftbarhaltung würde ich immer sofort machen.
Wurde denn mal schriftlich festgehalten, dass diese nicht stapelbar sind?

Viele Grüße

Branchenprofi Geschrieben am 16 November 2012



Dabei seit
25 November 2009
31 Beiträge
unsere Komplette ware ist nicht stapelnbar. Das ging aus der Ausscheibung im letzten jahr heraus.

Wie ist der weitere rechtliche Weg..?

Hainz Geschrieben am 16 November 2012



Dabei seit
26 Januar 2006
31 Beiträge
Ich würde den Dienstleister auch Haftbarhalten und mir dann zunächst eine schriftliche Stellungnahme geben lassen. Mit etwas Glück läuft Dir der Spediteur in die Falle und gibt Dir schriftlich quasi ein Schuldeingeständniss.

VG
Hainz

Branchenprofi Geschrieben am 16 November 2012



Dabei seit
25 November 2009
31 Beiträge
Ok danke....!


Was kommt nach der Haftbarhaltung...?
Schaden begutachten..? unserer Versicherung melden...?

Gruß

Tim_S. Geschrieben am 12 April 2013



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Ja, der eigenen Warentransportversicherung melden. Dieser insbesondere auch die Rahmenvereinbarung mitschicken aus der sich ergibt, dass der Lagerhalter über das Stapelverbot unterrichtet war. Die Versicherung wird dann zugunsten der Police den Schaden sicherlich voll regressieren, auch mit Kosten. Da sollte nichts an der Police hängen bleiben. Die Haftungsbeschränkung in den evtl. einbezogenen ADSp auf max 5000,- (falls der Schaden höher wäre) ist auch nicht einschlägig, weil das Stapeln trotz Stapelvorbot dazu führt, dass die Haftungsgrenze entfällt.
Gruß

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