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Codierungen für ATLAS
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
raf2000 |
Geschrieben am 11 April 2013
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Dabei seit 14 Februar 2011 23 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe wieder mal eine Frage und brauche dringend Hilfe.
Haben eine Ersatzteilsendung nach Indien mit einem Warenwert von 1500 USD.
Enthalten sind teile für Sportgeräte, Kunststoffstopfen für Gartenmöbel und Magnetbremsen.
Tarifnummern:
95069110 (Sportartikel)
95069190 (Sportartikel, allgemein, Teile)
85052000 (Magnetbremse für einen Heimtrainer)
39269097 (Kunststoffstopfen)
Ich habe im EZT nach den Codierungen gesucht und mich mit dem BAFA abgesprochen.
Zu aller erst wollte ich die Codierungen Y903 eintragen, davon wurde mir aber seitens des BAFA´s abgeraten. Ich sollte besser die Y901 anwenden da unsere Güter unschädlich sind.
Gemacht.
Haben dann noch in den Ausfuhrlisten für den Warencode 39269097, den Code 1A001 kontrolliert mit dem Ergebnis, dass die dortigen Angaben für unsere Stopfen nicht zu treffen. Also lt. BAFA auch Y901.
Dass sollte nun reichen um die Sendung erfolgreich bei ATLAS anzumelden. DENKSTE, weit gefehlt. Wieder geht die Sendung nicht raus und der Herr vom Zollamt möchte uns einfach NICHT sagen was fehlt.
Aussage: Das müssten wir ja wissen.
Muss hier lediglich noch der Code 3LNA/51 eingetragen werden? Für Indien besteht kein Embargo. Unsere Artikel sind weit weg von Kriegsgerät?
Ich bitte um Erleuchtung, denn weiter komm ich nicht.... -_-
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CARGOFORUM PARTNER
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raf2000 |
Geschrieben am 11 April 2013
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Dabei seit 14 Februar 2011 23 Beiträge
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Bei zwei Zollämtern angerufen. Die lachen sich kaputt über den Fall und die tatsache das man dazu einfach keine Stellung nimmt.
Werde gleich einfach die Code:
Y901
Y903 &
3LNA/51
eintragen und dann mal schauen was passiert.
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roliP |
Geschrieben am 11 April 2013
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Nach dem EZT-Ausfuhr würde ich bei:
raf2000 wrote: |
95069110 (Sportartikel) |
-- Y903 und Y922
Zitieren:: |
95069190 (Sportartikel, allgemein, Teile) |
-- Y903 und Y922
Zitieren:: |
85052000 (Magnetbremse für einen Heimtrainer) |
-- nichts
Zitieren:: |
39269097 (Kunststoffstopfen) | Y901 und Y906
eintragen
Wenn`s denn so ist!?
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raf2000 |
Geschrieben am 11 April 2013
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Dabei seit 14 Februar 2011 23 Beiträge
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Danke für die Antwort!!! Die Sendung ist nun scheinbar auf dem Weg durch zu gehen. :)
Kannst du oder jemand mit noch nen Tipp geben, wo ich das 1 x 1 der Codierungen nachlesen kann?!
Danke.
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roliP |
Geschrieben am 12 April 2013
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Ich bin einfach in den EZT-Ausfuhr und habe die Tarifnummer und das Bestimmungsland eingegeben.
Dann bei Ausfuhrmaßnahmen auf Bedingungen und geprüft, ob meine Ware den Kriterien entspricht. Wenn ich das verneinen kann, die entsprechende Codierung eingeben.
Z.B. 95069110. Hier wird gefragt, ob die Sportartikel entsprech. Kulturgüter sind. Ich verneine, dann Code Y903
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konitime |
Geschrieben am 17 April 2013
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
bei Pos. 1 und 2 müsste auch noch ZC 4099 vermeldet werden und
bei Pos. 4 wäre 3LNA 51 auch noch anzumelden.
Wenn ich da falsch liege bitte melden.
Konitime
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Zollfragen |
Geschrieben am 17 April 2013
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Dabei seit 09 Januar 2011 87 Beiträge
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Hallo konitime,
könntest du mir bitte erklären für was der ZC4099 steht? Wo muss der angegeben werden? Was sagt er aus?? Wo finde ich dazu Infos? Woher weiss ich, dass ein ZC angegeben werden muss?
Vielen Dank für deine Hilfe.
Gruß
Zollfragen
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konitime |
Geschrieben am 19 April 2013
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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4099
Ausfuhrgenehmigung (vorherige Überwachung)
Andere als in Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 (ABl. L 169) genannt: keine Beschränkungen
Hiermit soll augenscheinlich gemeldet werden das die Abfertigung zur Ausfuhr keiner Ausfuhrgenehmigung bedarf.
Der Zusatzcode ist ein Teil der Zolltarifnummer, will sagen meistens ein Feld neben dieser einzufügen.
Konitime
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Zollfragen |
Geschrieben am 19 April 2013
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Dabei seit 09 Januar 2011 87 Beiträge
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Hallo Konitime,
danke für deine Rückmeldung.
Verstehe das aber noch immer nicht so ganz. Mann muss dann also doppelt angeben, dass es für den Artikel keine Beschränkung gibt oder? Muss ich den ZC immer im MRN angeben wenn er im EZT angegeben ist?
Vielleicht könntest du dir auch mal die ZTN 84158200 anschauen!? Wie muss ich das codieren? Es sind keine Ozon abbaunenden Stoffe enthalten. Nur der ZC4999 neben der ZTN in MRN? Oder? Wann muss ich die ZC 4115 und 4116 angegeben?
Danke für deine Hilfe.
Gruß
Zollfragen
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captainultimate |
Geschrieben am 19 April 2013
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Dabei seit 18 Juni 2011 212 Beiträge
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4116 bei Abfällen die Ozonabbauende Stoffe enthalten
4115 wenn Ozonabbauende Stoffe enthalten sind
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