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Fehlbestand nach Ablieferung


erwinw Geschrieben am 16 Mai 2013



Dabei seit
16 Mai 2013
3 Beiträge
Ein Lieferant(in Frankreich) organisiert eine Zustellung kostenfrei an den Empfänger(in Österreich) der die Ware vereinbarungsgemäß vorab bezahlt.
Nach Erhalt der unbeschädigten Kartons (es wurde der Erhalt ohne Beschädigungen gegengezeichnet) stellt sich ein erheblicher Fehlbestand bei der Ware heraus.

Eine nach Feststellung der fehlenden Waren durchgeführte Gewichtskontrolle aller Kartons ergab eine erhebliche Abweichung von der Gewichtsangabe des Lieferanten (Mindergewicht)

Im Zuge der Reklamation, es gibt von Lieferant eine Packliste mit Gewichtsangabe zu jedem Karton, behauptet der Lieferant das die komplette Lieferung in den Kartons enthalten war, und er für den Zustellprozess durch die von Ihm beauftragte Spedition bzw. Entwendungen während der Zustellung nicht verantwortlich wäre.

Auf Nachfrage bei den beteiligten Speditionen bezüglich des Gewichtes der Lieferung erklärten beide das sie die Lieferung nicht gewogen hätten und man der Gewichtsangabe der Versenders "vertraue".

Ohne Gewichtsdaten kann eine Beurteilung vom Empfänger, wo was entwendet wurde oder ob von Lieferant gar nicht alles geliefert wurde, nicht festgestellt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es da zu den Paketgewichten zu kommen oder ist das üblich das nicht alles gewogen wird? Ich denke das sollte doch auch im Interresse der jeweiligen Spedition liegen das das Vereinbarte Packgewicht stimmt.

Die Lieferung erfolgte über 3 Länder im EU Raum und 2 Speditionen.

Danke für Infos.

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MagNet-99 Geschrieben am 16 Mai 2013



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Erwin,

Anzahl Packstücke ?
Gewicht ?
Wie groß ist der Anteil der fehlt ?
Incoterm ?
Transport mit CMR-Frachtbrief ?

Mit den Antworten pirschen wir uns näher ran ;-)

Gruss
MagNet-99

Sumi Geschrieben am 17 Mai 2013



Dabei seit
06 Oktober 2011
13 Beiträge
Guten Tag Erwin!

Ein Lieferant(in Frankreich) organisiert eine Zustellung kostenfrei an den Empfänger(in Österreich) der die Ware vereinbarungsgemäß vorab bezahlt.
Nach Erhalt der unbeschädigten Kartons (es wurde der Erhalt ohne Beschädigungen gegengezeichnet) stellt sich ein erheblicher Fehlbestand bei der Ware heraus.

>> Hier liegt offensichtlich ein verdeckter Schaden (Teilverlust) vor.
Dieser muss innerhalb von sieben Kalendertagen (nicht Werktage) dem Lieferanten/Versender schriftlich angezeigt werden!


Eine nach Feststellung der fehlenden Waren durchgeführte Gewichtskontrolle aller Kartons ergab eine erhebliche Abweichung von der Gewichtsangabe des Lieferanten (Mindergewicht)

Im Zuge der Reklamation, es gibt von Lieferant eine Packliste mit Gewichtsangabe zu jedem Karton, behauptet der Lieferant das die komplette Lieferung in den Kartons enthalten war, und er für den Zustellprozess durch die von Ihm beauftragte Spedition bzw. Entwendungen während der Zustellung nicht verantwortlich wäre.

Auf Nachfrage bei den beteiligten Speditionen bezüglich des Gewichtes der Lieferung erklärten beide das sie die Lieferung nicht gewogen hätten und man der Gewichtsangabe der Versenders "vertraue".

>> Der Frachtführer bestätigt die Übernahme nach Anzahl und Art der Packstücke, nicht deren Inhalt, Gewicht oder Wert.
Sofern der Verlust während der Obhut/Gewahrsam des Frachtführers eingetreten ist, gilt hier die umgekehrte Beweislast!
Gab es während des ganzen Transportes mehrere Schnittstellen? Wurde das Transportgut umgeladen, weiterverladen?

Zu CMR: Als Beförderungsbedingungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr gelten zwingend die Bestimmungen der CMR.

Fraglich ist, ob die betroffenen Waren nur auf einem Verkehrsträger befördert wurden, ob ob, wie bereits oben erwähnt, umgeladen wurde oder eventuell per Sammelgut transportiert wurde.

Grüße,
Sumi

erwinw Geschrieben am 17 Mai 2013



Dabei seit
16 Mai 2013
3 Beiträge
Hallo MagNet,

Es waren 5 Packstücke in denen 178 Teile enthalten sein sollten mit einem Gesamtgewicht lt Lieferantenpackschein von 70 KG.

Es fehlen 42 Teile. Die Kontrollwiegung ergab 56 Kg.
Der hohe fehlende Anzahl der fehlenden Teile lässt sogar die Vermutung zu das die gesamte, vereinbarte Menge die Ware gar nicht in die 5 Packstücke gepasst haben könnte.


Vereinbart war Lieferung an eine Adresse in Österreich.
Auf dem Orderschein des Lieferanten war FCA Paris vorgedruckt
Ware wurde an Spediteur in Frankreich übergeben.
Diese soll dann über Italien an einen 2 Spediteur übergeben wurden sein der dann zustellte. Auf dem Lieferschein des 2 Spediteurs stand Ofc: Frei Haus Lfc: Frei Haus und das vereinbarte Gewicht von 70 KG das er offenbar vom Lieferanten oder dem ersten Spediteur übernommen hat

Danke für deine Infos.

Grüsse
Erwinw

erwinw Geschrieben am 17 Mai 2013



Dabei seit
16 Mai 2013
3 Beiträge
Hallo MagNet und Sumi,

Nachtrag zur Lieferung:

Der Versandweg / Spediteur wurde von Lieferanten gewählt.
Die Pakete wurden in Österreich an den 2 Spediteur übergeben der Dann zustellte.

@Sumi:

>> Hier liegt offensichtlich ein verdeckter Schaden (Teilverlust) vor.
Dieser muss innerhalb von sieben Kalendertagen (nicht Werktage) dem Lieferanten/Versender schriftlich angezeigt werden!
>>>Der Lieferant wurde am 3 Kalendertag nach Lieferung schriftlich über den Fehlbestand informiert.

>>Gab es während des ganzen Transportes mehrere Schnittstellen? Wurde das Transportgut umgeladen, weiterverladen?
>>>wie viel Schnittstellen es gegeben hat ist nicht bekannt. Es muss zumindest eine Schnittstelle gegeben haben da eine Übergabe der 5 Packstücke an den 2 Spediteur stattgefunden hat.


Grüsse

Erwin

Fetchman Geschrieben am 18 Mai 2013



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Zunächst würde ich mir alle Übergabescheine zufaxen lassen und hier mal Menge und Gewicht checken.


Dann Haftbarhaltung an alle Spediteure und Anzeige wegen Diebstahls.

Denn wenn 70 KG auf reisen gehen und 50 KG mit Verlust von 42 Teilen kommen nur an, da hat einer Hingelangt und geklaut.

AUSSER: der Versender hat zu wenig losgeschickt.
Das kann man als versuchten Betrug dann auslegen, wenn er das Geld erhalten hat für die Ware, dann vollendeter Betrug. Oder der Lieferant kann einen Fehler darlegen und schickt die fehlenden Teile nach.

Ein blindes Vertrauen der Spediteure, das der Kunde schon die richtigen Papier und Gewichtsangaben macht, ist zumindest fahrlässiges Verhalten des Spediteurs., und leider muss dann der Spediteur in den Saueren Apfel beissen und den Schaden bezahlen.

Aber wie der Kollege vorher schon sagt, vielleicht stehen irgendwo noch Pakete.

Ich würde mal den Lieferanten anrufen und dem erklären was da jetzt passiert, vielleicht besinnt er sich ja und dem fällt zufällig auf, das er zu wenig losgeschickt hat.

Die Polizei in Frankreich ist da recht ruppig was Betrügereien angeht. Mit denen ist da nicht zu spassen.

scs6862 Geschrieben am 21 Mai 2013



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moinsen,

wie "Fetchman" bereits schrieb, sollten alle "Übergabescheine" angefordert werden.
Dies würde ich aber nach erfolgter Schadensmeldung meinem Versicherer überlassen.
Es steht in diesem Sachverhalt auch im Raum, dass der Empfänger versucht, sich diverse Inhalte doppelt bezahlen zu lassen.
Im Gegensatz zu anderen Meinungen verneine ich die Pflicht des Spediteurs, Gewicht UND Inhalt bei Übernahme zu prüfen.
Dies würde bedeuten, dass der Spedi bei Übernahme JEDE Sendung wiegen muss und den Inhalt prüfen muss.
Den Inhalt/Stückzahl zu prüfen ist nicht Aufgabe des Spediteurs-hier ist der Versender in der Pflicht des Nachweises.
Ansonsten verschicke ich 1 Paket a 20 kg "deklariert als Pelze" und packe einfach Papier ins Paket......
Da sollte es auch bereits Urteile geben.

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