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LKW Wochenendfahrverbot Schwertransporte NRW


Schwerlastverkehr: Tipps und Tricks für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Schwerlastverkehr behandelt Fragen wie, welche Gesetze und Vorschriften gelten für Schwerlastverkehre? Wo bekomme ich die entsprechenden Genehmigungen? Gibt es spezielle Anforderungen an die Ausstattung von Fahrzeugen und Anhängern für Schwerlastverkehre? Wie ist das zulässige Gesamtgewicht für Schwerlastverkehre? Welche Fahrerqualifikation benötigt der Fahrer für Schwerlastverkehre?


Denp Geschrieben am 05 Juni 2013



Dabei seit
29 Februar 2012
17 Beiträge
Hallo,

ich habe gehört das nun in NRW Schwertransporte (außer Juli u. August) auch von Freitag 22Uhr auf Samstag 06Uhr fahren dürfen.
Da gab es eine Änderung. Gibt es irgendwo eine Übersicht/Gesetzestextänderung?

Im Internet ist leider nirgendswo etwas dazu zu finden.

Danke!

Gruß Denp

CARGOFORUM PARTNER

Unentschlossener Geschrieben am 05 Juni 2013



Dabei seit
05 Juni 2013
13 Beiträge
Gilt da nicht die RGST ?

Sollte man alles finden.


RGST

Eine Änderung ist mir hierbei nicht bekannt :)
Viel Spaß beim Lesen.

Oder kurz ein Auszug aus der Wiki:
"Schwertransporte dürfen nur von Montag 9 bis Freitag 15 Uhr durchgeführt werden. Bei einer Breite bis 3,20 Metern wird meist die verkehrsarme Fahrzeit genehmigt, was bedeutet, dass die Transporte nicht in der Zeit von 6–8:30 und von 15:30–19 Uhr durchgeführt werden dürfen. Nahezu alle Transporte, die über diese Breiten hinausgehen, werden während der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt.

Da Sondertransporte nur mit einer gültigen Genehmigung stattfinden dürfen, muss vor dem geplanten Transport eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden. Hierzu wird ein Genehmigungsantrag mit dem Absender, Empfänger, Ladungsabmessungen, Gewichten (eventuelle Leerfahrtabmessungen), Kennzeichen, Achslasten, Achsabstände, Anzahl der Räder je Achse, Spurweite sowie der Fahrtwegbeschreibung an das Amt übermittelt. Das Amt gibt diesen Genehmigungsantrag in die Anhörung (er wird an die zuständigen Bundesländer übermittelt, diese verteilen den Antrag weiter) und wartet auf die Zustimmung. Wenn die Zustimmung von allen Betroffenen vorliegt, dies kann bis zu drei Wochen dauern, erstellt das Amt eine Genehmigung, in welcher Auflagen der angehörten Stellen zusammengefasst sind. Diese Genehmigung ist maximal gültig bis zum Ende des Folgemonats.

In Deutschland ist es üblich, dass Schwertransportunternehmen eine Dauergenehmigung besitzen, welche sie für ein Jahr beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Diese Genehmigung ist kennzeichenbezogen. Die Länge darf bis zu 23,00 m, die Breite bis zu 3 m, die Höhe 4 m und das Gewicht 41,8 Tonnen betragen. Hierzu ist es notwendig, eine Genehmigung nach § 70 StvO zu erlangen. In NRW ist diese kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zu beantragen, und wird auch durch diese ausgestellt. Zum Erlangen dieser Ausnahmegenehmigung muss ein Gutachten des Aufliegers mit einer speziellen Sattelzugmaschine (baugleicher Art) vom TÜV erstellt werden."

Hoffe das hilft

Gruß der Unentschlossene

Denp Geschrieben am 06 Juni 2013



Dabei seit
29 Februar 2012
17 Beiträge
Schade, vielen Dank für den Link.
Sobald ich etwas Neues weis, werd ichs posten.

Gruß Denp

Auge01 Geschrieben am 16 Juni 2013



Dabei seit
23 November 2008
11 Beiträge
Hallo,
es gibt Ausnahmen das man von Freitag auf Samstag fahren darf. Diese Ausnahme muss bei der Genehmigungsbehörde beantragt werden und mit einem dringenden Grund nachgewiesen werden.
Dann hast Du evtl. Glück und kannst von Freitag auf Samstag fahren.

Gruß

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