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Transportrecht Spediteur Güterschaden nach §425 HGB
janba |
Geschrieben am 26 Juni 2013
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Dabei seit 26 Juni 2013 2 Beiträge
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Hallo,
ein Unternehmer beauftragt einen Spediteur Ware von A nach B zu bringen.
Der Spediteur liefert aber zu spät an die Ware ist dadurch unbrauchbar.
Der Güterschaden ist ja durch § 425 HGB geregelt.
Wie schaut es aber aus mit sonstigen Kosten die dadurch entstehen ? z.B. Handling der Ware, Entsorgunt etc. pp. ?
Muss mann den Spediteur für den Transport dann noch bezahlen ?
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Mokujin |
Geschrieben am 26 Juni 2013
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Dabei seit 26 Juni 2013 1 Beiträge
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Moin,
auch wenn mir die Rechtsverdreher in diesem Forum wahrscheinlich gleich Prügel androhen, würde ich dem Spediteur was husten, wenn er meine Palette kaputt anliefert und für den Transport bzw. Rücktransport auch noch Geld sehen will. Hängt aber auch natürlich davon ab, ob wir über eine Plt. von Dortmund nach Castrop-Rauxel sprechen, oder über eine Komplettladung in die letzte Ecke von Norwegen. Praxis-Stichwort: Kulanz und Dienstleisterdenken!
Rein rechtlich: "Aus der kalten Hose raus" würde ich sagen, die Transportleistung an sich ist erbracht und muss bezahlt werden, und der Güterschaden steht auf einem anderen Blatt Papier.
Grundsätzlich aber eine interessante Frage! Wo sind die Rechtsverdreher?
Gruß
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