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Kabotageverkehr Frachtführer CEMT - Genehmigung


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Plitt Geschrieben am 14 Juli 2013



Dabei seit
22 März 2013
1 Beiträge
Hallo zusammen, mir tat sich gerade eine Frage auf die wie folgt heißt, hoffe ihr könnt mir da etwas auf die Sprünge helfen!

Frachtführer aus Weißrussland, Ware in Deutschland abzuholen und nach Paris Frankreich zu liefern.

Ist das ganze ein Kabotageverkehr? Braucht der FF nicht eine CEMT-Genehmigung, wenn es ein Kabotage sein sollte kann er ja eig. nicht auf CEMT zurückgreifen, da es ja nicht gestattet ist mit einer CEMT Kabotage durchzuführen?

Danke für's Zeit nehmen hoffe ihr könnt mir helfen :) !

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Npanza Geschrieben am 15 Juli 2013



Dabei seit
13 April 2013
14 Beiträge
Wikipedia sagt auszugsweise jeweils:
de.wikipedia.org/wiki/Kabotage
Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun).

de.wikipedia.org/wiki/...enehmigung
Für Fahrten z.B. nach Albanien, Kroatien, Russland oder in die Türkei muss eine CEMT-Genehmigung mitgeführt werden. CEMT-Genehmigungen sind multilateral, d.h. sie erlauben den Güterverkehr zwischen allen CEMT-Staaten. alle Mitglieder


Verwendung der CEMT-Genehmigung
Die CEMT-Genehmigung berechtigt zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedstaaten liegen (Wechselverkehr, Transitverkehr, auch außerhalb des Heimatstaates möglich) und multilateralen Beförderungen (Dreiländerverkehre, d. h. mindestens drei CEMT-Mitgliedstaaten sind betroffen, auch außerhalb des Heimatstaates möglich).

Die CEMT-Genehmigung berechtigt nicht zu Binnenverkehren in einem CEMT-Mitgliedstaat (Kabotageverbot!). Sie berechtigen auch nicht zu Beförderungen zwischen einem Mitgliedstaat der CEMT und einem Nicht-Mitgliedstaat.




Soweit alles klar, oder?
kein Kabotageverkehr und ja CEMT ginge...

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