Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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X, T1 und C Status (Luftfracht)


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Aircargo Geschrieben am 05 Mai 2006



Dabei seit
30 Juli 2005
34 Beiträge
Hiya,

Angenommen ein Agent uebergibt im UK Fracht bei einer Airline auf nach Mailand. Nun wird auf der AWB Status X angegeben (warum auch immer). Da das den meisten Mitarbeitern der Airline falsch erscheint (sowohl UK als auch Italien sind ja EU), wird es halt als C im IT System eingegeben. Jetzt beklagt sich der Agent, dass er in Italien Probleme hat.

Unter welchen Umstaenden kann Fracht mit Status X innerhalb der EU transportiert/deklariert werden? Wo kann man das nachlesen?

Thanks,
AC

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JayJay Geschrieben am 06 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
Hey,

also ich arbeite nun seit mehr als 2 Jahren im Luftfrachtexport und habe noch nie erlebt das es zu einem Problem kommt wenn man in Europa X anstelle von C Status eingibt. Was allerdings ein Problem ist, ist wenn man z.B. Fracht von UK nach IT mit z.B. Aeroflot (warum auch immer) transportieren will. Hier muss dann X Status eingetragen werden, da die Ware ja mit einem NON-EU-Carrier transportiert wird und ggf. die EU auch kurzzeitig verlaesst. In diesem Fall benoetigt man allerdings auch die notwendigen Exportdokumente.

Normalerweise sollte man dies alles allerdings in den RULES der IATA nachlesen können. Vielleicht auch unter der HP des deutschen Zolles (www.zoll.de), wobei ich mir hier nicht sicher bin.

Gruss,
jayjay

Zeemo Geschrieben am 06 Mai 2006



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi Aircargo,

was für Probleme sind das denn, die der Agent in Mailand hat? Zolltechnische? Ich bin in der "klassischen" Luftfracht nicht zuhause, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendso'n Kreuzchen auf dem AWB zolltechnisch problematisch ist. Wenn das Zeug Freigut ist (also im freien Verkehr befindliches), ist es doch kein Problem. Und wenn nicht, dann muss er's halt gestellen in Mailand und einer zollrechtlichen Bestimmung zuführen!

Für Nicht-Gemeinschaftsware ("T-1-Ware", "Zollgut"), die per Luftfracht von GB nach IT gehen soll, erstellt man am besten ein T-Papier (T-1) von GB nach IT - dann gibt's auch keine Probleme. Ist die Ware allerdings in GB nicht entladen worden und der Flieger war vorher irgendwo im Drittland, muss natürlich gestellt werden, in Mailand.

@JayJay: wieso musst Du eine Export-Abfertigung für Ware machen, die von UK nach IT geht? Und warum sollte ein Aeroflot-Flieger Fracht in UK aufnehmen, die EU verlassen und wieder nach IT fliegen?!? Und auf welches Bestimmungsland willst Du die Ausfuhranmeldung aufmachen?

JayJay Geschrieben am 06 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
@Zeemo

wenn du mein Beispiel nimmst und mit Aeroflot (wie gesagt aus was für einem Grund auch immer) von UK nach IT verlaedst musst du eine Ausfuhranmeldung (AA) machen, da die Ware die EU verlaesst. Aeroflot fliegt via Moskau von UK nach IT und Moskau ist bekanntlich EU-Ausland. Bestimmungsland in der AA waere in diesem Fall IT. Deswegen nimmt man für Sendungen innerhalb der EU auch immer einen in der EU ansässigen Carrier, weil man hier keine Exportabfertigung machen muss.

Übrigens irgendso'n Kreuzchen auf dem AWB kann riesige Zollprobleme verursachen. Hatte erst kürzlich das Problem das der Zoll mir eine komplette Sendung nicht Exportabfertigen wollte weil ich nur AAs hatte und deswegen ein X im AWB gemacht habe. Das Problem war aber das eine AA ein Verfahren hatte was dazu führte das ich in den AWB T1 eintragen musste, was ich vorher allerdings auch nicht wusste. Nun musste ich den AWB komplett neu austelllen mit genauer Defintion was X-Ware und was T1-Ware. Das Problem ist du musste alle Kolli extra auflisten die T1-Ware sind mit genauem Gewicht und Erkennungsdaten, Dadurch haben wir den gebuchten Abflug verpasst.

Und das Thema mit der T1 ist auch nicht so einfach. Sollte z.B. die Ware bereits per Luftfracht aus USA gekommen sein, dann erstellt man keinen T1 sondern macht eine Transitabfertigung auf AWB, da dies einfacher ist als eine T1 zu ersellen und in der Regel auch schneller geht.

Wenn du genauere Info's haben willst melde dich einfach.

Gruss,
JayJay

P.S. Übrigens wenn ein Zöllner ein Problem hat das nicht durch das Einheitspapier zu lösen ist dann bist du verloren. Erst kürzlich wollte ein Zöllner die Einfuhr von Steinen vom Mond verhindern. Die betreffende Person hatte die Steine bei der NASA abgeholt und sollte Sie nach Bonn bringen. Der deutsche Zöllner hat allerdings keine Tarifnummer für solche Steine gefunden und wollte deswegen die Einfuhr verbieten und die Steine vernichten lassen. Am Ende wurden Sie als Sammlerstücke deklariert und alle waren zufrieden.

Zeemo Geschrieben am 07 Mai 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
JayJay,

Du machst es mir ja wirklich schwer.

Wieso sollte Aeroflot von GB via Moskau nach IT fliegen?? Das ergibt doch wirklich keinen Sinn. Und selbst wenn, dann könntest Du das ganze immer noch als Transit in Moskau abfertigen, und schon klappt's. Außerdem kannst Du keine Ausfuhranmeldung erstellen, bei der Italien als Bestimmungsland drinsteht, weil eine Sendung nach Italien eben keine Ausfuhr ist! Das ist ein Widerspruch in sich!!

Den zweiten Absatz verstehe ich nicht, was für ein Verfahren meinst Du? Und was heißt "die AA hat ein Verfahren"?!???!

Dritter Absatz: da hast Du natürlich völlig recht, aber Du sprachst ja auch in Deinem ersten Posting davon, dass jemand in UK eine Sendung aufgibt. Also kann sie ja wohl kaum direkt aus US gekommen sein.

Zum P.S.: 2530 9098 000 oder 9705.... Die KN hat den Anspruch, JEDE, aber auch JEDE nur erdenkliche (! man beachte das Wort 'erdenkliche', es sind also Waren eingeschlossen, die es noch gar nicht gibt!!) Ware aufnehmen zu können, also auch Mondgestein. Wenn Dein Zöllner keine Nummer findet, dann ist er zu blöd. Und er kann die Einfuhr schon mal gar nicht verbieten, nur weil es seiner Meinung nach keine ZTN dafür gibt. Er könnte sie höchstens verbieten, wenn es Gesetze, Verordnungen oder andere zwingende Vorschriften gäbe, die gegen die Einfuhr sprächen (VuB = Verbote und Beschränkungen). Die Einreihung als Sammlungsstücke (das meinst Du wahrscheinlich mit 'Sammlerstücke') ist auch möglich (solange der Typ die Steine nicht für teuer Geld von der NASA gekauft hat), die Frage wäre nun, was ist genauer - das sieht natürlich wieder jeder Zöllner anders.

JayJay Geschrieben am 07 Mai 2006



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26 März 2006
55 Beiträge
Zeemo,

Zitieren::
Du machst es mir ja wirklich schwer.
Sorry ist nicht so gemeint ;-). Da du aber sagst das du im Import tätig bist und ich im Export sollten wir uns aber eigentlich blendend bei diesem Thema verstehen.

Zitieren::
Wieso sollte Aeroflot von GB via Moskau nach IT fliegen?? Das ergibt doch wirklich keinen Sinn. Und selbst wenn, dann könntest Du das ganze immer noch als Transit in Moskau abfertigen, und schon klappt's. Außerdem kannst Du keine Ausfuhranmeldung erstellen, bei der Italien als Bestimmungsland drinsteht, weil eine Sendung nach Italien eben keine Ausfuhr ist! Das ist ein Widerspruch in sich!!

Leider sieht nun mal der Aeroflotflugplan vor das Aeroflot jeden Flug über Moskau (Heimatsation von Aeroflot) führt. Das macht eigentlich jede Fluggesellschaft so, mit einigen Ausnahmen, z.B. FEDEX. Soweit ich weiss fliegen die nach Delhi nicht via Memphis.

Das du die Sendung dann in Moskau Transit abfertigen könntest ist natürlich auch verstaendlich (Wer weiss nur wie lange das dauert und was du alles beachten musst. Also Export nach Russland kann ich sagen ist verdammt schwer ;-) ) Aber via Moskau brauchst du nun mal eine AA und X-Status im AWB. C-Status wird hier nicht akzeptiert.

Du kannst eine AA für Sendungen nach IT erstellen, allerdings wird dies kaum jemand machen, da es wie du schon sagst keinen Sinn macht.

Zitieren::
Den zweiten Absatz verstehe ich nicht, was für ein Verfahren meinst Du? Und was heißt "die AA hat ein Verfahren"?!???!

Darf ich fragen was du genau nicht verstehst damit ich darauf genauer eingehen kann? Danke!!!

Erstmal korrigier mich bitte auf die AA hatte ein Verfahren. Ich kann dir die Verfahrenszahl leider nicht mehr sagen, aber in jeder AA musst du ein Verfahren eintragen (Feld 37 des Einheitspapieres) z.B. 1000 oder 1040(diese Verfahren sind im Anhang 6 des Merkblattes zum Einheitspapier nachlesbar). Durch dieses Verfahren hatte die Sendung leider keinen FREIGUT-Status sonder T1-Status.

Zitieren::
Dritter Absatz: da hast Du natürlich völlig recht, aber Du sprachst ja auch in Deinem ersten Posting davon, dass jemand in UK eine Sendung aufgibt. Also kann sie ja wohl kaum direkt aus US gekommen sein.

Hier sprechen wir beide aneinander vorbei meiner Meinung nach. Du kannst schon eine Sendung die aus US gekommen ist wieder in UK aufgeben. (Derzeit "lagert" bei uns in der Firma eine Sendung aus Delhi, welche wir vermutlich die Tage wieder dorthin versenden müssen. Frag bitte nicht nach dem Sinn, den versteh ich auch nicht, aber der Kunde will es so und der Kunde ist ja bekanntlich Koenig). Aber auch wenn du T1-Ware aus UK (sowas soll ja auch vorkommen) in UK zum Transport nach IT aufgibst machst du die T1 nur auf die Airline bzw. den Handlingspartner auf. Bitte frag mich nicht warum, aber seit kurzem muss man das in der EU so machen wenn Ware per Luftfracht transportiert werden soll. Im Klartext heisst das du machst die T1 nicht auf deinen Empfänger in IT auf sondern auf die jeweilige Empfangsairline am UK-Flughafen und die erledigt dann deine T1 zolltechnisch (der AWB dient danach als T1 Dokument). In IT muss dann allerdings wieder eine neue T1 auf den endgültigen Empfänger eröffnet werden. Solltest du dem nicht folgen drohen dir Zollstrafen (der Zoll am Frankfurter Flughafen spricht die besonders gern aus in solchen Fällen)

Zitieren::
Zum P.S.: 2530 9098 000 oder 9705.... Die KN hat den Anspruch, JEDE, aber auch JEDE nur erdenkliche (! man beachte das Wort 'erdenkliche', es sind also Waren eingeschlossen, die es noch gar nicht gibt!!) Ware aufnehmen zu können, also auch Mondgestein. Wenn Dein Zöllner keine Nummer findet, dann ist er zu blöd. Und er kann die Einfuhr schon mal gar nicht verbieten, nur weil es seiner Meinung nach keine ZTN dafür gibt. Er könnte sie höchstens verbieten, wenn es Gesetze, Verordnungen oder andere zwingende Vorschriften gäbe, die gegen die Einfuhr sprächen (VuB = Verbote und Beschränkungen). Die Einreihung als Sammlungsstücke (das meinst Du wahrscheinlich mit 'Sammlerstücke') ist auch möglich (solange der Typ die Steine nicht für teuer Geld von der NASA gekauft hat), die Frage wäre nun, was ist genauer - das sieht natürlich wieder jeder Zöllner anders.

Mein P.S. war nur als Beispiel gedacht wie Zöllner sein können. Habe diesen Fall selber nicht gehabt. Stand die Tage nur in einer Transportzeitschrift, welche ich in der Mittagspause gelesen habe. Dachte mir halt nur das es schon sehr interessant ist wie Zöllner sich verhalten wenn mal was nicht genau in Ihren Tarifen, Gesetzen oder Verordnungen steht. Soweit ich weiss sind die Mondsteine eine Leihgabe der NASA an das Haus der Geschichte in Bonn, kann es dir aber auch nicht genau sagen.

Solltest du weitere Fragen oder genauere Antworten haben kannst du dich jederzeit bei mir melden. Bin für jeden Meinungsaustausch offen.

Gruss und schoenen Sonntag noch,
JayJay

supermasterphil Geschrieben am 07 Mai 2006



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21 Januar 2005
73 Beiträge
Hallo Zusammen.

Ich habe neulich eine Sendung von den Kanaren, genauen Flughafen weiß ich leider auch nicht mehr bekommen.

AWB-Status: X

Ursprungslang: ES (Spanien)

Ausgabeschein: Nichtgemeinschaftsware

Ich habe mich auch sehr gewundert, habe das per ATLAS an den Zoll geschickt und hatte nach kurzer Zeit eine "Freigabe". Einfuhrumsatzsteuer und Zoll waren verständlicherweise nicht zu leisten, obwohl die Ware zollpflichtig gewesen wäre, wenn sie wirklich Nichtgemeinschaftsware gewesen wäre.

So hat der Zoll den Fehler des AWB Ausstellers und des Einlagerers ganz einfach behoben, wir hatten bis auf die kurze Verzögerung, da wir eben einen ATLAS Antrag schreiben mussten, keine weiteren Probleme.

Ähnlich wird die Sache auch in Bella Italia laufen.

Viele Grüße

Philipp

Aircargo Geschrieben am 22 Mai 2006



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30 Juli 2005
34 Beiträge
Hi,

Also der Fall war wie folgt. Ware wurde von London nach Mailand geflogen. Air Waybill zeigte X, Manifest C. Kunde beklagt nun, dass die Ware aus den USA kam, im UK weiterbearbeitet wurde und nun nach Italien exportiert wurde. Meiner persoenlichen Meinung nach haette es, wenn dann T1 sein muessen, aber das klaeren wir grad mit dem Kunden.

Wir sind bei den Nachforschungen auf VO (EWG) 2454/93 gekommen. Da steht quasi drin wie man was zu deklarieren hat, leider verwenden die nicht X C und T1. Dass T2L quasi C ist hab ich rausbekommen, aber was ist X? Wo steht genau, wann der Agent was, wie deklarieren muss?

Gruss, AC

JayJay Geschrieben am 22 Mai 2006



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26 März 2006
55 Beiträge
Hi,

also X steht für Ware welches die EU verlässt, also Freigut was durch die Ausfuhrabfertigung zu Zollgut wird.

Sollte alles im TACT stehen was du wo einsetzt.

Gruss,
JayJay

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