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Gelangensbestätigung für grenzüberschreitende Lieferungen
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3 ... 10, 11, 12
waldorf |
Geschrieben am 18 September 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Habe Fragen zur Anerkennung von Track & Trace - Systemen als Verbringungsnachweis i.S.d. UStDV :
1. Ist deren Nutzung als Verbringungsnachweis auf Kurierdienste beschränkt ?
2. Wenn ja, wie ist ein Kurierdienste definiert ?
3. Oder können auch Track & Trace - Systeme von "normalen" Speditionen, die ja die identischen Informationen beinhalten, ebenfalls genutzt werden ?
Habe die Lösung schon selbst gefunden - keine Beschränkung auf Kurierdienste - § 17a (3) Nr. 1c UStDV :
" ....durch eine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und ein von dem mit der Beförderung Beauftragten erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist, ...."
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CARGOFORUM PARTNER
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 20 September 2013
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Tracking-Systeme gibt es ja auch teilweise in herkömmlichen Stückgutsystemen zumindest bei den großen Dienstleistern. Ich meine gelesen zu haben, dass diese Nachweisführung dort dann auch möglich ist sofern sie die entsprechenden Angaben enthält.
Mir stellt sich momentan folgende Frage. Reicht ein unterzeichneter Tagesabschluss bei Expresssendungen aus, sofern ich diesen mit den Frachtrechnungen des Dienstleisters kombiniere?
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 20 September 2013
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Dabei seit 06 Juni 2008 154 Beiträge
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Hallo,
sehe ich das Richtig, dass eine Übergangsfrist :D bis zum ende des Jahres eingebaut wurde?
Gruß
SM
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Tetris |
Geschrieben am 24 September 2013
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Dabei seit 30 Juni 2009 29 Beiträge
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@Smart-Mellon: Ja, lese ich auch so! :-)
@Projektkoordinator: Nach meinem Verständnis: Nein. So wie ich es verstehe handelt es sich um die Bezahlung der Warenrechnung. Aber nur in Ausnahmefällen:
Auszug aus:
www.suedlicher-oberrhe...ungen.html
Abschnitt 3 (Ausländischer Spediteur):
...In diesem Fall soll daher eine Spediteursbescheinigung über die nur beabsichtigte Verbringung ausreichen, wenn überdies parallel der Nachweis der Bezahlung des Liefergegenstands über ein Bankkonto erfolgt. ...
undAbschnitt 5 (Postsendungen):
...über die Entgegennahme der an den Abnehmer adressierten Sendung und der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung.
...
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EAB-JUCHHEE |
Geschrieben am 12 November 2013
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Dabei seit 12 November 2013 5 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir versenden zu 90% mit UPS, weiter ab und an mit TNT oder DHL Express, sonst mit Spediteuren.
Von Spediteuren bekommt man ja schon immer die Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke.
UPS hat mir gesagt, dass nach deren Information der Ausdruck des Abliefernachweises mit Unterschrift genügt - jedoch das zuständige Finanzamt bestimmen muss/kann, ob es wirklich ausreicht.
Wir bekommen von UPS täglich eine E-Mail mit den Zustellungen an diesem Tag mit Link zur Sendungsnr.. Im Moment handhaben wir das so, dass wir einen Tag später (erst dann sind die Unterschriften archiviert) alle EUler ausdrucken und den Aufträgen zuweisen.
Dasselbe werden wir jetzt auch mit TNT (schon getestet) und DHL Express machen.
Wir hoffen inständig, dass das dem Finanzamt reicht!!!!
FRAGE:
1. legt Ihr die GB zum Auftrag ab oder in einem gesonderten Ordner? Wir sind uns sehr unsicher, was da das Beste ist....
2. auf den UPS-Nachweisen ist unsere Auftragsnr. vermerkt - reicht das als Zuweisung? Laut Gesetz müsste ja eigentlich darauf stehen WAS geliefert worden ist und in welcher Menge!?
Danke!
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EAB-JUCHHEE |
Geschrieben am 12 November 2013
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Dabei seit 12 November 2013 5 Beiträge
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Smart-Mellon wrote: |
Hallo,
sehe ich das Richtig, dass eine Übergangsfrist :D bis zum ende des Jahres eingebaut wurde?
Gruß
SM |
JA!
Allerdings würde ich das nicht anstehen lassen, denn ab Januar ist es Pflicht und bis ein gutes System ausgetüftelt ist, gehen einige Tage ins Land. Also lieber jetzt schon mal testen, dass es dann im Januar ein gutes System ist!
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Fetchman |
Geschrieben am 13 November 2013
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Im Internet haben die Kurier Firmen immer eine Track/Trace Liste
die Ausdrucken und zu den Unterlagen nehmen mit der Ablieferquittung (wenns geht im Original), das ist damit gemeint.
So machen wir das.
Ansonsten haben wir CMR, das gilt auch, oder der die erste Stelle im Ausland wo die Ware ankommt, Umschlaglager etc, muss uns eine Gelangensbestätigung unterschreiben, das drücken wir meistens dem Spediteur mit auf Ohr.
Mehr gibt es nicht oder???? habe ich was über sehen ??
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Babyschlumpf |
Geschrieben am 13 Dezember 2013
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Dabei seit 22 Februar 2012 20 Beiträge
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Hallo,
habe auch mal eine kurze Frage zur Gelangensbestätigung.
Momentan bekommen wir hauptsächlich von unseren Spediteuren Ausfuhrnachweise und holen uns die Tracking-Protokolle von unseren Paketdiensten. Für die restlichen paar Lieferungen, die von unseren Kunden bei uns abgeholt werden, fordern wir eine Gelangensbestätigung an.
Da nicht immer alle Daten vorliegen, ist das alles oft eine ziemliche Sucherei und man muss viel hinterherrennen.
Um das zu vereinfachen, liegt nun der Vorschlag im Raum, generell bei allen EU-Lieferungen mit der Rechnung eine Gelangensbestätigung zu versenden. Senden unsere Kunden diese binnen einer gewissen Frist (mit Mahnverfahren) micht zurück, dann wird die USt. berechnet.
Haltet ihr es für eine gute Idee auf dieses System umzusteigen? Ich halte es für etwas bedenklich, da wir somit komplett auf den guten Willen der Kunden angewiesen sind. Außerdem kann es im schlimmsten Fall so sein, dass wir das Problem nur in die Rechnungsabteilung verlegen, da dort dann evtl. mehr Rechnungen für die Nachberechnung der USt. ausgestellt werden müssen.
Auf der anderen Seite wird somit der Aufwand zum Einholen eines Ausfuhrnachweises bestimmt geringer. Man muss nicht mehr bei Speditionen oder Paketdiensten nachhaken oder nach internen Referenzen suchen.
Wie ist eure Meinung dazu und wie wird das bei euch umgesetzt?
Danke schon mal!
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waldorf |
Geschrieben am 13 Dezember 2013
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Du hast auf der einen Seite die Wahl zwischen der "Worst Case" - Lösung mit der Gelangensbestätigung (GB), die m.E. vom Aufwand eher hoch ist, weil du von jedem Empfänger die Bestätigung brauchst, hast aber den Vorteil (???) eines einheitlichen Prozesses. Das empfehlen sicherlich die Verkäufer entsprechender Software-Lösungen.
Auf der anderen Seite kannst du mit Spediteurs-Bescheinigungen und/oder Track & Trace-Systemen plus der GB, in den eher seltenen Abholfällen arbeiten, für die die GB zwingend vorgeschrieben ist und damit im Regelfall den überwiegenden Anteil deiner Fälle mit vertretbarem Aufwand abdecken.
Wir haben uns für letzteres entschieden, da wir mit einer übersichtlichen Anzahl professioneller Spediteure zusammenarbeiten und mit deren T&T-Daten arbeiten können.
Ich verstehe auch nicht, warum in der aktuellen Diskussion über die neuen VAT-Versendungsbelege die GB so in den Vordergrund geredet wird. Viel interessanter und für die Unternehmen vorteilhafter ist doch die neue Möglichkeit, T&T-Systeme nutzen zu können.
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Ajungilak |
Geschrieben am 12 Januar 2014
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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Hallo,
noch mal kurz gefragt: wir liefern für einen österreichischen Kunden an ein ungarisches Werk. Demzufolge müssen wir die Gelangensbestätigung nach A senden und dieser Partner leitet weiter nach HU. Schießlich, endlich erreicht uns die von ungarischen Endempfänger unterschriebene GB. Richtige Vorgehensweise?
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waldorf |
Geschrieben am 13 Januar 2014
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Warum willst du eine Gelangensbestätigung haben ???
Die Gelangensbestätigung ist nur zwingend erforderlich in sog. Abholfällen, also wenn der Empfänger einen eigenen LKW schickt.
In allen anderen Fällen, insbesondere dem Normalfall mit Einschaltung einer Spedition, kannst du die aus der Vergangenheit bekannten Verbringensnachweise, also zB die Spediteursbescheinigung, verwenden.
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Ajungilak |
Geschrieben am 13 Januar 2014
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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Für mich in meinem Verantwortungsbereich macht das einfach Sinn, Waldorf.
Wir haben echte Massengüter, die an immer die gleichen Kunden geliefert werden.
Ich möchte nicht mit (beispielhaft) 50 Spediteursbescheinigungen pro Kunde und Quartal "herumhantieren".
Die Auflistung als Anlage "spuckt" unser Warenwirtschaftssystem bereits aus. Und da ist es für mich eine (gern genommene) Erleichterung eine GB mit beigefügter Auflistung der 50 Lieferungen des jeweiligen Quartals beizufügen.
VG
Ajungilak
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