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Schadenskalkulation Fracht Fehlleitung


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Cargostarter Geschrieben am 17 Januar 2014



Dabei seit
17 Januar 2014
3 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall zu lösen und bitte um Eure Hilfe:

Brandeilige Güter ( Gewicht 1,8t, Frachtkosten 980 €, Warenwert 12.300,- €) der Firma X werden versehentlich auf eine falsche Relation verladen, sodass die Güter mit einer einwöchigen Verspätung beim Empfänger in Johannesburg angeliefert werden. Diesem entstehen in der Zwischenzeit Produktionsausfallkosten in Höhe von 50.000,- ZAR (1,- € entspricht 10ZAR = Südafrikanische Rand)

1. Begründen Sie um welche Schadensart es sich handelt
2. In welcher Höhe muss der Spediteur den Schaden nach ADSp ersetzen?

Soviel zum Fall.
Nun stellt sich mir die erste Frage: Warum ADSp nach Afrika??

Frage 1 würde ich mit einem reinen Vermögensschaden beantworten. Zur zweiten Frage, würde ich wegen Verspätung nur das dreifach der Fracht als Regulierung ansetzen.

Wer kann das mit der ADSp erklären und sind meine Überlegungen in Bezug auf die Entschädigung korrekt?

Vielen Dank und schönes Wochenende!

Cargostarter

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Fetchman Geschrieben am 19 Januar 2014



Dabei seit
26 Juli 2012
212 Beiträge
Wurde bei der Beauftragung gegenüber dem Spediteur mitgeteilt, das es sich um Terminfracht handelt und Produktionsausfallkosten entstehen können.

Wenn nicht...dann pech gehabt.
Der Produzent hat sein Sorgfaltpflicht verletzt, da er für nicht genug Lagerbestand gesorgt hat um auch mal die Produktion ohne Belieferung weiterzuführen die im normalen Geschäftgang passieren können.

Da der Spediteur auf diesen Ablauf keine Zugriff hat, also der Produzent soll sein Lager und Produktion ordentlich führen kann man ihn für sowas nicht haftbarhalten.

Ausnahme: Bei Beauftragung war das bekannt und Bestandteil des Frachtvertrages. Dann hat man hier eine andere Summe der Haftung an sich. Hier sind wir dann wieder im Vermögensschadensbereich.


Ausserdem muss der Produzent in Afrika seine Ausfallkosten im einzelnen Nachweisen und da kommen nie genau 50000 raus..... der soll erstmal eine genaue Aufstellung machen was für Kosten er hatte und begründen warum, da wird es nämlich schon komplizierter, den Personalkosten laufen dennoch weiter, weil der schmeist die Leute ja nicht raus, nur weil mal nix zum arbeiten da ist oder ??

Und wenn Haftung dann Multimodalverkehr- 2 SZR je kg

Check das mal mit deiner Versicherung, zur Schadensabwehr müssen die auch einen Anwalt bezahlen, das mal nur so nebenbei, der kann dir genau sagen wie die Sache zu regeln ist.

Cargostarter Geschrieben am 20 Januar 2014



Dabei seit
17 Januar 2014
3 Beiträge
Wow! Vielen lieben Dank für Deine sehr großzügige Antwort, Fetchman.
Hast mir sehr geholfen!

Einen schönen Start in die neue Woche an alle!

Cargo

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