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Incoterms und Sicherheitskosten für x-Ray Röntgen


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Kevin89 Geschrieben am 11 Februar 2014



Dabei seit
03 Mai 2011
73 Beiträge
Hallo,

ich habe zum Thema – Wer zahlt was – nichts definitves darüber gefunden, wer die x-Ray(Röntgen) Kosten bezahlen muss.

Wir haben z.B. öfters FCA Flughafen Sendungen. Der eine Spediteur rechnet die xRay Kosten an den Empfänger ab, der andere
an uns. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?

Danke

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 11 Februar 2014



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bei FCA muss diese Kosten m.E. der Verkäufer tragen. Lt. Unterlagen der für die Incoterms verantwortlichen ICC ist dieser für die "Lizenzen, Genehmigungen, sicherheitsfreigaben und anderen Formalitäten" für die Ausfuhr verantwortlich.

Fetchman Geschrieben am 17 Februar 2014



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26 Juli 2012
212 Beiträge
Xray Kosten sind Nebenkosten (also steuerbar) des Haupttransportweges und gehören zur Luftfracht.

Bei FCA oder manchmal auch fälschlicherweise FOB in der Luftfracht genannt, zahlt der die XRAY kosten wer auch die Luftfracht bezahlt.
Als Kosten kommen nur die Transportkosten zum Flughafen zur Geltung.

Aber oft werden diese Xray Kosten schon am Versandflughafen vom Versender übernommen mehr aus verkaufstaktischen Gründen.
Haben wir auch oft, das die Abholung bis hin zum Flieger vom Versender übernommen werden.

"Lizenzen, Genehmigungen, sicherheitsfreigaben und anderen Formalitäten" das bezieht sich nicht auf Xray Kosten, sondern auf Export oder Importbeschränkungen oder vom Staat verlangt Zertfikate oder Genehmigungen. Xray ist in den Incoterms noch nicht explezit berücksichtigt worden, das ist leider das schlechte und somit in der Grauzone.
Wäre die Kosten hierfür berücksichtigt worden, so wäre sie auch zolltechnisch Relevant im Importland. Aber das werden die dann bestimmt auch noch erfinden der Vater Staat.

cobra9.0 Geschrieben am 21 Februar 2014



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo Fetchman,

was bedeutet die Aussage "Xray Kosten sind Nebenkosten (also steuerbar)...."? Das sollte doch wohl keine Argumentation mit Steuerrecht sein, oder?

Unabhängig davon hat die ICC Deutschland ja eine klare Aussage zur Kostentragungspflicht von Sicherheitsmaßnahmen gemacht. Wörtlich heißt es:
"Bei der Erarbeitung der lncoterms® 2010 wurde berücksichtigt, dass seit der letzten Fassung 2000 zu den üblichen Export- und Importformalitäten weitere Pflichten, Formalitäten und Kosten auf Exporteure und Importeure zukommen für "security clearance". Dies betrifft alle Prüfungen, Inspektionen, Scanning, Formalitäten, Erklärungen und Kosten hinsichtlich der Sicherheit des Warentransports. Da diese in einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt sind, wurde "security clearance" als Oberbegriff gewählt. Die Aufteilung dieser Pflichten und Kosten zwischen Verkäufer und Käufer ist in A2 bzw. B2 jeder lncoterms®-Klausel geregelt und folgt grundsätzlich den Pflichten der Parteien bei Export- und lmportformalitäten, soweit die Ausfuhrfreimachung der Ware von etwaigen Sicherheitsfreigaben abhängt."

Somit kann die Frage von Kevin89 wie folgt beantwortet werden:

Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Wenn die Kaufvertragsparteien die Incoterms-Klausel FCA vereinbart worden ist, hat der Verkäufer die X-ray Kosten zu tragen. Gibt es einen Disput darüber zwischen Verkäufer und Käufer, ist der Spediteur gut beraten, wenn er sich aus dieser Diskussion heraushält und die Kosten an seinen Auftraggeber abrechnet. Dieser kann dann sehen, wie er mit seinem Kaufvertragspartner klar kommt.

Gruß

waldorf Geschrieben am 21 Februar 2014



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo cobra9.0,

danke, dass Du meine Meinung bestätigst und ausführlich begründest.
Ich stimme dir auch zu, dass bei der Beurteilung der Incoterms steuerrechtliche Fragen keinerlei Rolle spiele. Auch der von Fetchman angegebenen direkte Zusammenhang zwischen Incoterms und zollwertrechtlicher Beurteilung ist m.E. so nicht automatisch gegeben.

Nagy Geschrieben am 04 März 2014



Dabei seit
09 September 2011
13 Beiträge
Guten Morgen,

dazu habe ich einen Auszug von der IHK gefunden:

2) Luftfracht-Sicherheitskontrollen („Bekannter Versender“)
Noch immer ist umstritten, wer nach den Incoterms die Kosten der Sicherheitskontrollen von Luftfrachtgut zu tragen hat – so z. B.
des Röntgens der Ware vor der Verladung.

Eine aus unserer Sicht nachvollziehbare und bevorzugenswerte Lösung wurde von Prof. Burghard Piltz in IHR 2/2013, S. 61ff
vorgestellt. Zusammenfassend ist aus Sicht des Autors hinsichtlich der Kostenverteilung auf den Lieferort der Ware abzustellen, da
dort die Verantwortung der Ware auf den Käufer übergeht:
? EXW, FCA: Lieferort liegt vor Beginn der Luftfracht, d. h. Käufer trägt Kosten.
CPT, CIP: Lieferort liegt vor Beginn der Luftfracht, Verkäufer erfüllt seine Pflichten mit Abschluss des Transportvertrages und
Übergabe an Frachtführer.
?
D.h. Käufer trägt Kosten.
? DAP, DAT, DDP: Lieferort liegt nach Durchführung des Lufttransports, d.h. Verkäufer trägt Kosten.
Die Pflicht der Kostentragung ergibt sich aus Regel A6/B6. Die Kosten einer den Sicherheitsanforderungen entsprechenden
Verpackung der Ware trägt stets der Verkäufer. Dies ergibt sich aus der Regel A9 der jeweiligen Incoterm-Klausel.


www.stuttgart.ihk24.de
DOKUMENT-NR. 97928
ANSPRECHPARTNER
IHK Region Stuttgart
Internationales Wirtschaftsrecht
Telefon: 0711 2005-1455
Fax: 0711 2005-1410
auwi @ stuttgart.ihk.de


_______________________________

Also ganz eindeutig wie die IHK es schreibt.

Aber wir streiten uns auch täglich über das Thema...

Gruß

Nagy

cobra9.0 Geschrieben am 04 März 2014



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo Nagy,

danke für den Hinweis auf einen IHK-Artikel. Ich will hier weder Partei für eine IHK noch für die ICC ergreifen, aber wenn die ICC als Herausgeber der INCOTERMS® ausführt, wie die Kostentragungspflicht in den INCOTERMS® auszulegen ist, dann würde ich mich daran halten und nicht an das, was irgendein Professor gern als seine Lehrmeinung verbreitet sehen möchte.

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