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Transportkosten bei Incoterm DAP an Käufer weitergeben


Chev Geschrieben am 16 Februar 2014



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Hallo,

und nochmal das Thema Incoterms. Bei Lieferungen per Paket nach Übersee vereinbare ich mit dem Käufer "DAP-Bestimmungsort". Allerdings möchte ich ihm die Transportkosten in Rechnung stellen und habe keine Möglichkeit, diese in den Produktpreis mit einfließen zu lassen, sodass diese Kosten separat auf der Rechnung auftauchen. Laut Definition des Incoterms wäre das aber nicht korrekt, oder? Wie bekommen ich dieses Geschäft möglichst sauber abgebildet? Wie gesagt, ich kann die Transportkosten nicht im Produktpreis einkalkulieren.

Danke für eure Antworten

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Tim_S. Geschrieben am 17 Februar 2014



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Zitieren::
Bei Lieferungen per Paket nach Übersee vereinbare ich mit dem Käufer "DAP-Bestimmungsort". Allerdings möchte ich ihm die Transportkosten in Rechnung stellen
Na wenn DAP Bestimmungsort vereinbart wurde, dann wäre das Berechnen von Transportkosten doch das Gegenteil der Vereinbarung? Genause gut könnte der Verkäufer versuchen, den Kaufpreis zu verdoppeln oder die Liefermenge zu halbieren. Wäre ich der Käufer würde ich damit nicht einverstanden sein, pacta sunt servanda.

betterorange Geschrieben am 17 Februar 2014



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Es ist kein Widerspruch, wenn auf Deiner Verkäuferrechnung die Transportkosten mit berücksichtigt sind. Da ist doch nichts verdoppelt, wenn vorher der Kaufpreis entsprechend heruntergesetzt wird.

Tim_S. Geschrieben am 18 Februar 2014



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Das hier:
Zitieren::
Bei Lieferungen per Paket nach Übersee vereinbare ich mit dem Käufer "DAP-Bestimmungsort"
bedeutet, dass sich Verkäufer und Käufer darauf geeinigt haben, dass die Transportkosten von Abholort bis zum Bestimmungsort vom Verkäufer getragen werden.

Und das hier:
Zitieren::
Allerdings möchte ich ihm die Transportkosten in Rechnung stellen und habe keine Möglichkeit, diese in den Produktpreis mit einfließen zu lassen, sodass diese Kosten separat auf der Rechnung auftauchen
ist das Gegenteil der Vereinbarung "DAP-Bestimmungsort", es wäre de facto die Klausel "exworks".

Mann könnte natürlich dem Käufer vermitteln, dass das nur aus "formalen Gründen" erfolgt, betragsmäßig die Transportkosten aber vom Kaufpreis abgezogen wurden, so dass der Käufer sie wirtschaftlich nicht getragen hat. Aber welche Vorteile hätte das?

Convoy-Pusher Geschrieben am 19 Februar 2014



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DAP-Bestimmungsort hat wohl in diesem Falle weniger mit Transportkosten sondern mit Versicherung zu tun (INCO-Terms)?.

Aber "between-the-lines" (gesonderte Absprache zwischen Verkaeufer - Kauefer) =

Also eigentlich "ex-works". Wenn Du (der Kaeufer) aber moechtest "bis DAP-Bestimmungsort" (Versicherung) und Du keinen hier hast und keinen hier kennst der "ex-works" bei mir abholen kann, dann koennten wir das arrangieren aber Du zahlst die extra Kosten (Transport).

Wie bekannt koennen hier nicht diese Kosten in den Warenwert inkludiert werden.

Und 'ne "DAP"-Rechnung schreiben "zuzueglich Transportkosten bis "DAP" geht auch nicht.

Also, warum ueberhaupt bietest Du an "bei Lieferungen per Paket nach Übersee vereinbare ich mit dem Käufer immer "DAP-Bestimmungsort" wenn Du nicht weisst, wer Dir die Transportkosten zahlt?


Klaus

HunkyDory Geschrieben am 19 Februar 2014



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Wieso kannst Du die Transportkosten eigentlich nicht in den Verkaufspreis mit einbeziehen? Wo liegt denn das Problem?

Schaf Geschrieben am 21 Februar 2014



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Ein Versuch dieses Problem "möglichst sauber" zu lösen könnte wie folgt aussehen.

Du fakturierst

Produkt XY x Stückzahl = Verkaufspreis YZ "DAP Bestimmungsort

zzgl. Frachtkosten "Betrag X"

= Gesamtpreis (Total Value) - (inkl. Frachtkosten)

Das ist zwar sachlich falsch, da es DAP widerspricht aber so wie der Fall gelagert ist, ist es wohl die beste sachlich falsche Lösung für ein sachlich falsches Problem ;o)

Chev Geschrieben am 23 Februar 2014



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Danke für eure Antworten. Wie schon gesagt, kann ich die Frachtkosten leider nicht in den Verkaufspreis (versteckt) einfließen lassen, denn das gibt das System nicht her. Der Käufer hat einen festen Materialpreis und bestellt aber unterschiedliche Mengen und unregelmäßig, ggf. sogar an unterschiedlichste Warenempfänger/Länder. Mischkalkulationen sind daher nicht möglich.
Dann sieht es so aus, als müsste ich EXW oder FCA anbieten. Eventuell CIP Bestimmungsort (nicht Bestimmungsflughafen) und dem Käufer sagen, dass es sich um eine unechtes CIP handelt?

oleda Geschrieben am 24 Februar 2014



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Ihr müsst die Frachtkosten und Lieferbedingung in irgend einer Art und Weise zum Bestandteil des Vertrages gemacht haben, sonst kannst Du die jetzt ja nicht abrechnen. Dann kann man die doch auch separat auf der Handelsrechnung erwähnen, das ist normal!?

Die Incoterms schreiben ja nicht die Aufmachung der Handelsrechnung vor und im Zweifel sind die Incoterms auf frei verhandelbar...

Schaf Geschrieben am 26 Februar 2014



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oder eine Klausel einfügen:

Bei einem Warenwert unter XY werden Versandkosten in Höhe von YZ erhoben.

Am besten Wäre es jedoch wie du schon sagst EXW oder FCA anzubieten.

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