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Ausfuhrlizenz vom BAFA für Güter auf Kriegswaffenkontrollliste


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Gitte Geschrieben am 23 Februar 2014



Dabei seit
23 Februar 2014
2 Beiträge
Hallo zusammen,
Wird eine Ausfuhrlizenz vom BAFA benötigt wenn man Güter, die auf der Kriegswaffenkontrollliste gelistet sind und die innerhalb Deutschland verbracht werden sollen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Grüße Gitte

CARGOFORUM PARTNER

perry12345 Geschrieben am 26 Februar 2014



Dabei seit
21 November 2013
13 Beiträge
Hallo,

ist etwas verwirrend was du schreibst. Sollen die Waren jetzt ausgeführt, nach Deutschland verbracht oder innerhalb Deutschland versendet werden?

Nichtsdestotrotz kopier ich mal §3 Kriegswaffenkontrollgesetz:

"§ 3 Beförderung innerhalb des Bundesgebietes

(1) Wer Kriegswaffen im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes befördern lassen will, bedarf der Genehmigung.

(2) Der Genehmigung bedarf ferner, wer Kriegswaffen, die er hergestellt oder über die er die tatsächliche Gewalt erworben hat, im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes selbst befördern will.

(3) Kriegswaffen dürfen nur eingeführt, ausgeführt oder durch das Bundesgebiet durchgeführt werden, wenn die hierzu erforderliche Beförderung im Sinne des Absatzes 1 oder 2 genehmigt ist oder hierzu eine Allgemeine Genehmigung gemäß Absatz 4 erteilt wurde.

(4) Unbeschadet der Regelung des § 27 kann eine Allgemeine Genehmigung erteilt werden

1.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Durchfuhr durch das Bundesgebiet,

2.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an die Bundeswehr,

3.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr an im Bundesgebiet ansässige Unternehmen, die gemäß § 9 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung zertifiziert sind,

4.für die Beförderung von Kriegswaffen zwischen im Bundesgebiet ansässigen Unternehmen, die gemäß § 9 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung zertifiziert sind,

5.für die Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebietes von Unternehmen, die gemäß § 9 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung zertifiziert sind, an die Bundeswehr sowie von der Bundeswehr durch diese Unternehmen an sich sowie

6.für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Verbringung an Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind und in diesem Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1) zertifiziert sind."


mfg

Gitte Geschrieben am 15 März 2014



Dabei seit
23 Februar 2014
2 Beiträge
Hallo Perry,
Vielen Dank für deine Antwort, § 3 hätte ich vorher schon mal lesen sollen :-)

Ich bringe die Begriffe wohl auch etwas durcheinander/habe Schwierigkeiten die Definitionen richtig zu interpretieren.
Die Waren sollen innerhalb Deutschland versendet (befördert) werden, mit der Differenzierung Rüstungsgüter und Kriegswaffen.

Diese Begriffe sind mir jetzt (hoffentlich) soweit verständlich:
Ausfuhr: Export von Gütern von Deutschland in ein Drittland
Verbringung: Export von Gütern von Deutschland in ein EU Land
Der Begriff "BEFÖRDERUNG" wird verwendet wenn Ware innerhalb Deutschland befördert/versendet wird - richtig?.

Zu der Definition Rüstungsgüter/Kriegswaffen
Rüstungsgüter: sind im Teil I Abschnitt A der AL aufgeführt (22 Einzelpositionen, 0001 – 0022)
Kriegswaffen: sind eine Teilmenge der Rüstungsgüter – es gelten Sondervorschriften des KWKG. Kriegswaffen (ABC-Waffen, Panzer, Kriegsschiffe, Torpedos und Kanonen...).

1. Für die Beförderung innerhalb Deutschland von Rüstungsgütern ist keine BAFA Genehmigung erforderlich.
2. Für die Beförderung innerhalb Deutschland von Rüstungsgütern, für die die Sondervorschriften des KWKG gelten (also Kriegswaffen), wird eine BAFA Genehmigung benötigt
Die Aussage 2 ist gemäß §3 richtig
Die Aussage 1 hoffentlich auch?

Es wäre nett, wenn du noch mal drüber schaust

Vielen Dank
Gitte

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