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Unterschrift bei CMR gedruckt zulässig oder original


Jasmin88 Geschrieben am 10 März 2014



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Hallo Zusammen,

aufgrund des gestiegenen Volumens ausländischer Frachtführer müssen wir als verladene Partei eine große Anzahl an CMRs ausfüllen, stempeln und unterschreiben. Nun wurde angedacht den CMR vom SAP System automatisch erstellen zu lassen und jeder internationalen Sendung mitzugeben.
Ist es in Deutschland zulässig die Unterschrift mit auf zu drucken oder muss diese Original sein?
Ziel ist es gar keinen manuellen Aufwand mehr damit zu haben. Gibt es da Erfahrungen aus der Praxis oder Anregungen?
Den Hauptfrachtbrief den wir der Ware mitgeben können wir nicht abändern da dieser VDA-konform sein muss.

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scs6862 Geschrieben am 10 März 2014



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Moin,

habe folgendes gefunden:

Der (CMR) Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden. Die Unterschriften können gedruckt oder durch den Stempel des Absenders oder des Frachtführers ersetzt werden, wenn dies nach dem Recht des
Staates, in dem der Frachtbrief ausgestellt wird, zulässig ist.
Dann BGB 126 und 126a...

Jasmin88 Geschrieben am 11 März 2014



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Hallo scs6862, das hatte ich auch schon so gehört. Die eigentliche Frage ist ja ob es in DE zulässig ist die Unterschrift aufzudrucken. Weil Deutschland ist ja der Staat in dem der Frachtbrief ausgestellt wird.

Gilt dann BGB § 126 (3)??
"Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt."

Tim_S. Geschrieben am 11 März 2014



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§ 126 Abs. 3 und § 126 a BGB sind auf den CMR-Frachtbrief nicht anwendbar. Wenn der seine Beweiswirkung nach Art. 9 CMR erhalten soll, dann muss er korrekt ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet werden. Die Beweiswirkung, um die es ja letztlich geht, entsteht auch nur zwischen den Parteien des Frachtvertrags, die korrekt im Frachtbrief eingetragen werden müssen. Absender ist übrigens nicht schon derjenige, bei dem das Gut abgeholt wird, sondern allein derjenige, der den Frachtführer beauftragt hat. Wenn im Frachtbrief etwa in der Rubrik Absender der Name des Unternehmens steht, bei dem das Gut nur abgeholt wurde und in der Rubrik Frachtführer der Unter-(Unter-)-Frachtführer genannt ist, dann hat der Frachtbrief zB nicht die Beweiswirkung des Art. 9 CMR, denn die Abholstelle hat mit dem Unter-Unter-Frachtführer typischerweise überhaupt kein Vertragsverhältnis.

Ein formunwirksamer CMR-Frachtbrief kann allerdings zumindest noch den Beweiswert einer Quittung des Abholers haben. Die Beweiswirkung ist aber schwächer als diejenige nach Art. 9 CMR.

scs6862 Geschrieben am 11 März 2014



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@Tim_S.
§9 CMR spielt doch gar nicht mit!
logistikrecht.info/cmr...kel-9.html
Wo steht "eigenhändig unterzeichnet" ?
Mag ja sein, dass ich es überlesen habe.....
Aus welchem Urteil beziehst Du Dein Wissen?

Jasmin88 Geschrieben am 12 März 2014



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Absender ist übrigens nicht schon derjenige, bei dem das Gut abgeholt wird, sondern allein derjenige, der den Frachtführer beauftragt hat.
Herrscht da nicht mitlerweile die Meinung, dass die verladene Partei Frachtführer ist weil alles andere in der Praxis nicht funktionieren würde?
Es geht hier auch weniger um Beweislast - für uns ist der Frachtauftrag nach VDA Norm das Maß der Dinge und völlig ausreichend. Wenn bei uns z.B. ein großer gelber LKW an der Rampe steht und für das Daimler Werk lädt bekommt der Fahrer auch keinen CMR. Es geht nur darum, dass die ausländischen Fahrer das immer verlangen und der Anteil derer stark zugenomen hat so dass der Aufwand für uns manuell zu viel ist.

Tim_S. Geschrieben am 12 März 2014



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Nachdem die Ausgangsfrage ziemlich präzise formuliert klang habe ich angenommen, die Begrifflichkeiten wären klar.
Bin mir jetzt aber nicht mehr so sicher:
1. Es gibt den Frachtbrief nach der CMR (auch auf die Gefahr der Darstellung von Bekanntem: Das ist das Abkommen über den grenzüberschreitenden Straßengütertransport), der wird meist "CMR-Frachtbrief" genannt. Als Formular ist am gebräuchlichsten dasjenige der IRU oder Abwandlungen davon.
Es gibt aber auch den Frachtbrief nach dem HGB, typischerweise verwendet für innerdeutsche Transporte.
Da in der Ausgangsfrage von "CMR ...ausfüllen" die Rede war nahm ich an, dass ein internationaler Straßengütertransport in Rede steht und darüber ein CMR-Frachtbrief so ausgestellt werden soll, dass er auch wirksam ist, also die von der CMR geregelten Wirkungen hat. Dabei nahm ich weiter an, dass die TE zur verladenden Seite gehört, denn sie sagte
Zitieren::
wir als verladene Partei
2. Die Ausgangsfrage war dann:
Zitieren::
Die eigentliche Frage ist ja ob es in DE zulässig ist die Unterschrift aufzudrucken. Weil Deutschland ist ja der Staat in dem der Frachtbrief ausgestellt wird.
Wenn die Beweiswirkung eines CMR-Frachtbriefes entstehen soll (damit man bei einem Verlust oder einer Beschädigung die vollständige und mangelfreie Übergabe beweisen kann oder bei einem Streit über andere Details des Auftrages die Auftragsdetails beweisen kann), dann muss er wie gesagt korrekt ausgefüllt und auch unterschrieben werden, sonst wird das nichts.
Wenn die Beweiswirkung nach dem CMR-Abkommen egal ist, wenn also z. B. die schwächere Beweiswirkung der einfachen Quittung nach § 368 BGB für die unversehrte Übergabe der Sendung genügt, dann sollte das Papier zumindest eigenhändig vom Abholfahrer unterschrieben werden, andernfalls liegt keine Quittung vor.
3. Wenn überhaupt keine Beweiswirkung erreicht werden soll, dann gilt, dass Papier geduldig ist. Dann ist erlaubt, was gefällt. Man kann dann auch eine Klappkarte nehmen, die beim Öffnen eine Melodie spielt und ein Foto von sich reinkleben. Die Unterschrift kann man dann auch als Sticker reinkleben und noch etwas Glitter drüberstreuen :-)

Edit: Spaß beseite, "zulässig" ist das Drucken einer Unterschrift natürlich immer, um die Frage zu beantworten. Es gibt kein Gesetz, welches das Drucken einer Unterschrift auf ein Stück Papier verbietet. Wenn also die Abholstelle - unverständlicher Weise - auf den Nachweis der vollständigen und unversehrten Übergabe des Gutes an einen Frachtführer keine Wert legt, sondern etwa nur die ausländischen Frachtführer zufrieden gestellt werden sollen, dann braucht sich die Abholstelle/der Auftraggeber natürlich nicht um irgendwelche Formvorschriften zu scheren.


Zuletzt bearbeitet von Tim_S. am 12 Mar 2014 - 09:20, insgesamt einmal bearbeitet

Jasmin88 Geschrieben am 12 März 2014



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Es gibt aber auch den Frachtbrief nach dem HGB, typischerweise verwendet für innerdeutsche Transporte.

Dieser wird bei uns automatisch nach VDA & HGB generiert nach und jeder Ware (Versand in alle Länder: DE, Drittland, EFTA, europäisches Ausland) mitgegeben. Jeder Frachtführer unterzeichnet uns eine Kopie davon als Quittung.
Die "CMR-Frachtbriefe" bringen ausländische Fahrer als Blanko Dokument mit und verlangen von uns (zu Recht) diese auszufüllen.

Die Beweislast erbringt bei uns der "normale" Frachtbrief. Innerdeutsche Frachtführer bekommen ja auch gar keinen CMR:
Hier mal zwei Beispiele um das vielleicht zu verdeutlichen:

1. Fall
Ein Kölner Spediteur schickt einen Kölner Frachtführer bei uns Ware zu laden und diese ins Umschlagslager nach Köln zu bringen.
Dieser erhält von uns nur den VDA-Frachtbrief in dreifacher Ausführung und die Lieferscheine. Einen "normalen" Frachtbrief unterzeichnet er uns. Hier wird kein CMR ausgefüllt.

2. Fall
Ein Köner Spediteur schickt einen polnischen Frachtführer bei uns Ware zu laden und diese nach Österreich zu bringen. Dieser Frachtführer erhält von uns ebenfalls den VDA-Frachtbrief in dreifacher Ausführung und die Lieferscheine. Einen "normalen" Frachtbrief unterzeichnet er uns. Der polnische Frachtführer legt uns einen CMR Frachtbrief vor den wir entsprechend ausfüllen und stempeln.

Also wäre in unserem Fall als verladene Partei die Beweislast erfüllt, bzw. die Quittung erbracht in dem er den Frachtbrief nach HGB/VDA unterzeichnet womit der Frachtführer bestätigt die Ware in der aufgeführten Menge, Verpackung etc. erhalten zu haben.
Der CMR könnte demnach auch gedruckt werden. :?:

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Man kann dann auch eine Klappkarte nehmen, die beim Öffnen eine Melodie spielt und ein Foto von sich reinkleben. Die Unterschrift kann man dann auch als Sticker reinkleben und noch etwas Glitter drüberstreuen :-)
YOU MADE MY DAY!!

Tim_S. Geschrieben am 12 März 2014



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Also wäre in unserem Fall als verladene Partei die Beweislast erfüllt, bzw. die Quittung erbracht in dem er den Frachtbrief nach HGB/VDA unterzeichnet womit der Frachtführer bestätigt die Ware in der aufgeführten Menge, Verpackung etc. erhalten zu haben.
Der CMR könnte demnach auch gedruckt werden. :?:
Ja, würde ich schon sagen. Ihr habt als Abholstelle eine ordentliche Quittung vom Fahrer erhalten. Zudem könnt auch Ihr Euch gegenüber Eurem Auftraggeber entlasten und belegen, das Gut in der richtigen Menge und im richtigen Zustand an den Frachtführer übergeben zu haben. Wenn der später bestohlen wird, dann wird dessen Haftungsversicherer im Prozess Anwälte schicken, die vorsorglich bestreiten werden, dass das Gut überhaupt heil und vollständig verladen wurde. Und dann wird die Quittung des Abholfahrers ziemlich wichtig.
Bei den CMR-Formularen, die der ausländische Fahrer ausgefüllt haben will, kann dann - aus Eurer Interessenlage heraus - ein Stempel oder ein Druck genügen.

scs6862 Geschrieben am 12 März 2014



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Moin,
der Fall "Kölner Spedi" an DE "Anliefer-Adresse" ist unstrittig.
Der Fall "Kölner Spedi" an EU "Anliefer-Adresse" mit PL Trucker ist m.E. unter anderem "Dumping" und abgesehen davon Problem des "Kölners" - sprich der "Kölner" muss den CMR ausfüllen, da Auftraggeber für den PL - und nicht Ihr.
Im übrigen ist der "Kölner" Euer Vertragspartner - nach DE Recht. Kein PL etc... Ich würde da mal in Eure Rechtsabteilung gehen und klare Anweisungen nachfragen....

Tim_S. Geschrieben am 13 März 2014



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sprich der "Kölner" muss den CMR ausfüllen, da Auftraggeber für den PL - und nicht Ihr.
Genau. Deshalb sollte der Spediteur ein Interesse daran haben, dass der Auftragsinhalt (zB Umladeverbot, bewachte Parkplätze) und die vollständige und heile Übernahme der Sendung mit der Beweiswirkung des Art. 9 CMR dokumentiert ist. Dazu muss der Spediteur als "Absender" im Frachtbrief stehen und der Pole als Frachtführer und beide müssen unterschreiben.
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Im übrigen ist der "Kölner" Euer Vertragspartner - nach DE Recht. Kein PL etc...
So ist es. Wenn, wie die TE gesagt hat, der Abholstelle eine normale Quittung für die vollständige und heile Übergabe der Sendung genügt, dann braucht sie sich den beschriebenen Aufwand mit den ganzen CMR-Frachtbriefen nicht anzutun. Dann kann es ihr genügen, diese gänzlich zu drucken oder zu stempeln. Und wenn doch einmal ein einzelner Fahrer ganz genau wäre und eine eigenhändige Unterschrift verlangt, dann kann die ja gegeben werden.

Jasmin88 Geschrieben am 13 März 2014



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Hallo scs6862, Hallo Tim_S.,

rein rechtlich bin ich da total eurer Meinung (bzw. seit kurzem auf dem gleichen Wissenstand). Habt ihr da auch Erfahrungen in der Praxis gesammelt?
Oft ist es bei uns so, dass wir eine Sedung dem Kunden K (=Warenempfänger) avisieren. Der beauftragt wiederum eine Spedition S - diese beauftragt wiederum einen Frachtführer F der mir dann hier einen CMR zm Ausfüllen vorlegt. Sollte man das Feld Absender dann leer lassen? Weil Absender wäre ja dann S oder K. Für uns ist das ja meistens gar nicht ersichtlich. wieviele Zwischenstellen es gibt.

Es gibt einige wenige Kunden die uns Avisierungsprogramme anbieten - darunter auch ein namenhafter Scania. Aus diesem Programm kann ich automatisch CMRs drucken - auch da steht unsere Firma als Absender was ja falsch wäre weil wir nie einen Spediteur beauftragen sondern nur dem Kunden die Ware als "fertig" melden.

Hier scheinen wirklich ganz viele unterschiedliche Meinungen zu herrschen was richtig, falsch, halb falsch oder praktikabel ist.

Aus der vorhergangenen Diskussion fasse ich folgenden Kompromiss zusammen:
-CMRs werden automatisch generiert
-Das Feld Absender bleibt leer (was mache ich wenn der Frachtführer unsere Firma als Absender einträgt? - Sein Problem oder im Zweifel unser Problem?)
-Unterschrift und Stempel werden aufgedruckt
-Bei Fragen bzgl. CMRs mögen die Frachtführer sich bei ihren Auftraggebern melden

Jasmin88 Geschrieben am 13 März 2014



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Der Fall "Kölner Spedi" an EU "Anliefer-Adresse" mit PL Trucker ist m.E. unter anderem "Dumping"

Bei uns heisst das "Kabotage" und macht uns tagtäglich das Leben etwas schwerer,
:x

ingohamburg Geschrieben am 18 März 2014



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Jasmin88 wrote:
Zitieren::
Der Fall "Kölner Spedi" an EU "Anliefer-Adresse" mit PL Trucker ist m.E. unter anderem "Dumping"

Bei uns heisst das "Kabotage" und macht uns tagtäglich das Leben etwas schwerer,
:x

sorry das ist keine Kabotage ... denn der ausländische Frachführer führt keinen inländischen Transport durch, sondern einen ganz normalen Binnentransport innerhalb der EU. Ob dieser Transport als Dumping durch geführt wird können wir hier nicht sagen da keine Konditionen vorliegen.

Jasmin88 Geschrieben am 19 März 2014



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sorry das ist keine Kabotage ... denn der ausländische Frachführer führt keinen inländischen Transport durch, sondern einen ganz normalen Binnentransport innerhalb der EU. Ob dieser Transport als Dumping durch geführt wird können wir hier nicht sagen da keine Konditionen vorliegen

Ist das nicht die "große" Kabotage?
-große Kabotage = Transport zwischen zwei EU-Staaten durch den Frachtführer eines dritten Staates,
-kleine Kabotage = Transport innerhalb eines EU-Staates durch einen ausländischen Frachtführer.
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