Zum 1. Juli 2011 trat eine grundlegende Änderung des Verfahrens zur Kodifizierung und Eigentümerkennzeichnung von Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr in Kraft. Basierend auf der Euronorm EN 13044 wurde ein neues einheitliches Verfahren zur Kennzeichnung von Sattelanhängern und Wechselbehältern eingeführt, der ILU-Code (Intermodal Loading Unit-Code).
Die bereits seit vielen Jahren weltweit bewährte Systematik des BIC-Codes für ISO-Container wurde nun auch in Form des ILU-Codes auf Sattelanhänger und Wechselbehälter übertragen. Jeder Eigentümer intermodaler Ladeeinheiten reserviert sich einen Eigentümercode (bestehend aus vier Buchstaben), ergänzt diesen um eine sechsstellige frei zu vergebende Zahlenfolge sowie eine automatisch ermittelte Prüfziffer und bringt diesen auf der Ladeeinheit an.
Vorteile des ILU-Codes:
Einfache und eindeutige Identifizierung des Eigentümers der Ladeeinheit führt unter anderem zur Automatisierung und Beschleunigung der Abläufe in den Terminals, beim Tracking & Tracing und in der Zollabwicklung sowie zu einer hohen, durchgängigen Datenqualität von der Buchung bis zur Rechnungsstellung
Bei Eigentümerwechsel bleibt die technische Kodifizierung gültig, da die Eigentümerkennung vom gelben Kodenummernschild getrennt wird
Kompatibilität mit den Flottenmanagementsystemen für Container mittels BIC-Code
Bis zum 1. Juli 2014 müssen alle Sattelanhänger und Wechselbehälter im Kombinierten Verkehr mit dem neuen ILU-Code ausgestattet sein müssen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Auftragsabwicklung für Sattelanhänger und Wechselbehälter durch die KV-Operateure der UIRR ausschließlich mit dem ILU-Code vorgenommen.
Eine schnellstmöglich Anmeldung kann über die Website
www.ilu-code.eu vorgenommen werden. Erfahrungsgemäß nimmt insbesondere die Kennzeichnung der kompletten Ladeeinheitenflotte einige Zeit in Anspruch.
Weiterführende Informationen findet Ihr hier:
www.kombiverkehr.de > Wissen > Technik > Ladeeinheiten > ILU-Code.