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Luftfrachtspedition bittet um Sicherheitserklärung für für AEO zertifizierte Unternehmen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Projektkoordinator Geschrieben am 30 April 2014



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Guten Morgen,

mir ist heute Morgen ein Schreiben ins Haus geflatter, in welchem eine Luftfrachtspedition darum bittet, dass unser Unternehmen eine Sicherheitserklärung für AEO zertifizierte Unternehmen ausstellt.

Unser Unternehmen hat bewusst auf den BV verzichtet und meldet Luftfrachtsendungen daher unsicher an. Ich gebe hierbei also bereits an, dass unser Material z.B. nicht zugriffssicher ist.

Jetzt soll ich wiederum eine AEO-Sicherheitserklärung abgeben, in welchem ich das komplette Gegenteil bestätigen soll nämlich, dass Sendungen während Produktion, Lagerung und Verladung vor fremden Zugriff sicher sind.

Auf Nachfrage bei der Spedition hin habe ich die Info bekommen, dass das zwei unterschiedliche Paar Schuhe seien auf der einen Seite das LBA und auf der anderen Seite der Zoll, der für die AEO-Zertifizierung von der Spedition diese Erklärungen fordert.

Meines Erachtens ist diese Vorgehensweise fragwürdig, da ich zwei gegenteilige Aussagen machen würde.

CARGOFORUM PARTNER

Carsten Geschrieben am 30 April 2014



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18 Januar 2005
801 Beiträge
Guten Morgen Projektkoordinator,

wir haben deinen Beitrag in ein anderes, wir glauben passenderes, Forum verschoben.

Lieben Gruß

cobra9.0 Geschrieben am 30 April 2014



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19 März 2012
266 Beiträge
Hallo, wo ist das Problem? Einfach nicht unterzeichnen.
Das einzig fragwürdige an der Vorgehensweise des Luftfrachtspediteurs ist die unnötige Verschwendung von Zeit und Geld für die Zusendung einer Sicherheitserklärung an einen Verlader.
Eine Sicherheitserklärung soll ja dokumentieren, dass eine sichere Lieferkette vorliegt. Wenn die Ware aber schon "unsicher" in die Lieferkette eingebracht wird, braucht auch niemand mehr etwas zu dokumentieren.
Gruß

Projektkoordinator Geschrieben am 30 April 2014



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Ich habe bei der Spedition telefonisch nachgefragt und meinen Standpunkt erläutert bzw. mitgeteilt, dass ich die Erklärung für sinnfrei halte vor dem Hintergrund, dass wir kein BV sind.

Richtig erklären konnte mir die Spedition die Sicherheitserklärung für den AEO nicht. Ich bekam lediglich die Aussage, dass diese Erklärung unabhängig vom Status durch das Zollamt gefordert werden würde und das alle Kunden der Spedition angefragt werden müssten.

Die Erklärung habe ich abgelehnt bzw. nicht unterschrieben und meinen Standpunkt dargelegt. Eventuell muss ich das ganze auch unter sinnfrei verbuchen womöglich wurde es von der Spedition auch nicht weiter hinterfragt...oder es ist mal wieder Amtsgehabe von LBA und Zoll.

Chris84 Geschrieben am 30 April 2014



Dabei seit
12 Juni 2012
47 Beiträge
Generell gibt es beim Thema Sicherheit große Wissenslücken welche Dokumente jemand mitführen/vorzeigen oder unterzeichnen muss.

Aus meiner Erfahrung wollen viele Unternehmen einfach nur Unterschriften haben auf irgendwelchen Dokumenten, in der Hoffnung wenn das LBA kommt, diese einfach vorzeigen zu können ohne sich wirklich mal damit befasst zu haben.

Das schärfste sind dann angebliche "Vorgaben" das Fahrer Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung und Schulungsnachweise mitzuführen und vorzuzeigen haben.

MagNet-99 Geschrieben am 30 April 2014



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Zusammen,

trennen wir doch erstmal Zoll und Luftsicherheit...

Luftsicherheit
Wenn Du kein BV oder RegB bist und einem RegB bei der Anmeldung der Sendung mitteilst, das die Luftfrachtsendung unsicher ist, dann hast Du alles getan was Du tun musst, bezahlst dann brav Deine Gebühren für Röntgen o.ä. und gut ist.

Zoll
Beim AEO muss der Antragsteller den Fragenkatalog zur Selbstbewertung ausfüllen. Dieser ist Grundlage für die Erteilung der Bewilligung. Was da drin steht sollte eine Firma auch tatsächlich tun, da sonst im Prüfungsfalle der Status weg sein kann, wenn man es ganz anders macht.
Unter 5.1. (Sicherheitsbewertung des Wirtschaftsbeteiligten) und 5.11 (Sicherheitsanforderungen an die Geschäftspartner) wird auch gefragt, wie sichergestellt wird, das man von Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern keine potentiellen Risiken übernimmt, die die internationale Lieferkette gefährden. Da wird dann gerne geschrieben, das man von Versendern einen Sicherheitserklärung anfordert.

Das war meines Erachtens die Theorie. In der Praxis beim Versand unsicherer Luftfracht ist das Fordern einer Sicherheitserklärung sicher Blödsinn.

Mich würde interessieren wie es ausgegangen ist. Wurde Deine Sendung vom Spediteur ohne Sicherheitserklärung befördert ?

Gruss
MagNet-99

Projektkoordinator Geschrieben am 02 Mai 2014



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Hallo MagNet-99,

so was ähnliches habe ich vermutet. Allerdings werden jetzt anscheinend blind sämtliche Kunden des Spediteurs angeschrieben egal ob BV oder nicht. Wobei es ja eigentlich eine Übersicht aller BVs beim LBA gibt.

In den Sicherheitsanforderungen sollte dann ja eigentlich bei einem Kunden, der nicht BV ist stehen, dass die Materialien geröntgt werden usw. oder sehe ich das falsch?

Ausgegangen ist es insofern, dass ich die Sicherheitserklärung nicht unterzeichnet habe, da wir Sendungen unsicher anmelden und wir kein BV sind. Die Aussage des Spediteurs war u.a. auch, dass die Abgabe dieser Erklärung freiwillig sei und das es keinerlei Nachteile bei Abgabeverzicht geben würde. Konkret ging es um keine bestimmte Sendung.

Was mich eben wundert, dass ich von größeren Speditionen, die sicher auch AEO sind ähnliche Forderungen nicht bekomme.

MagNet-99 Geschrieben am 02 Mai 2014



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Wenn der RegB Ware von einem BV abholt, muss er ja einen RegB zum Abholen schicken oder einen Frachtführer den er mittels Transporteurserklärung beauftragt und überprüft hat. Das macht er aber nur wenn Du ihm eine sichere Luftfracht angemeldet und er Dich als BV erkannt hat.

Und das die Erklärung freiwillig sein soll ist sicher Megaschwachsinn sondern nur der Weg des geringsten Widerstandes wenn man auf einen Kunden trifft der nicht zu allem ja und Amen sagt und auch mal was hinterfragt. Mach weiter so ;-)

Gruss
MagNet-99

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