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Luftfracht Feuerlöscher Gefahrgut UN1044 IATA DGR


christine Geschrieben am 18 Februar 2014



Dabei seit
11 Februar 2005
80 Beiträge
Guten Abend Foristen,

wie sind Feuerlöscher als Gefahrgut im Luftverkehr nach IATA DGR zu behandeln? Habe die UN1044 gefunden in der explizit Feuerlöscher genannt sind. Gilt das fpr alle Arten von Feuerlöschern? Welche Unterschiede gibt es?

Danke euch schon mal

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Floridacargocat Geschrieben am 04 Mai 2014



Dabei seit
04 Mai 2014
7 Beiträge
m.W. (und unter Beruecksichtigung meiner Erfahrungen in den USA) kann man folgende Untereinteilung fuer Feuerloescher UN 1044 machen:
- manuell betaetigte Feuerloescher (Haushalts- und kleinere kommerzielle Handfeuerloescher)
- mechanisch aktivierte und betaetigte Feuerloescher
- Feuerloescher, welche durch eine kleine Explosivladung betaetigt werden (IATA SP A19).
Desweiteren gibt es Feuerloescher, welche vom Hersteller mit folgendem Proper Shipping Name bezeichnet werden:
UN 1956 Compressed gas (n.o.s). (wenn n.o.s. vorhanden ist, muessen die technischen Gase mit aufgefuehrt werden).
Desweiteren ist (unter Beruecksichtigung der amerikanischen Vorschriften) folgendes zu beachten:
DOT Special Permit (SP) sind dann in den Papieren und auf der Verpackung mit einzufuegen, wenn der Hersteller ein solches Special Permit beantragt hat. (Anmerkung: Ich habe bisher noch kein Sicherheitsdatenblatt gesehen, welches auf ein DOT SP hinweist). Wenn ein DOT SP vorliegt, so sind diese SP's sehr aufmerksam zu lesen, und die notwendigen Trainingsverfahren muessen in der gesamten Transportkette eingehalten werden.
Es gibt Feuerloescher mit DOT SP, wobei zwei (2) PSN beantragt und bewilligt worden sind. Fuer den Fall dass eine kleine Explosivladung miteingebaut (installiert) ist, kann die IATA Special Provision A19 nicht zum Tragen kommen.
Und dann wird es interessant und kompliziert (aber trotzdem machbar, allerdings mit erheblichem Aufwand und zusaetzlichen Angaben und Erlaubnissen). Manche Laender sind bei der Einfuhr von Geraeten o.ae. mehr als "aufmerksam", wenn Explosivstoffe mit im Spiele sind.

LazarusLong Geschrieben am 12 Mai 2014



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Nur so als Anmerkung: Es MUSS immer die richtige Versandvezeichnung verwendet werden, welche den Gegenstand, Artikel oder Substanz am besten beschreibt. Ein Feuerlöscher als solcher der auch funktionsfähig ist MUSS unter der UN 1044 deklariert werden.
SDS oder MSDS die Feuerlöscher als UN 1956 klassifizieren sind FALSCH.
Es gibt allerdings KOMPONENTEN Von Feuerlöscheinrichtungen, die als solche eben NICHT funktionsfähig sind. Diese sind ggfs - auch im Kontext mit Interpretationen seitens der BAM - u.U. als verdichtetes Gas klassifiziert. Man bedenke jedoch, dass normalerweise auch NUR die Klassifizierung asl UN 1044 eine explosive AUslöseeinrichtung mit abdeckt, hier kann nach nationalen Vorschriften u.U. ein Freistellungstatbestand gegeben sein.
Und Feuerlöscher mit abgelaufener Prüfplakette bzw. fälliger Wiederholungsprüfung erfüllen die gefahrgutbezogenen Vorschriften eher nicht, ein durchaus bekannter Sachverhalt bzw. Problem.
Eine DOT Special Permit hat NUR innerhalb der USA Gültigkeit. Der Zusammenhang mit der Fragestellung erschliesst sich mir nicht.
Generell: Der Verweis aus MSDS oder SDS sollte immer auch von einem Hinweis begleitet sein, dass solche Dokumente oft von zweifelhafter Qualität sind und gleichgültig was diese aussagen eine Klassifizierung IMMER in den Verantwortungsbereich des Versenders fällt.

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