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Import Demilitarisiertes Militärfahrzeug Kriegswaffenkontrollgesetz


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


betterorange Geschrieben am 23 Juli 2014



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo, zusammen.

Wir sollen ein demilitarisiertes Fahrzeug in Hamburg abfertigen und dann per Tieflader innerhalb Deutschlands zustellen.

Das Fahrzeug war bis dato im Kampfmittelräiumdienst bei einem Natopartner eingesetzt.

Nun bleint nur noch die Panzerung am Fahrzeug übrig.

Ist es deshalb immer noch für die Einfuhr bzw. den Inlandstransport an einen zivilen Empfänger genehmigungsbedürftig?

Ich meine nicht die Transportgenehmigungen.

Trifft da noch das Kriegswaffenkontrollgesetz zu?

Wer kann mir da helfen, Antworten zu finden?

Danke,

BO

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Log2002 Geschrieben am 23 Juli 2014



Dabei seit
02 Oktober 2007
239 Beiträge
Die eigentliche, beschusshemmende Panzerung ist also noch vorhanden?

Ich meine, damit ist das Fakrzeug dann noch nicht vollständig "demilitarisiert". Soweit ich weiss, müssen auch die Panzerplatten in einem gewissen Rahmen "geschwächt" werde, um den Status der Militärwaffe zu verlieren. Ich kann mal kucken ob ich die Seite noch finde wo ich das gelesen hatte. Aber das ist schon ewig her.....

Log2002 Geschrieben am 23 Juli 2014



Dabei seit
02 Oktober 2007
239 Beiträge
Ich habe das betreffende Dokument gefunden:

www.ausfuhrkontrolle.i...kg_24f.pdf

Seite 4 unter Punkt 2.2.3:
Zitieren::

2.2.3 Panzerung
Die Panzerung ist durch geeignete Maßnahmen so zu reduzieren, daß die Insassen durch die Panzerung nicht mehr oder nur völlig unzureichend geschützt sind, d.h. beim

a) Turm
- Aus der Turmpanzerung sind je Seite zwei Stücke von ca. 50 x 50 cm herauszutrennen.

b) Fahrgestell
- Aus der oberen und unteren Bugplatte ist je ein Stück von ca. 50 x 60 cm
und aus den Seitenwänden sind je Seite vier Stücke von ca. 30 x 40 cm herauszuschneiden.
- Die gepanzerten Blenden vor dem Fahrer- und Beifahrersitz sind zu entfernen.
- Alle Türen sind jeweils durch Einschnitte aus der Panzerung in der Größe
von mindestens 30 x 50 cm bzw. 40 x 40 cm zu schwächen.

Alle Ausschnitte können durch handelsübliche Bleche bzw. Attrappen mit einer
Stärke von bis zu 3 mm ersetzt werden.

Nach Ausführung der Demilitarisierungsmaßnahmen muß ausgeschlossen sein, daß durch Zusammenbau von Einzelteilen aus verschiedenen Geräten desselben Gerätetyps wieder ein funktionsfähiges Gerät geschaffen werden kann.

Wenn der Panzer entsprechend den Vorgaben demilitarisiert ist, dann verliert er damit seine Eigenschaft als Kriegsgerät. Somit transportierst du am Ende nur einen riesigen Stahlklotz, durch die Lande. Dafür brauchst du dann natürlich keine KWKG-Genehmigung.

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