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Kabotage ja oder nein
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
Schwarzwaldlogistik |
Geschrieben am 06 August 2014
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Dabei seit 06 August 2014 4 Beiträge
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Guten Abend zusammen,
wer ist Experte zum Thema Kabotage? Ich habe mit bekannten Speditionen telefoniert, leider konnte mir keiner fachlich weiterhelfen.
Danke für eine Info
Zuletzt bearbeitet von Schwarzwaldlogistik am 12 Aug 2014 - 18:28, insgesamt einmal bearbeitet |
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CARGOFORUM PARTNER
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Mr.Körsche |
Geschrieben am 07 August 2014
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Dabei seit 28 Juli 2011 36 Beiträge
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Hi Schwarzwaldlogistik,
Kabotage-Transporte sind Transporte innerhalb eines Landes. Deine Transporte gehen von CZ nach D und weiter in ein
anderes EU-Land, das hat nichts mit Kabotage zu tun.
LG Mr.Körsche
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TransportSupport |
Geschrieben am 07 August 2014
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Dabei seit 07 August 2014 1 Beiträge
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Hallo Schwarzwaldlogistik,
stimme dem Mr. Körsche zu - hier Details, Artikel 2 Abs 2 Zif 6 und Artikel 8 sind die zutreffenden: eur-lex.europa.eu/lega...1072&rid=3
lg
TransportSupport
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Berater |
Geschrieben am 07 August 2014
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Dabei seit 06 Juni 2014 20 Beiträge
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Hallo zusammen
Ich verfolge diese "Diskussion", da auch mich dieses Thema interessiert.
Wie meine "Vorschreiber" schon darstellten, ist der Begriff "Kabotage" definiert.
Für mich stellen sich aber weitere Fragen und Überlegungen, die ich gerne zur weiteren Diskussion in den Raum stellen möchte.
1. Ist ein Transport von einem EU-Land ins nächste durch einen Frachtführer aus einem dritten Land nicht ebenfalls Kabotage? Hatte mal was von "großer Kabotage" gehört.
2. Wie lautet genau der Transportauftrag in angebenem Fall?
Sollte der Frachtführer den Auftrag haben von CZ zum endgültigen Empfänger zu transportieren, mit zwischenzeitlicher Warenkontrolle (wo auch immer, ob entladen wird oder nicht sollte keine Rolle spielen), so sollte es sich nach einhelliger Meinung NICHT um Kabotage handeln. Es wäre ein normaler Warentransport innerhalb der EU.
Sollte jedoch der Auftrag bei der Warenkontrolle in D enden, und ein neuer Transport vereinbart werden (Ist für die Überwachung -durch wen auch immer- ob Kabotage oder nicht, die Touren-Abrechnung entscheidend?), so gilt es aus meiner Sicht Frage 1 zu beantworten.
3. Muss man Kabotageverkehre irgendwo anmelden?
Da ich nirgendwo eine Meldepflicht erkenne, kann doch nur anhand der Tourenreporte ein Kabotagetransport durch zuständige Behörden erkennbar sein. Hier gilt es Frage 2 zu beantworten.
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Mr.Körsche |
Geschrieben am 07 August 2014
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Dabei seit 28 Juli 2011 36 Beiträge
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Hallo zusammen,
Berater hat recht, es gibt den Begriff "große Kabotage" wie in Punkt 1 beschrieben. auf der Homepage der BAG ist nur von der Kabotage innerhalb eines Mitgliedsstaates die Rede. Die "große Kabotage" unterliegt keinerlei Beschränkungen und wird mit einer EU-Lizenz oder CEMT-Genehmigung gefahren. Bei echten Kabotagefahrten innerhalb eines EWR Staates gilt nur die EU-Lizenz. Wenn ich für diese Transporte, z.B. innerhalb der BRD, als Verlader einen Transportunternehmer einsetze der seinen Firmensitz außerhalb eines EWR Staates hat, z.B. ein russisches Fahrzeug, mache ich mich strafbar wegen der Beauftragung eines Transportunternehmers ohne gültige Lizenz, das ist unerlaubter Güterfernverkehr gem. GüKG.
LG Mr.Körsche
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Schwarzwaldlogistik |
Geschrieben am 07 August 2014
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Dabei seit 06 August 2014 4 Beiträge
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was ich vergessen hatte, es war ein CZ Fahrzeug (kein LKW nur ein Kleintransporter).
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Mr.Körsche |
Geschrieben am 08 August 2014
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Dabei seit 28 Juli 2011 36 Beiträge
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Hallo Schwarzwaldlogistik,
ein Kleintransporter bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht unterliegt keiner Genehmigungspflicht.
LG Mr.Körsche
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