Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 44 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.753.332 Seitenaufrufe in 2022



Dual-Use und Russlandsanktionen


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Erog Geschrieben am 12 September 2014



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
die EU verschärft wohl jetzt wieder die Sanktionen gegen Russland.
Im Gespräch sind auch die Dual-Use-Güter, die bis dato nur nicht an militärische Enduser geliefert werden durften, komplett in die Sanktionen mit aufzunehmen.

Was bedeutet das konkret fur die Zolltariffnummer 84661020?
Darf man diese Waren dann nicht mehr nach Russland liefern?

CARGOFORUM PARTNER

Smart-Mellon Geschrieben am 15 September 2014



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Erog,

die EU hat die Sanktionen verschärft, es ist folgendes Verboten Art. 2 & 2a (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

- DU Güter an mil. Endnutzer
- DU (ANH I) Güter an bestimmte (Rüstungs-)Unternehmen (ANH IV 833/2014)

Genehmigungspflichtig sind Art.3 (auch kein Anspruch auf Vollständigkeit):

- Güter Art. 3 Abs 1 (gelistet ANH II 833/2014) (dort ist die 8466 1020 nicht gelistet)
- Güter Art. 3 Abs 2 (finde ich verwirrend, es wird auf Art. 11 EG-DU-VO verwiesen)?!?!

Ist die Ware der von Dir genannten WTN für (Dorne, Spannzangen und Hülsen) ein gelistetes DU Gut, und wenn ja welche Listenposition?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Zoll alle Ausfuhren mit verdächtigen WTN ablehnt und einen BAFA Bescheid sehen möchte. Bei DU-Gütern bist Du ja immer fast verdächtig, mit einem Nullbescheid erhältst Du aber auch ein bisschen Rechtssicherheit.

Gruß
SM

Erog Geschrieben am 15 September 2014



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
kann ich leider so nicht eindeutig sagen. Im Anhang I jedenfalls ist nicht direkt davon die Rede, sondern lediglich von "Werkzeugmaschinen".
Technisch gesehen sind Dorne, Spannzangen und Hülsen (84661020) nur in CNC-Werkzeugmaschinen einsetzbar.

Lässt also Raum für Spekulation

Smart-Mellon Geschrieben am 16 September 2014



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Erog,

die WTN 84661020 verweist auf 9B115 (Besonders konstruiert für "Herstellungsanlagen" der Kategorie 9 Raumfahrzeuge und Antriebssysteme), dort wird auf einige weitere Listungen hingewiesen.

Ihr müsstet auch noch prüfen, ob die Maschine(n) für die Teile (Dorne, Spannzangen und Hülsen) gelistet sind.

Gruß
SM

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich