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Fragen zu Dual Use Gütern


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


kabumba Geschrieben am 06 Oktober 2014



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Hallo Forum,

als absolut unerfahren mit Dual Use habe ich zwei Fragen:

1. Nehmen wir eine Maschine. Diese Maschine hat ein Ersatzteil (Ventil, AL 2A991). Wird dann die Maschine, die eigentlich nicht unter die Dual Use-Liste fallen würde doch Dual-Use-Pflichtig?

2. Wie führe ich denn so ein Dual-Use-Produkt aus (Ventil, AL 2A991). Geht das auch im ZA-Verfahren? Oder benötigt man da ein spezielles Genehmigungsverfahren über die BAFA?

Für Rückmeldungen bin ich sehr dankbar!!!

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12marco12 Geschrieben am 06 Oktober 2014



Dabei seit
02 Januar 2013
25 Beiträge
Hallo Kabumba,

1. nein, alleine durch das Ersatzteil wird die Maschine nicht gen. pflichtig. Wir selbst haben nicht genehmigungspflichtige Maschinen, von der aber teilweise die Ersatzteile genehmigungspflichtig sind.

2. Das ZA Verfahren hat nichts mit Dual-Use Gütern zu tun. Du kannst das Teil entweder durch eine allgemeine Genehmigung ausführen (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) oder durch einen Einzelantrag beim BAFA

kabumba Geschrieben am 07 Oktober 2014



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Ok, danke für die Info.

Das eröffnet mir aber weitere Fragen:

Zu 1: Das bedeutet dann, dass auch wenn ich in einer Maschine oder in einer Komponente ein Dual-Use-Produkt eingebaut habe (Kugellager, Ventil,…) ist zwar das Kugellager und das Ventil Dual-Use, aber die Maschine selber nicht.

Zu 2: Der Vorgang ist dann wie folgt: Entweder der Lieferant hat eine allgemeine Genehmigungsnummer, auf die ich mich dann bei der Ausfuhrmeldung (Y901, AL-Liste xxx, Genehmigung xyz) dann beziehe? Oder ich muss – auch für dieses klitzekleine Ersatzteil bei der Bafa einen Antrag stellen?

Ist eigentlich ein Lieferant verpflichtet mir mitzuteilen, dass ein geliefertes Produkt ein gelistetes Dual-Use-Produkt ist? Wir haben bei der Anforderung von Lieferantenerklärungen ein Feld Dual-Use, das aber standartmäßig immer leer bleibt. Müssen wir die Angaben von den Lieferanten in Frage stellen und nachhaken oder hätte er es uns sagen müssen? Und gibt es da ein gutes Nachschlagewerk?

Danke!!

12marco12 Geschrieben am 07 Oktober 2014



Dabei seit
02 Januar 2013
25 Beiträge
zu 1: richtig, wenn du die Maschine verschickst ist keine Genehmigung nötig, wenn du aber später die Teile einzeln als z.B. Ersatzeile einzeln verschickst schon. Egal wie hoch der Wert des Teiles ist.

zu 2: ob du eine Allg. Gen. nutzen kannst musst du selbst auf der BAFA Seite prüfen. BAFA/Ausfuhrkontrolle/Verfahrenserleichterungen. Wenn diese Vereinfachungen nicht in Betracht kommen musst du einen Einzelantrag stellen.

Ob der Lieferant dazu verpflichtet ist, kann ich dir leider nicht beantworten.
Aber letztendlich bis du ja selbst für die Einreihung der Waren und die Dual-Use Prüfung verantwortlich. Ich würde nicht blind den Angaben des Lieferanten vertrauen. Wenn du falsche Angaben weitergibst, bist du immer selbst in der Verantwortung.
Natürlich kann dich der Lieferant darauf hinweisen - wir haben bei unseren Lieferung z.B. einen Vermerk auf allen Papieren (AB, LS, Rechnung) das es sich um gen. pflichtige Güter handelt.

Andrea_S Geschrieben am 08 Oktober 2014



Dabei seit
02 August 2013
103 Beiträge
www.gesetze-im-interne...3/__9.html

Ein Blick in die AWV ist auch nie verkehrt...

Smart-Mellon Geschrieben am 09 Oktober 2014



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Kakumba,


zu 1 - Ja

Zu 2 - Nein, Du kannst eine Pauschal-/Dauer- oder Höchstbetragsgenehmigung deines Vorlieferanten nicht nutzen, die Genehmigung hat der Ausführer der Güter zu beantragen.
Vielleicht hat der Vorlieferant eine AZG (Auskunft zur Güterliste) vom BAFA und Du kannst diese mit als techn. Unterlage beim BAFA einreichen.

Für die Nutzung der allgem. Genehmigung muss ein Ausfuhrverantwortlicher gegenüber dem BAFA benannt werden. (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, o.ä.)

gem. Art. 22 Abs. 10 (EG-DU-VO) ist der Lieferant verpflichtet, bei gelisteten Gütern des ANH I der VO einen ausdrücklichen Vermerken zu geben (Vertrag, AB, Rechnung, Versandanzeige,...), dass die Güter bei der Ausfuhr einer Kontrolle unterliegen!
Leider wissen das die wenigsten.


Bitte schau auch mal in Eure ZA, bei wahrscheinlich allen ist die Nutzung der ZA nur für genehmigungsfreie Güter möglich.

Gruß
Smart Mellon

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