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Berufsausrüstung nach Dubai
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Floxi77 |
Geschrieben am 09 Oktober 2014
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Dabei seit 09 Oktober 2014 6 Beiträge
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Moin zusammen,
ich hoffe hier kennt sich jmd mit der temporären Einfuhr in die VAE aus und kann mir weiterhelfen.
Für einen Montageeinsatz benötigt unser Techniker seine komplette Berufsusrüstung in Dubai vorort.
Nun weis ich das per CARNET nur Messeausrüstung möglich ist jedoch keine Berufsausrüstung.
Welche Alternative gibt es die erfahrungsgemäß auch funktioniert und nicht im VAE Zoll hängen bleibt?
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CARGOFORUM PARTNER
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 09 Oktober 2014
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Hallo Floxi77,
eigentlich sollte das auch für Berufsausrüstung möglich sein. Genaueres kann Dir aber sicher die Handelskammer (als Bescheinigendes Organ) sagen.
Gruß
Smart Mellon
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Floxi77 |
Geschrieben am 09 Oktober 2014
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Dabei seit 09 Oktober 2014 6 Beiträge
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Hallo Smart,
die IHK sagt genau das:
"per CARNET nur Messeausrüstung möglich ist jedoch keine Berufsausrüstung."
Darum auch meine Frage hier.
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 09 Oktober 2014
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Hallo Floxi77,
der Zoll sieht das aber anders:
Zoll.de/.../Carnet allgemein
Zitieren:: |
Warenkreis
Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines Carnets ATA sind:
Messe- und Ausstellungsgüter
Berufsausrüstungsgegenstände
Warenmuster
Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken
Waren zu sportlichen Veranstaltungen
Diese Anwendungsbereiche werden jedoch in den einzelnen Vertragsstaaten unterschiedlich ausgelegt. Informationen hierzu können gegebenenfalls bei den Industrie- und Handelskammern erfragt werden.
Grundsätzlich gilt, dass vom Carnet ATA-Übereinkommen nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter erfasst werden.
Waren zur Veredelung oder Ausbesserung sind vom Carnet ATA-Verfahren nicht erfasst.
Dies gilt auch für Waren, die zu Testzwecken eingeführt und dabei verändert oder angepasst werden sollen.
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Gruß
Smart Mellon
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Kapsi |
Geschrieben am 09 Oktober 2014
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Dabei seit 20 Januar 2012 10 Beiträge
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Hallo Floxi77,
alternativ könntest Du ein selbst ausgestelltes Formular "Vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Berufsausrüstung gem. GATT-Zollabkommen vom 08. Juni 1961 erstellen.
Hier müsstest Du evtl. mal auf der Internetseite der WCO recherchieren, ob das auch in VAE akzeptiert wird.
VG
Kapsi
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Andrea_S |
Geschrieben am 09 Oktober 2014
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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Also ich habe für eine Firma gearbeitet, die oft Berufsausrüstung für ihre Monteure verschickt hat - auf dem Carnet hat man das Kind dann halt einfach anders genannt...
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Floxi77 |
Geschrieben am 09 Oktober 2014
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Dabei seit 09 Oktober 2014 6 Beiträge
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Der deutsche Zoll mag das so sehen aber es geht ja um die Importverzollung in VAE und die Wiederausfuhr.
Werde mir das mal mit GATT ansehen, die Schummelei mit der Bezeichnung gefällt mir persönlich nicht.
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EuroAccises |
Geschrieben am 09 Oktober 2014
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Dabei seit 21 September 2010 273 Beiträge
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Hallo
Ausfuhr per Post CN 22 oder CN 23 ist unter ein Bestimmten Wert USD und Gewicht in VAE Dubai Zoll frei.
Die Wiedereinfuhr ursprünglicher Gemeischatfswaren als Rückwaren muss innerhalb von drei Jahren nach der Ausfuhr erfolgen.
Ist möglich für waren für die kein Carnet ATA ausgestellt werden konnte.
MFG
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Floxi77 |
Geschrieben am 10 Oktober 2014
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Dabei seit 09 Oktober 2014 6 Beiträge
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Danke an Kapsi, Andrea_S und EuroAccises aber keiner der von Euch genannten Vorschläge ist eine Lösung des Problems.
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 10 Oktober 2014
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Hallo Floxi77,
die Frage ist ja warum sich die Handelskammer (oder nur der Sachbearbeiter) weigert etwas auszustellen was nach dem CARNET-Abkommen zugelassen ist? Wobei ich nicht bestätigen kann das alle Abkommen gleich sind und VAE die Berufsausrüstung evtl. ausgenommen hat.
Ich würde die HK nochmal ansprechen und auf die Zoll-Webseite verweisen und ggfls. den Vorgang mit dem jeweiligen Justiziar / Vorgesetzten des SB besprechen.
Hällst Du uns auf dem laufenden?
Gruß
Smart Mellon
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Heli |
Geschrieben am 13 Oktober 2014
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Dabei seit 26 Februar 2011 62 Beiträge
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Hallo,
Man muss in dem Carnet ATA den Verwendungszweck angeben und für Dubai ist eben "Berufsausrüstung" nicht erlaubt - also haben die Mitarbeiter der IHK vollkommen recht.
Für Dubai ist lediglich Messe- und Ausstellung möglich (analog z.B China)
Grüße
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Stefan1531 |
Geschrieben am 15 Dezember 2014
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Wenn die IHK kein Carnet erstellen will - was auch richtig ist; und der Zoll hat da zunächst mal gar nichts zu melden - müsst Ihr mit einer Proforma-Rechnung arbeiten. Aus der sollte hervorgehen, daß es sich um eine temporäre Einfuhr handelt. Am Zoll in DXB müsst Ihr dann einen Deposit hinterlegen.
Hintergrund: die IHK bekommt die Berufsausrüstung bei Euler Hermes nicht versichert, deswegen kann sie kein Carnet ausstellen.
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Tobbie |
Geschrieben am 16 Dezember 2014
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Moin,
wenn die Handelskammer kein Carnet ATA ausstellt, bleibt nur die vorübergehende Ausfuhr. Für Werkzeuge gibt es eine Sammelnummer (9990 8200 00 0), die für alle Werkzeuge mit Ausnahme solcher, die unter die ZTN 8205 90 00 und 8206 00 00 fallen, benutzt werden kann. Dies reduziert den Aufwand deutlich.
Wichtig: bei der Ausfuhr nicht zur endgültigen Ausfuhr (Verfahren 1000) anmelden, sondern zur vorübergehenden Ausfuhr, und ein INF 3, möglichst mit Fotos und genauer Beschreibung, von der Ausfuhrzollstelle abstempeln lassen.
In den VAE muss die Ware zur vorübergehenden Verwendung abgefertigt werden (sehr wahrscheinlich muss eine Sicherheit für die Eingangsabgaben geleistet werden).
Wenn das Werkzeug wieder zurück kommt, muss in den VAE ebenfalls wieder eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden, mit der die vorübergehende Verwendung beendet wird.
In Deutschland kann die Ware dann mit dem INF 3 als Rückware abgabenfrei wieder eingeführt werden. Voraussetzungen: Ausfuhr liegt nicht länger als 3 Jahre zurück, alle Dokumente können vorgelegt werden, Ware kann z. B. anhand eindeutiger Warenbeschreibungen, Fotos, Seriennummern etc. identifiziert werden, und derjenige, der die Ware ausgeführt hat, bekommt sie auch wieder zurück.
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betterorange |
Geschrieben am 16 Dezember 2014
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Also, der Weg der vorübergehenden Ausfuhr uist der einfache. Der Weg über einen Zollagenten in dem entsprechenden Emirat der dann eine Sicherheit für die eingeführte Ware hinterlegt ein anderer.
Ich würde das Gerpräch mit einem Zollagenten im Empfangsland suchen, das Carnet ATA ist wirklich ungeeignet, wenn nur Messelieferung erlaubt ist.
Abhängig sind die Verfahren vom Wert der Gegenstände.
Manchmal mach es Sinn eine normale Einfuhr in dem Emirat zu betreiben und dann wieder die dazugehöärige Ausfuhr.
Good luck! BO
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aoem77 |
Geschrieben am 12 März 2017
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Dabei seit 05 November 2016 5 Beiträge
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und was passiert in den Fall, dass man gebrauchte Werkzeuge für die Montage sendet und vor Ort entsorgt? weil sie nicht so viel Wert sind? gibt es eine Tarifnummer für allgemeines Werkzeug?
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