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Export von Reparaturen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


kabumba Geschrieben am 28 April 2015



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Bei einem Thema habe ich so meine Schwierigkeiten und hoffe, dass mir hier geholfen wird:

Ein Kunde schickt einen defekten Artikel zur Reparatur. Mit welchem Betrag muss der Artikel zurückgeschickt werden? Mit den entstandenen Reparaturkosten? Mit dem Warenwert?

Ist das dann ein spezielles Ausfuhrverfahren, wie zum Beispiel Art des Geschäfts? Oder kann man reparierte Teile auch zusammen mit anderen Ersatzteilen in der gleichen Geschäftsart versenden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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roliP Geschrieben am 28 April 2015



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Möglichkeit 1: Ist der Wert des defekten Teiles gering und vielleicht sogar zollfrei (nur EUSt), könntet ihr das Teil zum freien Verkehr abfertigen. Nach Reparatur braucht ihr eine normale Ausfuhranmeldung, Stat.Warenwert ist quasi wieder Neuwert!
Möglichkeit 2: Ihr fertigt die defekten Teile zur Aktiven Veredelung (hier: akt. Ausbesserung) ab. Die reparierten Teile müssen dann bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle zur Wiederausfuhr angemeldet werden (Ablauf wie Ausfuhranmeldung mit entsprech. Codierungen). Wert ebenfalls "Neuwert"!
Habe ich was vergessen?

waldorf Geschrieben am 28 April 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
So wie Kabumba den Fall formuliert, wurde die Ware ja schon "irgendwie" importiert. Folglich scheidet eine aktive Veredelung/Ausbesserung aus.
Zur Frage des Wertes: für die Rechnung natürlich die Reparaturkosten, ggf. mit einem -lediglich informellen- Hinweis auf den Gesamtwert der Ware. Es geht ja nicht nur um die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr des Kunden.

Dieser Gesamtwert ist aber nicht -wie roliP meint- der Neuwert, sondern der Zeitwert nach erfolgter Reparatur, der ggf. nach den Zollwertmethoden (gleiche/gleichartige Ware oder Schätzpreis) ermittelt wird. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das mal 100.000 gekostet hat, aber nur noch 10.000 Wert ist, bekommt nach einer Reparatur doch nicht den Neuwert ???

roliP Geschrieben am 28 April 2015



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Beim Fall von Kakumba bin zunächst von einem noch nicht eingeführten Teil ausgegangen.

Zitieren::
Dieser Gesamtwert ist aber nicht -wie roliP meint- der Neuwert, sondern der Zeitwert nach erfolgter Reparatur, der ggf. nach den Zollwertmethoden (gleiche/gleichartige Ware oder Schätzpreis) ermittelt wird. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das mal 100.000 gekostet hat, aber nur noch 10.000 Wert ist, bekommt nach einer Reparatur doch nicht den Neuwert ???

Hier gebe ich waldorf natürlich recht!!

Projektkoordinator Geschrieben am 13 Oktober 2017



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Guten Morgen,

ich muss das Thema aus aktuellem Anlass aufgreifen. Mir stellt sich gerade die Frage, welchen Wert ich bei der Ausfuhr als Rechnungswert angebe? Gehen wir von einer kostenpflichtigen Reparatur aus, für welche 300€ berechnet werden. Die Komponente hat nach Reparatur einen Zeitwert von 1500€. Gebe ich dann als Rechnungswert 300€ und als statistischen Wert die 1500€ an?

Danke.

Gruß

Zanna91 Geschrieben am 15 Januar 2023



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Projektkoordinator wrote:
Guten Morgen,

ich muss das Thema aus aktuellem Anlass aufgreifen. Mir stellt sich gerade die Frage, welchen Wert ich bei der Ausfuhr als Rechnungswert angebe? Gehen wir von einer kostenpflichtigen Reparatur aus, für welche 300€ berechnet werden. Die Komponente hat nach Reparatur einen Zeitwert von 1500€. Gebe ich dann als Rechnungswert 300€ und als statistischen Wert die 1500€ an?

Danke.

Gruß

Hallo Projektkoordinator,

Wie hast du hier gelöst? :)

Danke!

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