Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 58 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.734.487 Seitenaufrufe in 2022



Incoterm FCA und Containerstauung


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Profitaenzer Geschrieben am 12 Mai 2015



Dabei seit
12 September 2007
30 Beiträge
Hallo,

ich habe eine kurze Frage:

Beinhaltet FCA auch die Stauung, das Beladen, des Containers (=Transportmittel) durch den
Verkäufer der Waren?

Oder staut unser beauftragter Spediteur?

Konkret geht es hier um Waren, die sowohl FCA Busan als auch FCA Werk Lieferant gekauft wurden.

Danke


Manfred

CARGOFORUM PARTNER

betterorange Geschrieben am 13 Mai 2015



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Manfred,

aus der kleinen Grafik des ICC, bei DVV Media zu beziehen besagen die Incoterms 2010 zu FCA
"goods cleared for export, delivery upon transfer to the first carrier, either loaded at seller`s premises (often fcl) or ready for unloading at carrier`s terminal (often FCL).

Aus meiner Sicht tragt Ihr also die Staukosten, ob Ihr das nun selbst macht oder ein Beauftragter.

LG BO

cobra9.0 Geschrieben am 13 Mai 2015



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,

nachfolgend ein paar Anmerkungen/Fragen meinerseits:

1. Container sind keine Transportmittel, sondern Ladehilfsmittel.

2. Der Spediteur hat mit den Incoterms nichts zu tun. Das sind Kaufvertragsklauseln und diese betreffen ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Wenn der Spediteur - wie von Dir beschrieben - die Beladung von Containern übernehmen soll, dann handelt er entweder im Auftrag des Verkäufers oder Käufers. Und der Auftraggeber des Spediteurs bestimmt den Umfang des Auftrags und muss diesen am Ende des Tages auch bezahlen.

3. Reden wir von LCL- oder FCL-Verladungen? Bei einem klassischen LCL/LCL-Container, der an einer CFS gepackt wird, gehen die Staukosten - in Form der LCL-Service Charge - zu Lasten des Käufers gehen. Bei einem klassischen FCL/FCL-Container, der am Ort des Verkäufers gepackt wird - egal, ob dies der Verkäufer selbst übernimmt oder einen Dritten damit beauftragt - muss der Verkäufer die Kosten für die Beladung/Stauung/Sicherung der Waren in dem Container übernehmen.

4. Um Incoterms-Klauseln richtig auslegen zu können, muss regelmäßig der Ort der Lieferung so exakt wie irgend möglich definiert werden. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, ist FCA Busan nicht ausreichend, weil damit z.B. sowohl der Ort des Verkäufers in Busan als auch ein Hafenterminal in Busan gemeint sein kann. Das ist wichtig, weil je nachdem die Lieferung abgeschlossen sein kann mit der Verladung auf das bereitgestellte Transportmittel (!) oder mit der zur Verfügungstellung zur Entladung an einem anderen Ort als dem Ort des Verkäufers. Den genauen Wortlaut kannst Du in den Incoterms (A4/B4) nachlesen.

Gruß

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich