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US-Sanktionslisten
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
User1 |
Geschrieben am 22 Juni 2015
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Dabei seit 22 Juni 2015 1 Beiträge
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Hallo,
ich würde gerne wissen, welche gesetzlichen Vorschriften von Belang sind um zu prüfen ob ein Unternehmen die US-Sanktionslisten gegenprüfen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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rabber |
Geschrieben am 23 Juni 2015
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Dabei seit 22 Juni 2015 8 Beiträge
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In welchem Zusammenhang meinst du das denn genau?
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MagNet-99 |
Geschrieben am 23 Juni 2015
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Schau Dir die beiden VO mal an:
VERORDNUNG (EG) Nr. 881/2002
über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan,
VERORDNUNG (EG) Nr. 2580/2001
über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus,
Gruss
MagNet-99
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HunkyDory |
Geschrieben am 23 Juni 2015
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Hallo User1,
bei den US-Sanktionslisten handelt es sich um US-Recht. Sie sind in der EU nicht rechtsverbindlich.
Aus firmenpolitischen Gründen werden die US-Listen trotzdem geprüft, zumal die meisten Softwarelösungen die US-Listen bereits abbilden. Man will ja schließelich bei einem Verstoß gegen die US-Listen nicht selber auf so einer Liste landen, oder?
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MagNet-99 |
Geschrieben am 23 Juni 2015
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hi,
ich bin davon ausgegangen, das von DE oder Europa in die USA geliefert wird.
Ein Input der EU-Listen sind ja die US-Listen.
Ich kenne das Prozedere nicht genau, weiss aber das es dort tägliche wenn nicht stündliche Updates zwischen den Listen gibt.
Da Deine Firma vermutlich in DE ist gilt EU-Recht und da machst Du meines Erachtens auch nichts mit verkehrt.
Was ist das denn für ein Geschäft bzw. was möchtest Du überprüfen ?
Gruss
MagNet-99
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