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Prüfung Terrorlisten Embargoverordnung
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
Bestcase |
Geschrieben am 14 Juli 2015
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Dabei seit 19 Juli 2012 17 Beiträge
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Hallo,
ich hätte mal wieder eine Anfrage zum Thema Prüfung Sanktionslisten / Embargoverordnungen:
Nehmen wir mal an ein Kunde aus einem Drittland bestellt per FAX / Email. Was muss von dem Kunden gegen die "EU - Terrorliste / evtl. Embargoverordnung" abgeprüft werden? Nur die Firma? Wenn ein Ansprechpartner auf dem Fax oder in der Email angegeben ist dann diesen auch? Müssen alle an diesem Vorgang bekannten oder z.B. EDV-System hinterlegten Personen geprüft werden?...?
Wo kann man dazu Informationen finden? Gibt es dazu irgendwelche "Erfahrungswerte"?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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CARGOFORUM PARTNER
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WiedmannD |
Geschrieben am 27 Juli 2015
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Dabei seit 27 Juli 2015 4 Beiträge
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Also generell, würde ich alle Personen mit dennen eure Firma zu tun hatt gegen die Listen laufen lassen egal ob Banken, Speditionen, Zollagenten usw.
Dies ersetzt aber nicht deine Catch-all Prüfung heißt, Warenprüfung, Endverwendung, Enddestination und die Due Dillengence Prüfung.
Was habt ihr für Hilfsmittel im Einsatz?
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MagNet-99 |
Geschrieben am 27 Juli 2015
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo zusammen,
die maßgeblichen VO richten sich gegen Personen und Organisationen.
Ich würde die Firma prüfen und ggf. noch den angegebenen Geschäftsführer, mehr nicht.
Wenn Du Mitarbeiter der Firma, die bei Euch bestellt einzeln prüfen möchtest, brauchst Du zumindest auch deren Adresse.
Du wirst sonst je nach Einstellung Eures Programmes, das die Prüfung durchführt, sehr viele 'Einschläge' bekommen. Diese dann nicht weiter zu überprüfen weil Informationen fehlen und das Kaufgeschäft trotzdem abschliessen kommt nicht in Frage.
VERORDNUNG (EG) Nr. 881/2002 DES RATES
vom 27. Mai 2002
über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
VERORDNUNG (EG) Nr. 2580/2001 DES RATES
vom 27. Dezember 2001
über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Gruss
MagNet-99
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 27 Juli 2015
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Hallo Bestcase,
auch die Liste der Personen die mit Finanzsanktionen aus verschiedenen Embargos (UA, IR, RU, usw.) belegt sind ist (MeMn) wichtig.
Das britische Wirtschaftsministerium hat diese auch konsolidisiert:
Financial sanctions: consolidated list of targets
Grus
SM
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