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Transportrecht Lieferverzug 1 Woche


Dameuna Geschrieben am 22 Juli 2015



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04 Mai 2010
48 Beiträge
Hallo,
Wir haben den Spediteur mit einem Auslandsversand (GUS) mit 3 LKWs beauftragt, "Zustellung spätestens .....(Termin)". Dies wurde per Email mit "voraussichtlich (Termin 2 Tage früher)" bestätigt.
Der erste LKW kam 5 Tage später, die letzten 2 LKWs kamen genau eine Woche später an, bisher ohne Begründung. Wie sieht es mit der Haftung des Spediteurs aus? Wir sind Verzichtskunde und haben eine eigene Transportversicherung abgeschlossen.

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Ndre Geschrieben am 22 Juli 2015



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41 Beiträge
Hallo Dammeuna,

ich gehe mal davon aus das Ihr einen CMR Frachtvertrag mit dem Spediteur geschlossen habt. Somit gilt gemäs CMR folgendes:

Die Haftung bei Lieferfristüberschreitung wird in der CMR auf die einfache Höhe der gezahlten Fracht begrenzt. (Artikel 23 Abs. 5 CMR)

Ich hoffe das hilft dir erstmal weiter.

Dameuna Geschrieben am 23 Juli 2015



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04 Mai 2010
48 Beiträge
Danke für die Antwort,
muss ein tatsächlicher Schaden durch Lieferfristüberschreiten nachgewiesen werden? (Monteure waren zu früh vor Ort und konnten noch nicht arbeiten). Oder reicht das pure Überschreiten aus?

Ndre Geschrieben am 23 Juli 2015



Dabei seit
12 Oktober 2012
41 Beiträge
Also wenn du einen Nachweis über den Schaden hast ( Rg der Montagefirma für Ausfall etc. ) Ist das mit Sicherheit nicht flasch die der Schadensrechnung an den Spediteur bei zu legen.

betterorange Geschrieben am 11 August 2015



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02 April 2007
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Bei der Massgabe "Lieferung voraussichtlich" handelt es sich nicht um einen Fixtermin.
Ggf. kann sich der Unternehmer auch entlasten indem er nachweisst, warum er wo gestanden ist.
Oftmals an der Grenze wegen fehlender Transitunterlagen oder am Empfangszollamt wegen ungeklärten Fragen, die nur der Verzollungsspediteur mit dem Empfänger klären kann.-

Deshalb akzeptieren wir niemals Fixtermine.

Dameuna Geschrieben am 11 August 2015



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04 Mai 2010
48 Beiträge
Hallo betterorange,
wir haben uns entschlossen es auf sich beruhen zu lassen, weil bisher kein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Allerdings gab es keine wirkliche Erklärung des Unternehmers oder Spediteurs für die Verzögerung, verzollt wurde direkt beim Kunden, Unterlagen haben nicht gefehlt. Wir vermuten, der Unternehmer konnte unterwegs eine Zuladung übernehmen, die er sich nicht entgehen lassen wollte. Etwas Ladeplatz war nämlich noch vorhanden.

Danke für die Antworten

betterorange Geschrieben am 11 August 2015



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1271 Beiträge
Beiladeverbot aussprechen bei entsprechender Vertragsstrafe....

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