|
|
|
Transportrecht Lieferverzug 1 Woche
Dameuna |
Geschrieben am 22 Juli 2015
|
Dabei seit 04 Mai 2010 48 Beiträge
|
Hallo,
Wir haben den Spediteur mit einem Auslandsversand (GUS) mit 3 LKWs beauftragt, "Zustellung spätestens .....(Termin)". Dies wurde per Email mit "voraussichtlich (Termin 2 Tage früher)" bestätigt.
Der erste LKW kam 5 Tage später, die letzten 2 LKWs kamen genau eine Woche später an, bisher ohne Begründung. Wie sieht es mit der Haftung des Spediteurs aus? Wir sind Verzichtskunde und haben eine eigene Transportversicherung abgeschlossen.
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Ndre |
Geschrieben am 22 Juli 2015
|
Dabei seit 12 Oktober 2012 41 Beiträge
|
Hallo Dammeuna,
ich gehe mal davon aus das Ihr einen CMR Frachtvertrag mit dem Spediteur geschlossen habt. Somit gilt gemäs CMR folgendes:
Die Haftung bei Lieferfristüberschreitung wird in der CMR auf die einfache Höhe der gezahlten Fracht begrenzt. (Artikel 23 Abs. 5 CMR)
Ich hoffe das hilft dir erstmal weiter.
|
|
|
|
|
|
Dameuna |
Geschrieben am 23 Juli 2015
|
Dabei seit 04 Mai 2010 48 Beiträge
|
Danke für die Antwort,
muss ein tatsächlicher Schaden durch Lieferfristüberschreiten nachgewiesen werden? (Monteure waren zu früh vor Ort und konnten noch nicht arbeiten). Oder reicht das pure Überschreiten aus?
|
|
|
|
|
|
Ndre |
Geschrieben am 23 Juli 2015
|
Dabei seit 12 Oktober 2012 41 Beiträge
|
Also wenn du einen Nachweis über den Schaden hast ( Rg der Montagefirma für Ausfall etc. ) Ist das mit Sicherheit nicht flasch die der Schadensrechnung an den Spediteur bei zu legen.
|
|
|
|
|
|
betterorange |
Geschrieben am 11 August 2015
|
Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
|
Bei der Massgabe "Lieferung voraussichtlich" handelt es sich nicht um einen Fixtermin.
Ggf. kann sich der Unternehmer auch entlasten indem er nachweisst, warum er wo gestanden ist.
Oftmals an der Grenze wegen fehlender Transitunterlagen oder am Empfangszollamt wegen ungeklärten Fragen, die nur der Verzollungsspediteur mit dem Empfänger klären kann.-
Deshalb akzeptieren wir niemals Fixtermine.
|
|
|
|
|
|
Dameuna |
Geschrieben am 11 August 2015
|
Dabei seit 04 Mai 2010 48 Beiträge
|
Hallo betterorange,
wir haben uns entschlossen es auf sich beruhen zu lassen, weil bisher kein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Allerdings gab es keine wirkliche Erklärung des Unternehmers oder Spediteurs für die Verzögerung, verzollt wurde direkt beim Kunden, Unterlagen haben nicht gefehlt. Wir vermuten, der Unternehmer konnte unterwegs eine Zuladung übernehmen, die er sich nicht entgehen lassen wollte. Etwas Ladeplatz war nämlich noch vorhanden.
Danke für die Antworten
|
|
|
|
|
|
betterorange |
Geschrieben am 11 August 2015
|
Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
|
Beiladeverbot aussprechen bei entsprechender Vertragsstrafe....
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|