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Incoterm DDP


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Stella Geschrieben am 23 August 2015



Dabei seit
02 März 2007
168 Beiträge
Kann man sagen, dass der Incoterm DDP das genaue Gegenteil des Incoterm exW darstellt, da er den Verkäufer ja bis zum Käufer maximal verpflichtet?

Nach dem Incoterm DDP muss doch der Verkäufer die Sendung auf eigene Kosten und Gefahr bis zum definierten Bestimmungsort im Importland des Käufers liefern und dabei alle Formalitäten erledigen und neben allen Kosten auch sämtliche Einfuhrabgaben tragen. Also ist der DDP Versand, door to door auf Kosten und Gefahr zulasten des Verkäufers sozusagen.

Ist das so richtig?

CARGOFORUM PARTNER

HunkyDory Geschrieben am 24 August 2015



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247 Beiträge
Ja, der Incoterm DDP stellt für den Verkäufer die Maximalverpflichtung dar. Er trägt sämtliche Kosten, auch die Einfuhrabgaben und das Risiko bis zum vereinbarten Bestimmungsort im Empfangsland. Für die Entladung am vereinbarten Bestimmunsgort ist jedoch der Käufer zuständig.

MagNet-99 Geschrieben am 24 August 2015



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2708 Beiträge
Duty paid... trennt hier die Spreu vom Weizen.... von Incoterm DDP ist deutlich abzuraten. Selbst wenn wir manchmal meinen, den Einfuhrzollsatz im Empfangsland zu kennen, so kann es zu Überraschungen kommen, die den Verkäufer deutlich schlechter stellen. Dann lieber Incoterm DAP ;-)

Gruss
MagNet-99

waldorf Geschrieben am 24 August 2015



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
MagNet-99 hat völlig recht. Hier nur ein paar Nachteile:
1. im Regelfall muss der Zollanmelder im Importland ansässig sein, was bei "echtem" DDP nicht der Fall ist.
2. deshalb wird häufig auf den Importeur abgefertigt, ohne das der das weiss. Zölle werden dann "zurück" berechnet an den Verkäufer, EUSt an den Käufer.
3. bei dieser Vorgehensweise gibt es Probleme mit der Vorsteuerabzugsberechtigung für den Käufer
4. oft wird ein zu hoher Wert verzollt. Da der DDP-Preis bereits alle Kosten enthält, müssten Kosten für Zölle etc. getrennt ausgewiesen sein. Das ist fast nie der Fall, deshalb werden die Zölle zweimal gezahlt - einmal an den Zoll und nochmal an den Verkäufer.

Deshalb auch mein Rat: Finger weg von DDP, auch wenn es der Vertrieb so will. Es ist ja angeblich so kundenfreundlich ???

fledeboer Geschrieben am 29 September 2015



Dabei seit
29 September 2015
2 Beiträge
Ich kann mich der Aussage von waldorf nur anschließen.
Gerade gestern haben wir mit zoll.TV ein Video zum Thema DDP in der Zollabwicklung veröffentlicht, welches auf die Fallstrike im Rahmen der Lieferbedingung DDP eingeht.

Beste Grüße

Florian Ledeboer

cobra9.0 Geschrieben am 29 September 2015



Dabei seit
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266 Beiträge
Hallo Herr Ledeboer,

danke für den Link zum gut gemachten Videos. Eine Anmerkungen hätte ich noch. In dem Video wird ein Beispielfall geschildert und u.a. ausgeführt, dass sich der chinesische Verkäufer bei der Verzollung von einem Grenzspediteur oder Logistiker in indirekter Vertretung vertreten lassen kann. Das ist völlig korrekt. M.E. hätte aber noch der Hinweis kommen müssen, dass sich nach der Verzollung noch eine nationale Lieferung anschließt. D.h. die Rechnung des chinesische Verkäufer muss mit deutscher MWSt versehen werden. Damit verbunden ist auch eine steuerliche Registrierung, Abgabe Steuererklärungen etc. in Deutschland und diese Aufgaben können nicht mehr von einem Grenzspediteur oder Logistiker übernommen werden, weil sie nicht mehr im unmittelbarem Zusammenhang mit einer Einfuhr stehen. Insofern wird noch ein Steuerberater o.ä. benötigt, um DDP vollumfänglich abbilden zu können.

Gruß

betterorange Geschrieben am 01 Dezember 2015



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1271 Beiträge
Hallo Cobra, im Zusammenhang mit einer durchgehenden Leistung ddp muss keine Mehrwertsteuer aus Transportleistungen gezahlt werden.
Einzig die Einfuhr ist ein Knackpunkt.
In der Praxis befragen wir den Versender, ob er eine Absprache mit dem Empfänger hat, das der Empfänger als Importeur gilt. Dann holen wir uns eine Viollmacht und rechnen ganz nach Wunsch meisst die EUST an den Importeur ab.
Keine Einfuhrverzollung ohne Auftrag des Einführers/Empfängers...

cobra9.0 Geschrieben am 01 Dezember 2015



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo betterorange,

meine Bemerkung mit der MWSt bezog sich nicht auf irgendeine Transportleistung, sondern auf die Warenlieferung! Und Dein Hinweis auf die Praxis zeigt das eigentliche Problem noch einmal deutlich auf. So wird es wohl noch sehr häufig gemacht, ändert aber nichts daran, dass es rechtlich eindeutig falsch ist, mit allen Konsequenzen, die z.T. auch schon in dem Video von fledeboer angesprochen werden. Fazit: Wer DDP-Lieferung als Spediteur o.ä. anbietet, sollte seine Kunden ausführlich über die zwingend erforderlichen Voraussetzungen informieren.

Gruß

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