Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 59 Gäste online - 61.026 Beiträge - 2.244.301 Seitenaufrufe in 2022



Kennzeichnung Gefahrgut in begrenzten Mengen Limited Quantities LQ


iafz Geschrieben am 22 September 2015



Dabei seit
22 September 2015
2 Beiträge
Hallo zusammen,

muss ich bei Versand von Gefahrgut in begrenzten Mengen Limited Quantities LQ (10 L UN 1263 - Farbe) auf meinem Beförderungsbegleitpapier wie folgt aufführen, dass die Sendung Gefahrgut enthält?

UN 1263 FARBE, 3, VG II, 3A1, (D/E)

Die Ware soll innerhalb der EU mit LKW versendet werden.

Das Packstück wird mit LQ-Etikett und Ausrichtungspfeilen versehen.
Meiner Meinung nach langt es doch, wenn das Packstück (Teil eines von uns geladenen LKW-Vollversand)
wie o.g. gekennzeichnet ist. Wir sind hierbei ja unter 1000 Punkten.

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
iafz

CARGOFORUM PARTNER

Bagheera Geschrieben am 22 September 2015



Dabei seit
06 Juli 2014
32 Beiträge
Mein Eindruck ist, hier werden zwei verschiedene Freistellungen miteinander vermischt und durcheinander gebracht.

Es gibt die Freistellung gem. Abs. 1.1.3.4.2 in Verbindung mit Kapitel 3.4 ADR für begrenzte Mengen (LQ) und es gibt die Freistellung gem. Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden (sog. 1000 Punkte-Regel). Wer die LQ-Freistellung in Anspruch nimmt, braucht sich um die 1000-Punkte-Regel keine Gedanken mehr machen, denn die LQ-Mengen bleiben dann gem. Abs. 1.1.3.6.5 ADR für die Berechnung der Punkte unberücksichtigt.

Was ist hier mit Packstück gemeint? Ist dies das Versandstück oder eine Umverpackung mit den Versandstücken? Ist die 3A1-Verpackung eine Einzelverpackung oder eine Innenverpackung oder eine Außenverpackung? Als Außenverpackung sind 3A1-Verpackungen zwar theoretisch möglich, aber ziemlich unüblich.

Begrenzte Mengen (LQ) dürfen nur in zusammengesetzten Verpackungen befördert werden. Als Außenverpackung werden oft Kisten aus Pappe verwendet. Die Innenverpackung darf max. 5 L UN 1263 II enthalten und das fertige Versandstück (die Kiste aus Pappe mit den Innenverpackungen) darf dann nicht mehr als 30 kg wiegen. Alternativ sind auch Trays mit 1 L Innenverpackungen und max. 20 kg Versandstückmasse zulässig. Das Versandstück ist mit den in Unterabschnitt 3.4.7.1 ADR beschriebenen Kennzeichnungen (Raute mit schwarzen Spitzen oben und unten) zu versehen; die Raute mit der UN-Nummer oder mit den Buchstaben "LQ" in der Mitte gibt es nicht mehr. Ausrichtungspfeile sind ggf. an zwei gegenüberliegenden Seiten des Versandstücks anzubringen. Gem. 3.4.12 ADR ist der Beförderer vom Absender vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die LQ-Bruttomasse zu informieren.

Wird die Freistellung gem. Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden, angewendet, dann handelt es sich um reguläres Gefahrgut mit nahezu vollem Programm. Die wesentlichen Erleichterungen dieser Freistellung betreffen lediglich die Fahrzeugausrüstung (Feuerlöscher), die Fahrzeugkennzeichnung (orangefarbene Tafeln) sowie die Fahrerausbildung; die Beteiligten benötigen auch keinen Gefahrgutbeauftragten. Verpackung, Kennzeichnung der Verpackung mit UN-Nummer und Bezettelung laufen jedoch wie für Standard-Gefahrgut. Für das Beförderungspapier gilt außerdem die Bem. 1 zu Abs. 5.4.1.1.1 f) ADR (Angabe der Punkte und der Beförderungskategorie).

iafz Geschrieben am 23 September 2015



Dabei seit
22 September 2015
2 Beiträge
Guten Morgen Bagheera,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das mit dem vermischen kommt daher, dass ich im März die ADR Gefahrgut Schulung gemacht habe und seither nicht mehr gebraucht habe. Mein Spatzenhirn lässt grüßen.

Die Verpackung wird aussehen wie folgt.

Zwei Kanister á 5 L Farbe in einem Karton verpackt. Dieser Karton wird auf eine Palette mit diversem Zubehör gepackt.

Nochmals die Frage, das zählt ja als LQ? Auf meinem CMR und/oder Lieferschein erwähne ich dann einfach:

LQ UN 1263 ?

Gruß
iafz

Bagheera Geschrieben am 23 September 2015



Dabei seit
06 Juli 2014
32 Beiträge
Zwei Kanister á 5 L Farbe (UN 1263 II) in einem Karton verpackt passt für begrenzte Menge (LQ). Die weitere Verpackung auf einer Palette stellt eine Umverpackung im Sinne der Gefahrgutvorschriften dar. Sofern die Original-Kennzeichnungen des Versandstücks nicht von außen erkennbar sind, muss die Umverpackung zusätzlich mit dem Hinweis "Umverpackung", der Raute für begrenzte Mengen und ggf. den Ausrichtungspfeilen versehen werden.

Der Beförderer muss in nachweisbarer Form vorab über die Gesamtmasse der Güter in begrenzten Mengen informiert werden, also z.B. mit dem Text: "12 kg Gefahrgut in begrenzten Mengen". Ob das eine E-Mail, ein Butterbrotpapier, CMR oder Lieferschein ist, spielt keine Rolle.

motaboi Geschrieben am 27 Januar 2021



Dabei seit
12 Oktober 2018
29 Beiträge
Hi,

meine Frage passt zu diesem Thema, deshalb grabe ich diesen alten Thread nochmal aus: Ich habe 5 Eimer mit jeweils 5 Liter Gefahrgut der ADR-Klasse 3 und will diese auf einem LKW (40-Tonner) nach England verladen. Folgende Probleme habe ich damit, da der Spediteur (wie die wohl die meisten) die Ware gerne als begrenzte Menge (LQ) transportieren möchte:

- Verpacke ich die 5 Eimer in einer Europalette, kann die Ware nicht mehr als begrenzte Menge (LQ) deklarieren, da alleine die Palette ~30kg wiegt
- Eine leichtere Palette (Halbpalette) kommt nicht mehr in Frage, da nur noch nach ISPM-15-Standard behandelte Paletten nach GB versendet werden dürfen (und diese unserer Firma zu teuer sind)
- Gebe ich die 5 Eimer einzeln, also ohne Umverpackung mit, habe ich ein Problem mit der Ladungssicherung - wie soll man 5 auch 5 kleine Eimerchen ohne Umverpackung sichern?
- Verpacke ich die Eimerchen in Kartons, ist auch damit nichts gewonnen - es passt nur jeweils 1 Eimer in ein entsprechenden Karton und ich stehe dann wieder vor der Frage, wie ich 5 kleine Kartons auf einem LKW sichere. Selbst wenn ich neue, größere Kartons besorge, wird dieser doch spätesten bei der wiederholten Ladungssicherung (ohne mein Beisein) per Gurt eingedrückt

Schon einmal danke für die Rückantworten.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich