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Zugelassener Empfänger ZE ATLAS Software


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


sisqonrw Geschrieben am 22 September 2015



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28 Dezember 2010
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Hallo,

mein Antrag als zugelassener Empfänger wurde vom Zoll bewilligt.

Habe ich das richtig verstanden, dass ich eine ATLAS Zoll Software haben muss, sonst bringt der Status zugelassener Empfänger nichts?

Es gibt ja viele kostenlose und Open Source Programme für diverse Anwendungsgebiete. Gibt es auch eine Open Source oder kostenlose oder günstige ATLAS Software?

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waldorf Geschrieben am 23 September 2015



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1705 Beiträge
Ehrlich gesagt wundere ich mich, dass man eine Zugelassener Empfänger Bewilligung beantragt und bewilligt bekommt, ohne die Voraussetzungen und Konsequenzen -und damit die erforderlichen Investitionen und Prozesse- zu kennen.
Für den Zugelassener Empfänger ZE braucht man zwingend eine ATLAS Anbindung und zwar primär für den Versand, um ein Versandverfahren elektronisch im NCTS System beenden zu können. Da ein Zugelassener Empfänger ZE idR nur Sinn macht, wenn man im Anschluß Ware mit dem Anschreibeverfahren abfertigt (zum freien Verkehr oder anderen Verfahren) braucht man auch dafür zwingend ATLAS Einfuhr. Diese Systeme stehen nicht kostenfrei zur Verfügung, da die Softwarehäuser umfangreiche Zertifizierungen und damit hohe Investitionen tätigen müssen.

Außerdem muss natürlich organisatorisch sichergestellt sein, dass die Versandverfahren ordnungsgemäß erledigt werden und die anschließende Zollbehandlung nahtlos und richtig erfolgt. Ansonsten wird man von Mahn- und Suchverfahren überhäuft, die bei negativem Ausgang zu Bussgeldern und der Aussetzung / Widerruf der ZE-Bewilligung führen können.
Ich kann nur empfehlen bei fehlender Eigenexpertise in diesem Bereich kompetente Beratung zu suchen, sonst geht der Schuß nach hinten los.

Eine Frage: im Bewilligungsantrag wird nach einer bestehenden oder geplanten AEO-Bewilligung gefragt (für die es m.E. keine Rechtsgrundlage gibt). Gab es seitens des Zolls keinerlei Rückfragen zu zollrechtlichen Kenntnissen im Unternehmen ???

sisqonrw Geschrieben am 23 September 2015



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28 Dezember 2010
139 Beiträge
Braucht man für die Einfuhr auch eine ATLAS Software, weil du primär für den Versand sagst? Wir führen Waren hauptsächlich ein.

Was ist eine AEO Bewilligung?

Wenn wir doch keine Software anschaffen sollten, sollen wir die Bewilligung kündigen oder kann die bleiben und wir nutzen es einfach nicht?

Eine Rückfrage gab es nicht.

waldorf Geschrieben am 23 September 2015



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1705 Beiträge
Sorry, aber ich habe den Eindruck, du hast die Zugelassener Empfänger ZE Bewilligung beantragt, ohne die dafür erforderlichen Importprozesse zu kennen. Wie bist du denn auf die Idee gekommen, das zu tun ? Welche Vorteile versprichst du Dir - schnellere Warenverfügbarkeit, Kostensenkungen ? Wie viele Einfuhren hast du pro Woche ? Diese Fragen sollte man sich stellen, bevor man den Zugelassenen Empfänger ZE Antrag stellt.

Nochmal: du brauchst ATLAS-NCTS, um als ZE das Versandverfahren zu beenden, mit dem unverzollte Ware bei dir angeliefert wird und du brauchst anschließend ATLAS-Einfuhr, um die angenommene Ware anschließend "importieren"/anmelden zu können. Da das ein vereinfachtes Verfahren ist, kannst du die kostenlose Internet-Zollanmeldung dafür nicht nutzen.

AEO ist der Status des zugelassener Wirtschaftsbeteiligten, mit dem du beweist, dass du Ahnung von Zoll hast. Der AEO Status ist aber rechtlich keine Voraussetzung für den Zugelassenen Empfänger ZE. Deshalb wundere ich mich, dass er im Bewilligungsantrag abgefragt wird.

Du bist nicht gezwungen, die ZE-Bewilligungen zu nutzen, sieht aber doof aus. Ich würde mal die Hausaufgaben machen und prüfen, ob der ZE und die damit verbundenen Investitionen und Prozesse für dich Vorteile bringen.

sisqonrw Geschrieben am 23 September 2015



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139 Beiträge
OK dann behalte ich mal die Bewilligung. Vielleicht investieren wir später in die Software.

TNT hatte gesagt, dass wir ZE sein müssen.

sisqonrw Geschrieben am 30 September 2015



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Wie teuer ist die günstigste Software? Hat da jemand Ahnung von?

olafschirmer Geschrieben am 30 September 2015



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28 September 2015
11 Beiträge
Hallo sisqonrw,

die Software gibt es von verschiedenen Herstellern, in mehreren Nutzungsvarianten und in den unterschiedlichsten Preisstaffeln. Angeboten werden z.B. Inhouse-Installationen, bei denen die Software auf einem Server im Unternehmen des Kunden installiert wird und SaaS, bei der die Software auf den Servern des Anbieters installiert ist und per Internet genutzt werden kann.
Die Preismodelle reichen von Benutzerlizenzen für alle Funktionen bis hin zu sog. PPU (Pay Per Use) - Modellen für einzelne Verfahren.

Eine Liste der zertifizierten Hersteller findest Du hier:
Softwareanbieter auf zoll.de

Viele Grüße

Olaf

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