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Re-Import von Mehrwegverpackungen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
benjue |
Geschrieben am 30 September 2015
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Dabei seit 30 September 2015 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir liefern unsere Teile in Mehrwegverpackungen an unsere Niederlassungen im Drittland, welche uns die Verpackungen wieder leer zurück senden.
Bisher werden die Verpackungen wie Nichtgemeinschaftswaren wieder importiert.
Da diese aber nur als "Leihgabe" ans Drittland zu verstehen sind, sollten diese m. E. nicht mehr verzollt werden müssen.
Die Einfuhr als Rückware schließe ich aus, da wir nicht in der Lage sind, eine Nämlichkeitssicherung an den Verpackungen vorzunehmen.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen bzw. einen Tip geben.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
benjue
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CARGOFORUM PARTNER
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olafschirmer |
Geschrieben am 02 Oktober 2015
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Dabei seit 28 September 2015 11 Beiträge
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Hallo benjue,
wenn die Nämlichkeit nicht gesichert werden kann, sehe ich keine Möglichkeit, Leergut als Rückwaren, zollfrei wieder einzuführen. Es gibt mehrere Regelungen im Zollrecht, die es erlauben Verpackungen (Umschließungen) zollfrei einzuführen, jedoch stehen diese immer im Zusammenhang mit der Einfuhr von enthaltenen Waren oder mit der Abfertigung als Rückwaren.
Viele Grüße
Olaf
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benjue |
Geschrieben am 02 Oktober 2015
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Dabei seit 30 September 2015 3 Beiträge
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Das habe ich mir schon gedacht / befürchtet :-/
Vielen Dank für die Hilfe.
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klopfer.ka |
Geschrieben am 06 Oktober 2015
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Dabei seit 06 Juli 2009 73 Beiträge
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Hallo benjue,
unser Zollamt akzeptiert bei unseren Metallbehältern die Einfuhr als Rückware. Das ist aber wahrscheinlich eine "Good-Will"-Regelung. Vielleicht tritts du einfach mal mit deinem ZA in Kontakt und schilderst dein Dilemma. Vielleicht bieten sie dir auch eine Lösung an.
Grüße,
klopfer
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Tobbie |
Geschrieben am 06 Oktober 2015
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Wir haben bislang nie Probleme gehabt solche Verpackungen oder Transportgestelle abgabenfrei wieder einzuführen.
Allerdings wurden diese Verpackungen auch immer separat auf der Rechnung ausgewiesen (mit 0,-).
Seriennummern etc. kann der Zoll auf Mehrwegverpackungen wohl kaum erwarten.
Aber eine nagelneue Verpackung kann ein Zöllner schon von einer benutzen Verpackung unterscheiden.
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klopfer.ka |
Geschrieben am 12 Oktober 2015
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Dabei seit 06 Juli 2009 73 Beiträge
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Als Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag:
Wir haben die auch auf einer separaten Pro-Forma Rechnung mit Warenwert 1 EUR (0 geht bei uns nicht) stehen.
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olafschirmer |
Geschrieben am 16 Oktober 2015
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Dabei seit 28 September 2015 11 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe den Eindruck, dass hier zwei unterschiedliche Dinge diskutiert werden.
Einerseits die zollfreie Einfuhr von Beförderungsmitteln, wie Transportgestellen, Paletten, Containern usw. und andererseits die zollfreie Einfuhr von Verpackungen und Warenumschließungen.
Die Eingangsfrage bezog sich m.E. auf Warenumschließungen und nicht auf Beförderungsmittel, die u.U. konkludent in die vorübergehende Verwendung angemeldet werden können.
Auf Warenumschließungen, auch für Pfandsysteme, trifft dies nicht zu. Da in diesen Fällen die Nämlichkeit nicht festgestellt werden kann, ist auch die abgabenbefreite Wiedereinfuhr der leeren Verpackungen, nach vorübergehender Ausfuhr, nicht möglich.
Gruß
Olaf Schirmer
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Tobbie |
Geschrieben am 19 Oktober 2015
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Nach meiner Meinung entscheidet nicht ein Internetforum darüber, ob die Nämlichkeit gesichert werden kann, sondern der Abfertigungsbeamte im Einzelfall. Wenn dies anhand von Unterlagen nachgewiesen werden kann, sehe ich kein Problem darin, es zu versuchen. Was kann man dabei verlieren?
Schon beim Export kann der Ausführer probieren, vom Zoll ein INF 3 abgestempelt zu bekommen, mit dem sich die Nämlichkeit ohne Zweifel nachweisen lässt. Wenn schon die Ausfuhrzollstelle dabei Probleme macht, dann wahrscheinlich auch die Zollstelle, welche die Rückware (ohne INF 3) abfertigen soll. Das ist aber auch keine Garantie für das Scheitern.
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waldorf |
Geschrieben am 19 Oktober 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Sept.- und Oktober-Ausgabe des "Zoll-Profi" informiert ausführlich über das Thema : "Der Einsatz von Transportbehältnissen bzw. -hilfsmitteln und Warenumschließungen".
Bevor man das thema prüft, muss man wissen, was mit "Mehrwegverpackung" gemeint ist - ist das die Pfandpflasche oder eine Mehrweg-Transportverpackung bzw. ein Ladehilfsmittel ? Bei letzteren bin ich übrigens auch der Meinung, dass die Benutzung von Mehrweg-Transportverpackungen oder Ladehilfsmitteln zollrechtlich nicht ohne ist und das hier in der Praxis nicht immer alles "compliant" läuft . Grundsätzlich bin ich immer für einfache, praktikable Regelungen, aber m.E. ist das ein Fall der vorübergehenden Verwendung, der ein entsprechendes Ident-System (das ich übrigens auch für die interne Nachweisführung ohnehin brauche, oder ?) und Zollanmeldungen bedarf. Außerdem darf man das Thema nicht nur durch die deutsche bzw. EU-Brille sehen, sondern auch die Situation im Drittland berücksichtigen. Auf die Meinung eines Zöllners, ob er eine Rückware anerkennt, würde ich mich nicht verlassen.
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