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LKW mieten für eigene Lieferung
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
Micks |
Geschrieben am 03 November 2015
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Dabei seit 30 Oktober 2015 2 Beiträge
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Hallo Zusammen,
die Firma in der ich tätig bin möchte sich einen LKW mieten und die eigenen Waren ausfahren.
Eine LKW Haftpflichtversicherung ist wohl über den Vermieter abgeschlossen.
Wie sieht es mit einer Transportversicherung aus. Ist diese Optional oder ist diese Pflicht? Was deckt diese ab?
Mit welcher Versicherung sind eventuelle Bergungskosten abgedeckt?
Wer kennt sich aus?
Vielen Dank
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 04 November 2015
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Micks. Deine Firma möchte Werkverkehr betreiben.
Einerseits solltet Ihr schauen, in welche Risikogruppe bei der Berufsgenossenschaft Ihr reinrutscht, andererseits sollte Eure Unternehmensversicherung konsultiert werden.
Ich betreibe eine Spedition. Perse eine hohe Risiko Einstufung.
Da ich aber keine physischen Leistungen erbringe, keine eigenen Läger, Anlagen und LKW betreibe, habe ich eine Herunter Stufung erreicht. Das hat mir einiges an Ersparnis gebracht. Ich setze für alles Unternehmer ein, nur die Steuerung bleibt bei uns.
Würde ich jetzt für den dauernden Einsatz LKW mieten, kann das unrentabel werden, wenn es nur in Spitzen gemacht wird, ich dafür aber wieder Hoch zu stufen bin.
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Cargoblog |
Geschrieben am 04 November 2015
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Dabei seit 01 März 2011 195 Beiträge
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Hallo Micks,
der Hinweis von betterorange auf den Werkverkehr war schon sehr wichtig und richtig. Damit ist der Sachverhalt ein komplett anderer für euch. Der Werkverkehr, oder auch Eigenverkehr, setzt voraus, dass Ihr mit eigenen LKW von mehr als 3,5t und mit eigenem Personal fahrt. Sind die Voraussetzungen erfüllt fahrt ihr erlaubnisfrei, da kein Speditionsverkehr, müsst das aber nichts desto trotz bei der entsprechenden Behörde anmelden.
Grundlage für die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke, den Werkverkehr, ist § 1 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz GüKG.
Abzuschließen wäre noch eine Werkverkehrsversicherung, die dann Schadenersatz leistet wenn Waren oder Güter beschädigt, zerstört oder abhanden kommen, die im Fahrzeug transportiert wurden. Das machen die normalen KFZ Versicherungen nicht. Die KFZ Haftpflicht kommt für Schäden an Fremdfahrzeugen auf, die KFZ Versicherung am eigenen Fahrzeug.
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