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Haftet der Spediteur bei grober Fahrlässigkeit auch für Güterfolgeschäden?


Bevaule Geschrieben am 22 November 2015



Dabei seit
23 November 2014
16 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe immer wieder gelesen, dass Güterfolgeschäden für den Spediteur nach HGB ausgeschlossen sind.
Wenn der Spediteur jedoch grob fahrlässig oder unter Vorsatz handelt, haftet er unbegrenzt.
Heißt das, dass er dann auch für Güterfolgeschäden haftet?

Danke & Gruß

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jarre Geschrieben am 23 November 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Bei qualifiziertem Verschulden und erst recht bei Vorsatz kommt eine Haftung für Güterfolgeschäden in Betracht, siehe BGH, Urteil vom 05.10.2006 – I ZR 240/03

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