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Sicherheit / Anti Terror


Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?


michaelm Geschrieben am 19 Juli 2006



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Das Thema wurde bereits in einem anderen Thread kurz angeschnitten:

Ich erlaube mir zu Anfang aus einer Broschüre des DSLV zu entnehmen:

Einführung
Auf die Anschläge des 11. September 2001 hat die EU mit zwei so genannten
Antiterrorismusverordnungen reagiert. Die Verordnungen führen eine neue Art von
Embargos in das europäische Außenwirtschaftsrecht ein. Es sind nicht wie üblich
Lieferungen in bestimmte unter Embargo gestellte Länder verboten bzw. unter
Genehmigungsvorbehalt gestellt, sondern jegliche Geschäftskontakte zu bestimmten
Personen und Organisationen auch innerhalb Deutschlands und der EU. Neben dem
eigentlichen Text enthalten die Verordnungen eine Auflistung von Personen, Vereinigungen
und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind und deren Gelder und
sonstige Vermögenswerte im Rahmen des Kampfes gegen die Finanzierung des
Terrorismus einzufrieren sind. Gelistet sind Personen und Organisationen insbesondere aus
dem arabischen Raum, aber auch aus der EU und Deutschland. Unternehmen werden dazu
verpflichtet, durch innerbetriebliche Maßnahmen wirksam zu verhindern, dass direkte oder
indirekte Geschäftskontakte zu Terrororganisationen und ihnen zugeordneten Einrichtungen
und Einzelpersonen aufgebaut oder unterhalten werden. Eine Nichtbeachtung dieser
Regelungen bzw. Verstöße dagegen werden in Deutschland mit hohen Strafen bedroht.
Der europäische Gesetzgeber hat sich mit diesen Antiterrormaßnahmen für politischen
Aktionismus entschieden, statt klar formulierte, praktikable Regelungen zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus zu schaffen. Unklare Formulierungen, unpräzise Listen, die
ständig aktualisiert werden und mangelnde Hilfestellung durch nationale Behörden bei der
Umsetzung der Verordnungen führen zu großem Interpretationsspielraum und extremer
Rechtsunsicherheit. Aufgrund der hohen Strafandrohung und drohender Rufschädigung bei
Verstößen ist trotzdem dringend Beachtung dieser Vorschriften geboten!
Neben den EG-Antiterrorismusverordnungen sind auch entsprechende Vorschriften und
Listen der USA im Unternehmen zu prüfen. Diese haben zwar keine unmittelbare
Rechtswirkung auf deutsche Speditionen; bei Nichtbeachtung bzw. Geschäftskontakten zu
gelisteten Personen und Organisationen droht aber die Aufnahme des eigenen
Unternehmens in die jeweilige Listen (und damit das AUS jeglicher Geschäftskontakte zu
US-Firmen) und Imageverlust.
II Rechtsgrundlagen
Auf die Anschläge des 11. September 2001 hat die EG zunächst mit der VO 2580/2001
reagiert. Diese Verordnung verbietet das Zurverfügungstellen von Geldern, Finanzmitteln
und Finanzderivaten an Terroristen und deren Organisationen. Der betroffene
Adressatenkreis wird durch Beschlüsse des Rates der EU in separaten Listen festgelegt.
Gelistet sind zum Beispiel die Hamas, die PKK usw.
Auf Druck der USA folgte 2002 die UN-Resolution 1390 (2002), die die EU durch die
Verordnung (EG Nr. 881/2002) umgesetzt hat. Diese Verordnung, die inhaltlich im
Wesentlichen der VO 2580/2001 entspricht, listet in umfangreichen Namenslisten Personen
und Organisationen auf, die mit Usama Bin Laden, dem Al-Quaida-Netzwerk und den
Taliban in Verbindung stehen.
Die VO 2580/2001 richtet sich gegen alle Personen, Gruppen und Organisationen, die nicht
in der VO 881/2002 gelistet sind. Im Folgenden wird wegen des gleichen Regelungsinhaltes
primär auf die VO 881/2002 Bezug genommen.

Gibt es bei Euch Erfahrungen?
Wurden Prozesse verändert oder entwickelt?

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 19 Juli 2006



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
michaelm wrote:
Gibt es bei Euch Erfahrungen?
Wurden Prozesse verändert oder entwickelt?

- Wir haben erste Berührung mit der CSI gehabt und haben uns dann C-TPAT zertifiziert um den Handel mit unserer USA-Niederlassung nicht zu gefährden.
- dann kam das Thema Bekannter Versender / Reglementierter Beauftragter.
- dann Compliance - Terrorlisten, was EDV- und Organisationstechnisch realisiert werden mußte
- aktuell bereiten wir uns auf den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten vor.

Ich denke ohne all diese Themen wird ein Unternehmen das engagierten Außenhandel betreibt bald Einbußen hinnehmen müssen.

Stefan1531 Geschrieben am 19 Juli 2006



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
MagNet-99 wrote:

Ich denke ohne all diese Themen wird ein Unternehmen das engagierten Außenhandel betreibt bald Einbußen hinnehmen müssen.

Ich denke, auch mit diesem Thema wird jedes Unternehmen Einbußen hinnehmen müssen.

Oder bezahlen die Kunden irgendwas ?

In Italien z.B. haben sich die IATA-Spediteure geeinigt, bestimmte Kosten grundsätzlich an die Versender zu belasten, auch wenn sie gar nicht entstehen (Röntgen + Flughafensicherheitsgebühr pro kg + pro Packstück).

Wie wird das in Deutschland gehandhabt ?

michaelm Geschrieben am 19 Juli 2006



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Mir fällt spontan nur ein, dass einige Airlines den SecFee eingeführt haben. Aber der wird je nach Incoterm belastet.

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