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Keine Lithium-Ionen Batteriene mehr als Fracht auf PAX ab 01.04.2016


Cargoman01 Geschrieben am 10 Februar 2016



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Hallo Community,
wie heute bekannt gegeben wurde, beratschlagt die ICAO, ab 01.04.2016 alle Lithium-Ionen Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen zu verbieten. Final soll das ganze in einem Addendum Ende Februar, mit Wirkung zum 01.04., bekannt gegeben werden.
Wie seht ihr das? Wo seht ihr dann die meisten Probleme?

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airliner Geschrieben am 11 Februar 2016



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Die ICAO und IATA entscheiden meist auf Basis bereits vorhandener Erfahrungen der Mitgliedsairlines. Daher werden sie triftige Gründe haben so zu entscheiden und das sicher in die IATA DGR einfließen lassen. Daher absolut richtig, letztlich geht es um die Sicherheit.

Darüber hinaus gab es ja schon vor Monaten eine Empfehlung von Boeing und der IATA zum Transport von Flüssigkeiten in Intermediate Bulk Containern IBC, die nur von sehr wenigen Airlines umgesetzt wurde. Da IBC auch in Passagier Maschinen befördert werden, finde ich die teilweise Umsetzung eher bedenklich.

Yngwie1958 Geschrieben am 16 Februar 2016



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Hallo zusammen, ich denke, daß mit den neuen Regularien, nämlich nur noch Air Cargo, einige Express Forwarder beschließen werden, zukünftig keine Lithium Ionen Batterien mehr zu transportieren. Das war bei den Lithium Metall Batterien bereits schon zu beobachten, denn diese Batterien dürfen ja auch nur per Air Cargo transportiert werden. Mehr Sorgen macht mir allerdings die Tatsache, daß die Lithium Ionen Batterien im Luftverkehr nur noch 30 % Ladekapazität haben dürfen.

Gruss
YN

Yngwie1958 Geschrieben am 11 März 2016



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Guten abend zusammen, die neuen Bestimmungen für den Transport von Lithium Ionen Akkus via Luft sind ja schon veröffentlicht worden. Mal abgesehen davon, das der Transport von Lithium Ionen Akkus gemäß DGR VI 965 den Lufttransport nur noch auf Frachtflüge zulässt, ist doch das wohl grösste Problem die Ermittlung der Ladekapazität von 30 %.
Ein Lithium Ionen Akku mit einer Ladekapazitä > 30 % darf nicht per Luft transportiert werden. Und meines Wissens nach gibt es keine vernünftige Möglichkeit, den Ladezustand festzustellen.
Irgendeine Idee dazu?

Schöne Grüsse

YN

LazarusLong Geschrieben am 01 April 2016



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Nun ja, ist ein weites Thema. IATA hat sich hier auf der Seite der Batteriehersteller positioniert und GEGEN ein Embargo gestimmt, gegen die USA, China, Russland, Brasilien und die Vertreter der Flugzeughersteller (ICCAIA) wie auch der Verkehrspiloten (IFALPA). Der Beschluss des ICAO DGP, Lithium - Ionen - Batterien NICHT auf Pax zu verbieten wurde von der ICAO ANC (Air Navigation Commission) angefochten und durch den ICAO Council dann doch durchgesetzt.
Die VA 965 bis 970 sind in Ihrem derzeitigen Zusatand ein heilloses und fast unverständliches Durcheinander.
Die in der VA 965 referenzierte Norm zur Messung des Ladezustands ist seit 2011 bereits zurückgezogen.
Bei einer Messung hängen die Ergebniss von Batterietyp und Aufbau, Batteriechemie, Kapazität und so banalen Dingen wie der Aussentemperatur ab. Eine diesbezügliche Anfrage wie denn konkret zu verfahren ist bei den zuständigen Behörden ist seit Anfang Februar unbeantwortet.
De Facto ist es einfach so, dass bestimmte Lithium - Ionen - Batterien (z.B. für medizinische Geräte wie Defibrillatoren) nicht mit einem Ladezustand UNTER 70% befördert werden DÜRFEN. Da das LBA keine Sondergenehmigung ausstellt (wie in VA 965 ausdrücklich vorgesehen) bleibt nur der Versand auf einer nichtdeutschen Airline aus einem europäischen Nachbarstaat.

Yngwie1958 Geschrieben am 01 April 2016



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Hallo LazarusLong, danke für die Antworten, aber was meinen Sie mit Versand auf einer nichtdeutschen Airline aus einem europäischen Nachbarstaat.? Meinen Sie etwa, das z. Bsp. Air France die Regeln der VI965 nicht einhält? Wer die IATA DGR 2016 einschließlich der Updates genau studiert hat, wird feststellen, das einige Airlines noch weitaus höhere Beschränkungen haben, was den Versand von Lithium Batterien angeht. Insofern lautet meine Feststellung, wer keine Möglichkeit hat festzustellen, wie hoch die Ladekapazität der Lithium Ionen Batterie ist, die versendet werden soll, der darf Luftfracht nicht in Anspruch nehmen. Und das gilt unabhängig für jede Airline, die dem Verbund der IATA angehören.

LazarusLong Geschrieben am 01 April 2016



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Genau das meine ich selbstverständlich NICHT. Die IATA DGR-Bestimmungen sind hier mit den ICAO TI - der formalen Rechtsgrundlage - identisch.

Das LBA hat jedoch (meines Wissens nach als einzige europäische Aufsichtsbehörde) - die Erteilung der nach VA 965 möglichen Sondergenehmigung ausgeschlossen, siehe hier:

www.lba.de/SharedDocs/...?nn=569540

Da bei Sondergenehmigungen die Behörde des Landes gefragt ist, in der die Sendung ERSTMALS auf ein Flugzeug geladen wird (und NICHT die Behörde des Angangsstaates, wie oft gemeint wird) sowie zusätzlich die Behörde des Registraturstaates des Luftfahrzeuges (Falls von 1.) abweichend) und die Behörde(n) des Transit - und Bestimmungsstaates, sofern diese entsprechende Anforderungen mittels Abweichungen kommunizieren) läuft es in der Praxis darauf hinaus, eben mit AF, KL, oder irgend einer anderen LVG zu fliegen, in deren Abflugstaat die Behörden eine solche ausdrücklich in den Vorschriften vorgesehene Genehmigung erteilen. Wird auch in der Praxis so praktiziert.
Das Schweizer BAZL ist z.B. (wen wundert's) äusserst korrekt, aber eine ordentlich begründeter Antrag auf Sondergenehmigung von einem Versender, der eine Einhaltung der Vorschriften gewährleistet wird recht kurzfristig geprüft und i.d.R. auch positiv beschieden.

Yngwie1958 Geschrieben am 01 April 2016



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Hallo LazarusLong, vielen Dank für die Ausführungen. Es ist sicherlich vollkommen richtig, daß es Behörden in anderen EU Staaten gibt, die eine entsprechende Sondergenehmigung erteilen. Allerdings kann sich diese Sondergenehmigung ja nur auf Lithium Ionen Batterien beziehen, die nach PI 965, Section IA und IB versendet werden sollen. Für den Versand nach PI 965 Section II, was ja in den moisten Fallen durchgeführt wird, ist m. E. eine solche Sondergenehmigung aber nicht vorgesehen. Oder sehe ich das falsch? Anbei ein Auszug aus dem Update III´, hier wir ja auch nur eindeutig Bezug auf IA und IB genommen.

Liebe Grüsse
YN

LazarusLong Geschrieben am 01 April 2016



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Hallo Yngwie,

Jein. Die Anforderung, einen Ladezustand von 30% max einzuhalten ist eine klare Forderung der VA 965 Teil IA, IB und II. Wenn der SoC < 30% für Teil II nicht eingehalten werden kann, dann fällt die Batterie automatisch auf Teil IA ohne Freistellungsszenario zurück. Der Versand muss dann nach Teil IA voll reguliert mit Sondergenehmigung nach SP A 201 erfolgen. Eine Genehmigung i.V.m. Teil II ist nicht möglich, da Sendungen mit Sondergenehmigung auf's NOTOC müssen und dieses ja für Teil II Batterien ausdrücklich NICHT gefordert ist.
Alle Klarheiten beseitigt? ^^


Zuletzt bearbeitet von LazarusLong am 01 Apr 2016 - 16:42, insgesamt einmal bearbeitet

Yngwie1958 Geschrieben am 01 April 2016



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Hallo LazarusLong, alles richtig, du hast gerade wunderbar aufgezeigt, wie ein Versand machbar waere, aber darum geht es gar nicht. Viele Firmen haben die VI 965 Sektion II genutzt, weil sie gar kein ausgebildetes Personal haben. Wenn jetzt nicht mehr festgestellt werden kann, wie hoch die Kapazität der Batterie ist, dann hat sich für diese Firmen die Sektion II erledigt. Ich habe mal vor Jahren eine entsprechende Ausbildung gehabt, Gefahrgut auf den Weg zu bringen, aber da ich operativ schon lange nicht mehr tätig bin, wurde die Ausbildung nicht erneuert. Würde mir also heute jemand eine Lithium Ionen Batterie übergeben mit dem Ziel, diese Batterie an einen Kunden nach Reunion mit einem Expressforwarder zu versenden, dann müsste ich das ablehnen. Bis gestern haette ich das noch machen können, ab heute aber nicht mehr. Und das alles nur, weil es die Kapazitätsgrenze gibt.
In dem Sinne ein schönes Wochenende,
YN

LazarusLong Geschrieben am 01 April 2016



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Yngwie,

Dann bist du die - positive - Ausnahme. IATA hat dankenswerterweise in Ihrem Li-Batt Guidance Doc klargestellt, was man sich unter der auch nach Teil II geforderten "den Verantwortlichkeiten angemessenen Unterweisung" vorzustellen hat.

Ich war, bin und werde immer ein Gegner von Befreiungen von den formalen Ausbildungszwängen nach tab. 1.5.A IATA DGR sein, weil es die Leute in der Praxis einfach nicht verstehen. Ich bilde selbst ALLE Personalkategorien aus und kann, glaube ich, ein Wort mitreden. M.E. ist der Gefahrgutversand - egal ob bei Versender, Dienstleister, Spediteur, Bodenabfertiger oder Airline - etwas für ordentlich aus - und weitergebildete Fachleute. So wie gewisse Dienstleister das handhaben ist es keine Frage OB ein katastrophaler Unfall eintritt sondern nur WANN. Ich rede insbesondere von sog. Postdienstleistern, die sich um auch die minimalste Unterweisung ihres Personals drücken. Die Sicherheitsmassnahmen von GHA und Airlines greifen bei Post nicht, da die Postsäcke nur von - nicht im Gefahrgutbereich ausgebildeten - Postlern geöffnet werden dürfen.
Oder schau dir mal auf einer gewissen populären Auktionsplattform an wer der bevorzugte Transportdienstleister ist, u.a auch für gebrauchte Lenkräder mit Airbag, Lithium - Batterien aller Grössen und Formen usw.

Immer derselbe - der keine Fragen stellt.


www.iata.org/whatwedo/...016-en.pdf

LazarusLong Geschrieben am 01 April 2016



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Ach ja, Yngwie... der traurige Witz bei der Angelegenheit ist Dir entgangen oder untergegangen in unserer Diskussion:
Da die Vorschrift rechtsfehlerhaft ist - die IATA DGR AddendumII verweisen auf das UN Manual of Tests and Criteria, das UN Manual of Test and Criterie verweist auf die IEC - Norm 61960 (First Edition 2003) die seit 2011 zurückgezogen ist.
Normen sind immer WIE REFERENZIERT anzuwenden. Zwar können alternative Verfahren angewendet werden, nur: Wie weise ich als Versender die geforderte "gleichwertige Eignung"nach?
Wie ich oben sagte hängt der gemessene Ladezustand u.a. von der Aussentemeratur ab.
Nimm an, der Versender X in Hintertupfingen misst mit geeichtem Messgerät und durch diplomierten Dipl. Ing. Elektrotechnik 29% Ladezustand in seinem Lager, dass mit 21 Grad C beheizt ist. Die Behörde Y misst auf dem Transitflughafen Z in den Tropen bei +45 Grad 33% Ladezustand.
Mangels regulatorischer Anleitung durch dei Behörden kann z.Zt. eigentlich KEINE Lithium - Ionen - Batterie für sich allein rechtssicher verschickt werden, es sei denn. es wäre möglich den Ladezustand auf 20 % oder 15% zu beschränken damit man nach menschlicher Voraussicht in jedem Falle auf der sicheren Seite ist.
Die Massnahme geht allerdings auf die Lebensdauer der Akkus...und zwar erheblich.
Laut einem Whitepaper des Batterieherstellerverbandes PRBA liegt, abhängig von Batterietyp, Battetriechemie und einigen andren Faktoren die Messgnauigkeit zwischen 1% ....und 30%. Woher soll ich als Versender, der nicht Hersteller ist, das wissen und gefahrgutrechtlich einordnen? Noch Fragen?
Auch dir ein schönes und gefahrgutfreies Wochenende.

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