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Haftung bei Laufzeitüberschreitung
der_chri_ger |
Geschrieben am 17 April 2016
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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Hallo liebes Forum!
Folgender Fall: Versand von palettierter Ware in einer Box 80x60x95 cm, Frei Ankunft Flgh Sydney, freight prepaid.
kein Gefahrgut, keine Beschränkungen etc...dh ein "normaler Luftfrachttransport"
Vom Luftfrachtspediteur wird mir "As Agent of the carrier" der AWB übermittelt, Flugnummer und ETA Datum sind am AWB vermerkt.
Die Ware trifft nun erst 1 1/2 Wochen später ein, eine Info warum und wieso ist nicht erfolgt, die telefonische Nachfrage hat ergeben..."es sind halt ein paar Flüge ausgefallen".
Kann ich hierfür den Spediteur wegen Laufzeitüberschreitung haftbar machen da keine Info und Stellungnahme erfolgt ist, höhere Gewalt aber auszuschliessen ist und die Sendung einfach später angekommen ist, als gemeldet wurde. (Einfache Fracht nach MÜ Art 19 und 22).
Danke im vorhinein für Eure Stellungnahme
LiGrü
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CARGOFORUM PARTNER
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jarre |
Geschrieben am 18 April 2016
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Ich würde es tun. Reklamationsfrist des Art. 31 Abs. 2 MÜ nicht vergessen: Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.
VG
jarre
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betterorange |
Geschrieben am 19 April 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Wenn denn eine Laufzeit zugesichert wurde...
Ich bezweifle das in der Regel. Wir geben z.B. nur bekannt, welche Buchung wir für die Fracht vorgenommen haben und sichern keine Zustelldaten zu.
Bei weit entfernten Zielen können Sicherheitsüberprüfungen am Transitort oft für Verzögerungen der Fracht sorgen.
Auch muss der geschädigte nachweisen, welcher Schaden ihm denn entstanden ist.
So belastbar halte ich das MÜ in dem Fall nicht, da es zurecht auf lokales Recht verweisst.
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der_chri_ger |
Geschrieben am 19 April 2016
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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Hallo!
Nun eine Versuch ist es immer Wert.
Danke für Eure Antworten!
Nun das ist nun die Frage; reicht die Angabe von ETD und ETA Daten als Laufzeitbestätigung am H-AWB aus, um zu reklamieren oder ist dies zu vage und nur eine Buchungsinfo, heisst ja wahrscheinlich nicht umsonst "estimated".
Oder aber umgekehrt gefragt, welche Laufzeitüberschreitung darf sich die Airline "straffrei gönnen"?
lg
der_chri_ger
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Chev |
Geschrieben am 19 April 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich sehe schon Möglichkeiten für eventuelle Schadensersatzansprüche. Die Kriterien wären ja zunächst erfüllt...
Wenn aber Flüge ausgefallen sind, könnte evtl. aber "höhere Gewalt" noch ein Grund sein, wodurch die Haftung des Spediteurs/Luftfrachtführers evtl. aufgehoben wird...
Ich würde mal mit der ETA "ins Rennen" gehen. Eine Verspätung von 1,5 Wochen ist für meine Begriffe nicht mehr "Estimated".
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