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UZK ab dem 1.5.2016, Codierung der vZTA Nummer in ATLAS
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
Trollinger |
Geschrieben am 22 April 2016
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Dabei seit 01 Oktober 2010 63 Beiträge
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Hallo Gemeinde!
Ab dem 1.5.2016 ist eine erteilte verbindliche Zolltarifauskunft in ATLAS Ausfuhr und Einfuhr zwingend zu codieren. Das gilt m.E. nur für vZTA's die ab dem 1.5.2016 erteilt werden.
Meine Frage:
Die bis zum 30.04.2016 erteilten vZTA's sind für den Beteiligten nicht bindend. Werden diese vZTA's nun plötzlich ab dem 1.5.2016 dann automatisch bindend für den Beteiligten ?
Falls ja, gibt es hier Nichtbeanstandungsfristen bei fehlender Codierung in ATLAS ?
Falls nein, weil diese nicht bindend werden, dann sind diese auch nicht zu codieren ?
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CARGOFORUM PARTNER
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morlock |
Geschrieben am 22 April 2016
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Dabei seit 04 April 2011 59 Beiträge
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Hallo
meinen Kenntnisstand müssen die VZTA´s nur bei Einfuhranmeldungen angegeben werden.
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waldorf |
Geschrieben am 25 April 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Trollinger,
das "UZK-Paket" enthält zwar in Art. 20 IA (s. unten) eine Vorschrift zur Anmeldung von verbindl. Zolltarifauskünften, die formell ab 1.5. gilt. Es fehlt aber jegliche Information des dt. Zolls, ob und wie das zu geschehen hat. Es ist in Art. 20 IA von der Kommission geplant, dass die Nummer der VZTA angemeldet werden muss, damit deren Existenz mit einer EU-Datenbank abgeglichen werden kann. ABER: diese EU-Datenbank existiert nicht (Plan: 2018) und in ATLAS besteht z.Zt. keine Möglichkeit der Anmeldung einer VZTA-Nummer. Lediglich eine Codierung existiert, die aber nicht IT-überprüfbar ist und nicht den Anforderungen des Art. 20 IA entspricht.
Auch wenn der Art. 20 IA im Wortlaut nicht auf die Einfuhr beschränkt ist, gehe ich davon aus, dass nur die gemeint sein kann. Wenn prinzipiell keine VZTA´en für die Ausfuhr erteilt werden, fehlt es am Sinn, eine (Einfuhr-) VZTA - Nummer für die Ausfuhr zu verlangen.
Mein Tipp: abwarten, was die dt. Zollverwaltung zur möglichen Anmeldepflicht sagt und verlangen wird.
Art. 20 IA - Überwachung von vZTA-Entscheidungen
Bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für unter eine vZTA-Entscheidung fallende Waren durch den Inhaber dieser Entscheidung oder für dessen Rechnung gibt der Inhaber diesen Umstand in der Zollanmeldung unter Nennung der Referenznummer der vZTA-Entscheidung an.
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frank_k |
Geschrieben am 25 April 2016
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Dabei seit 25 April 2016 4 Beiträge
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nach meinem Kenntnisstand (aktuelle Schulungen) sind die vZTA bei der EIn- und Ausfuhr anzugeben. Unklar ist aktuell, wie die Daten in Atlas übermittelt werden sollen (Box 44?) Anfragen beim Zoll und IHK sind eingereicht. Die zentrale Datenbank EBTI ist vorhanden. Dort können die Daten abgeglichen werden.
Frank
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frank_k |
Geschrieben am 25 April 2016
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Dabei seit 25 April 2016 4 Beiträge
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Hinweis zur deligierten Verordnung
Del-VO im Anhang B L343/194 steht:
....oder der Ausführer bei Ausfuhrmeldungen der Inhaber einer gültigen vZTA........., die Gegenstand der Anmeldung sind, so hat der Anmelder die Referenznummer der vZTA-Entscheidung anzugeben.
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waldorf |
Geschrieben am 25 April 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Frank_k,
welchen Informationsstand haben die Referenten der UZK-Seminare ? Da sind einige am Werk, die auch nicht mehr als die bloßen Rechtstexte kennen. Auch wenn es die EBTI-Datenbank gibt, heißt das noch lange nicht, dass es eine Online-Verbindung zwischen ATLAS und EBTI gibt.
Solange die dt. Zollverwaltung nirgends verbindlich und detailliert vorgibt, ob und wie die VZTA´en angemeldet werden müssen, muss man doch nicht nervös warden. Der Zoll kann ja sicher nicht ab 1.5. die Anmeldung der VZTA-Nr. verlangen und alle Anträge ohne VZTA-Nr. zurückweisen. "Der Übergang soll ein sanfter sein", sagt ihr oberster Chef öffentlich.
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frank_k |
Geschrieben am 25 April 2016
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Dabei seit 25 April 2016 4 Beiträge
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Vielen Dank. Gibt es zu dieser Aussage eine Quellangabe?
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waldorf |
Geschrieben am 25 April 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Trollinger |
Geschrieben am 26 April 2016
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Dabei seit 01 Oktober 2010 63 Beiträge
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Liebe Kollegen,
herzlichen Dank für Eure Antworten.
Ich fasse das nun mal zusammen:
1. Angabe der vZTA nur bei der Einfuhr, da für die Ausfuhr ja gar keine vZTA's erstellt werden.
2. Mit der Abgabe warten, der Zoll hat derzeit ja keinen Plan wo und wie die Angaben eingestellt werden sollen damit ein Abgleich auch mit der EBTI erfolgen kann. In 2017 oder erst 2018 erfahren wir mehr.
Was mir aber noch keiner beantworten konnte: Werden vZTA's die bis zum 30.04.2016 erstellt wurden, dann ab 1.5.2016 verbindlich auch für den Beteiligten, oder erst die ab dem 1.5.2016?
Nichtbeanstandungsfristen?
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frank_k |
Geschrieben am 26 April 2016
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Dabei seit 25 April 2016 4 Beiträge
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Guten Morgen, auch hier die Aussage aus dem Seminar - alle am 01.05.2016 gültigen (=Restlaufzeit) vZTA sind wirksam und verbindlich für beide Seiten. Die betroffenen Unternehmen sollten prüfen, ob gegen nachteilige vZTA Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Bislang waren diese für die Unternehmen ja nicht bindend und somit konnte der Unternehmer durchaus in der Anmeldung eine abweichende Tarifnummer anwenden. Natürlich wäre es auch früher schon bei einer Prüfung zu Diskussionen gekommen. Aber rein rechtlich betrachtet, war die Abweichung erlaubt. Nicht so ab dem 01.05.2016.
Frank
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