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Haftung des Zoll
der_chri_ger |
Geschrieben am 03 Mai 2016
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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Hallo Forum!
Wenn der Zollbeamte im Zuge der Importverzollung in den USA eine Spezialverpackung (Luft und Wasserdicht) öffnet, eine Probe zieht und diese Verpackung hinterher aus Unkenntnis unsachgemäss verschliesst, sodass für Prüfung und Nacharbeit der Ware kosten entstehen (ev. sogar Rückführung zum Produzenten), wer kommt dafür auf, wer haftet dafür? (Incoterm 10 FCA)
lg
der_chri_ger
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 03 Mai 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Situation in den USA kenne ich nicht. Da würde ich mal den dortigen Spediteur / Customs Broker fragen. Wird aber sicher aufwändig, einen evtl. Schadensersatzanspruch in den USA durchzusetzen.
Hier in DE vermute ich mal ohne Kenntnis einer Rechtsgrundlage, dass der Zoll dafür haftet, wenn er den Schaden selber verursacht. Denn ich kenne die Beschaupraxis eigentlich so, dass dt. Zollbeamte es tunlichst vermeiden, Kartons etc. selber zu öffnen, um eben nicht das Risiko einer Haftung einzugehen. Sie überlassen das idR demjenigen, der die Ware zur Beschau vorführt (Zollbroker, Spediteur, Fahrer).
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