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Gefahrgutbeauftragter als Auftraggeber des Absenders


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Bauron Geschrieben am 27 Mai 2016



Dabei seit
01 Oktober 2012
31 Beiträge
Hallo liebe Forengemeinde,

ich stecke gerade in einem Dilema.
Ich habe einen Hersteller, der seine Ware bei einem Distributor einlagert und diesen auch kommissionieren und versenden lässt.
Prinzipiell ist der Hersteller doch Auftraggeber des Absenders...? Der Distributor ist Absender. Beide benötigen nach den §§ 17, 18 GGVSEB einen Gefahrgutbeauftragten.
Wer muss denn jetzt den Jahresbericht schreiben? Der Hersteller hat einen eignene Gefahrgutbeauftragten Gb und der Distributor einen externen Gefahrgutbeauftragten Gb. Der externe Gefahrgutbeauftragte Gb macht auch die Begehungen.
Nun behauptet der Absender, sein Auftraggeber müsste den Jahresbericht schreiben, da er ja Aufgrund der §17 GGVSEB ja an der Beförderung beteiligt wäre und aufgrund seiner Aufträge an den Absender auch die Zahlen kennt.
Wo liegt denn da die Wahrheit? Der Hersteller ist Eigentümer und der Absender Besitzer.
Müssen beide einen Jahresbericht schreiben, oder würde der Gefahrgutbeauftragte Gb des Herstellers den bericht als externer Sicherheitsberater für den Distributor tätig werden? In dem Fall hätte der Distributor dann zwei externe Berater mit abgegrenzten Tätigkeitsbereichen.

Wie würdet ihr das deuten?

Grüße Marcel

CARGOFORUM PARTNER

tks67 Geschrieben am 28 Mai 2016



Dabei seit
12 Mai 2016
10 Beiträge
Hallo Marcel,

schauen wir zuerst in die Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV; dort steht in §1 "Die nachfolgenden Vorschriften gelten für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene..............umfasst.

Damit unterliegen sowohl "Auftraggeber des Absenders" als auch "Absender" der Bestellungspflicht der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV. Zu den Pflichten des Gefahrgutbeauftragten gehört auch die Erstellung des Jahresberichts für das Unternehmen, für das er bestellt ist.

In der Realität sieht das dann so aus, dass die im Berichtszeitraum beförderten gefährlichen Gütern in den Jahresberichten aller an der Beförderung beteiligten Unternehmen "auftauchen" müssen.

Sollte der "Auftraggeber des Absenders" nur in dieser Rolle an Beförderungen gefährlicher Güter beteiligt sein und die Gesamtmenge unter 50 Tonnen / Jahr liegen, wäre das Unternehmen von der Bestellpflicht befreit (sofern es sich nicht um radioaktive oder explosive Stoffe handelt) und bräuchte somit auch keinen Jahresbericht erstellen.

Die Frage, wer Eigentümer oder Besitzer ist, ist gefahrgutrechlich ohne Belang; jeder schreibt seinen eigenen Bericht.

In ihrem Fall verständigen sich normalerweise die beiden Gefahrgutbeauftragten, egal ob interne oder externe Gefahrgutbeauftragte, und tauschen die Daten aus. Dann schreibt jeder seinen Jahresbericht und das Thema ist vom Tisch.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Falls es noch Fragen gibt, einfach stellen.

Gruß

Thomas

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