Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 51 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.746.855 Seitenaufrufe in 2022



Warenmuster


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Tron Geschrieben am 01 August 2006



Dabei seit
20 März 2006
134 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Mein Kunde importiert Waren aus Fernost und hat sich in einem Karton Warenmuster schicken lassen. Diese Muster tauchen auch auf der Rechnung auf, wobei diese nicht gesondert als sample oder so gekennzeichnet sind. Ich habe mit unserem Zolldeklaranten telefoniert und mir wurde dort gesagt das auch auf diese Muster mit geringem Wert Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Merke: "Nichts ist umsonst!!!".
Ich bin aber der Meinung das Warenmuster bis zu einem gewissen Wert zwar beim Zolll angemeldet werden müssen aber ohne zusätzliche Kosten eingeführt werden dürfen.
Wäre schön wenn ich von euch etwas Hilfe erhalten würde!!!

Danke


Tron

CARGOFORUM PARTNER

supermasterphil Geschrieben am 01 August 2006



Dabei seit
21 Januar 2005
73 Beiträge
so weit mit bekannt, aber das hängt auch ein bisschen von dem Ermessensspielraum des Zöllners ab, gibt es ein paar Richtwerte, an die man sich halten sollte, damit eine Sendung frei geschrieben werden kann, sprich kein Zoll, kein EUST...


Anzahl: max 3-5 pro Sorte

Warenwert: max 25 USD

Bezeichnung samples/muster ist echt von Vorteil...

Wenn das gegeben ist, ist es eigentlich relativ einfach, diese Dinge durch den Zoll zu boxen, das passiert meist innerhalb von zwei Stunden...

Zeemo Geschrieben am 01 August 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi Tron,

da hast Du genau den richtigen erwischt! ;-) Wir fertigen bei FedEx naturgemäß täglich Dutzende von Mustersendungen ab, daher kenne ich mich da ganz gut aus.

Gemäß Art. 91 ZollbefrVO sind Muster von geringem Wert von sämtlichen Einfuhrabgaben befreit (Sonderregelungen gibt es u.a. bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren) - die deutsche Zollverwaltung legt dies in der Regel so aus: max. 5 Stück pro Warengruppe (d.h. unterschiedliche Artikel, auch wenn nur die Farbe unterschiedlich ist, nicht aber Größen bei Textilien, Schuhen o.ä.) und dies auch nur bis zu einem Warenwert von max. 50,- € (ebenfalls pro Warengruppe) - bei mehreren Warengruppen kann dies also durchaus auch bei Gesamt-Warenwerten von mehreren Tausend EURO funktionieren. Es muss aber eindeutig gekennzeichnet sein ("sample" o.ä. auf der Rechnung oder auf dem AWB, oder nachträgliches Schreiben vom Einführer), manchmal wird dies auch - vor allem bei Zweifeln - durch Zollbeschauen überprüft.

Man kann u.U. darüber hinaus gehen, wenn man nachweist (i.d.R. durch Zollbeschau, zeitaufwändig und ggf. kostenintensiv!), dass die Artikel eine Musterkennzeichnung haben. Bei Schuhen wird dies z.B. meist durch Lochen erreicht - die Schuhe taugen so zwar noch als Muster, aber zum Tragen geschweige denn Verkaufen natürlich nicht mehr.

Ich glaube, herausgelesen zu haben, dass es sich in Deinem speziellen Fall um eine Mischsendung handelte, also normale gekaufte Waren und Muster in einer Sendung. Da kannst Du zwar auch theoretisch die Muster aus der "normalen" Verzollung herausnehmen, aber je nach Zollstelle geht das nur bei Aufteilung der Gestellungsdaten bzw. der summarischen Anmeldung (des Warensatzes). Dies kostet Zeit und u.U. auch Geld (hängt vom Verzollungsagenten ab, bei uns kostet es). Das Problem ist einfach, dass es z.B. bei "unserer" Zollstelle (HZA Frankfurt/Flughafen, ZA CargoCity Nord) eine gesonderte Abteilung für diese Freischreibungen (Muster oder low value oder was auch immer) gibt, während die normalen Verzollungen woanders abgefertigt werden. Also müsste man zwei Anmeldungen draus machen, daher die Notwendigkeit der Aufteilung.

Hoffe, geholfen zu haben! :-)

Gruß
Zeemo

Tron Geschrieben am 01 August 2006



Dabei seit
20 März 2006
134 Beiträge
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, es handelt sich um eine normale Bestellung die auch normal verzollt werden soll und eine Mustersendung, beide sind auf einer Rechnung, wobei die Stückzahlen stark variieren. Bei der normalen Sendung sind es 100-200 Stück pro Artikel, bei den Mustern sind es hingegen nur 2-6 Stück.
Ich habe eben mal auf der Seite des Zoll gesucht und dort wurde ein Wert Gesamtwert von 22€ für alle Muster angeben.
Hier der Text:

"Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)
Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 EUR, sind einfuhrabgabenfrei.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 EUR, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 EUR ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.

Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:

Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
Tabak und Tabakwaren,
Parfüms und Eau de Toilette. "

Das Problem an der Sache ist das der gesamte Musterwarenwert über diesen 22€ aber unter den von Dir genannten 50€ liegt.

Unser Zolldeklarent will dafür jedesmal eine Posi abrechnen, da das eine Muster einen Rechnungswert von 1,56€ hat würde es, meiner Meinung nach, den Rahmen sprengen. Ich brauche also nun ein paar Argumente für unsren Zolldeklarenten. Dabei bin ich auf folgende Sache gestossen:

"Absehen von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer- sog. Kleinbetragsregelung nach § 15 EUSt-BV -
Aus Vereinfachungsgründen wird von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer in Bagatellfällen abgesehen. Diese Kleinbetragsregelung setzt voraus, dass

die Gegenstände bei ihrer Einfuhr nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen,
der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 EUR beträgt und
der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann. "

Das schöne an der Sache ist das es bei dieser Sendung alle oben genannten Bedigungen erfüllt sind. Ich werde es mal versuchen so durch zu kriegen, freue mich aber natürlich weiterhin über alle Ratschläge von euch zu diesem Thema.

Werde euch auf dem laufendem halten was diese Sache angeht.

Danke schon mal bis hier hin!!!!

Tron Geschrieben am 01 August 2006



Dabei seit
20 März 2006
134 Beiträge
Eine Sache ist mir noch eingefallen:

Es kommen insgesammt 6 Karton für meinen Kunden an, 5 davon sind mit bestellter Ware gefüllt und einer mit den Mustern. Die 5 muss ich ganz normal verzollen aber kann ich den einen von der Verzollung ausschließen? Es gibt aber nur eine Rechnung aus Fernost.
Und wenn ich dafür eine eigene Posi anmelde dann entstehen auch Kosten die ich aber meinem Kunden ersparen möchte.

Zeemo Geschrieben am 01 August 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Hi Tron,

Du zitierst Art. 27/28 ZollbefrVO, das ist nur die ganz normale low-value-Geschichte, also unter 22 € pro Sendung, das gilt für alle Waren, egal ob Muster oder sonstwas (abgesehen von Alkohol, Tabak usw., is klar).

Bei Mustern geht's aber um Art. 91, guckst Du hier: www.zoll.de/b0_zoll_un...index.html

Was die Abrechnungspraxis Deines Deklaranten anbetrifft, hätte ich einen Vorschlag parat - der dürfte aber gegen die Forumsregeln verstoßen.... *g*

Naja, mit den 2-6 Stück ist natürlich so eine Sache - bei 6 Stück sagt der Zoll ganz klar, "is eins zuviel". Die Grenze liegt halt bei 5. Du kannst aber 5 freischreiben und das sechste musst Du verzollen. Hängt alles natürlich von Deinem Deklaranten ab, wie der aufteilen kann/will.

Was § 15 EUStBV angeht: hier geht es nur um zollfreie Waren, oder um Fälle, wo durch Präferenzen kein Zoll anfällt. Und die 10 € erreichst Du meistens ohnehin durch ver-EUSt-en der Fracht. Bei uns kommt dieser Paragraf freilich häufiger vor, z.B. bei Buchsendungen oder Software (meist nur 1 kg, daher wenig Fracht).

Aber Dein Deklarant kann ja nur eine neue Position abrechnen, wenn es sich auch um eine andere Ware handelt, das hat ja nicht unbedingt etwas mit den einzelnen Positionen auf Eurer Rg. zu tun, es sei denn, es sind jeweils andere Zolltarifnummern.

Und das mit den separaten Rechnungen: ja, besser wären natürlich getrennte Rechnungen. Aber wenn Dein Deklarant schön sauber, deutlich und glasklar markiert, was in die 5-Karton-normale-Verzollung und was in die 1-Karton-Musterfreischreibung soll, geht auch das (am besten mit Statement von Deinem Kunden, kannst Du ihm ja vorformulieren und er muss dann nur noch seinen Briefkopf und Unterschrift hinzufügen *g*)! Dein Deklarant soll sich halt mal anstrengen... *g*

Gruß
Zeemo

Tron Geschrieben am 02 August 2006



Dabei seit
20 März 2006
134 Beiträge
So ich hab mal unserem Deklarenten den Link gemailt, mal sehen was die dazu sagen wird?!?
Eigentlich finde ich es schlimm das ich soviel Zeit mit der Sache verbringen muss, sowas muss eigentlich ein guter Deklarent selber wissen und gleich auf die Idee kommen! Schließlich wird er ja auch dafür bezahlt!, ansonsten könnte ich ja auch was von der Rechnung abziehen.
Aber gut wie auch immer.

Bin gespannt was ich als Antwort bekomme!

Weiterer Verlauf dieser Sache wird natürlich gepostet.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich