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Tipps für Incoterms


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Tomasko Geschrieben am 03 September 2016



Dabei seit
25 April 2009
9 Beiträge
Hallo zusammen,

frage ich Euch wer kann mir einen Buchtipp mitteilen oder etwas aussem Netz wo ich mit den Incoterms schlau machen kann. Ich habe leider Speditiosnkaufmann nicht direkt gelernt, Umschulung Ind.-Kfm., bin seit vielen Jahren in einem Express-Unternehmen beschäftigt. Schulung gibts leider nicht, d.h. learn by doing ....! Ich mach Zollanmeldungen und bei einigen RG da isses unverständlich oder wie´s der Kunde haben will usw. Schickst das zum Zoll und prombt gibt´s en Rückläufer. Fragte schon Kollegen Vorgesetzte etc. selbst die sind mittlerweile überfordert, weil der Zoll doch das eine oder andere Male sehr genau ist. Gibt´s irgendwas oder sogen. "Eselsbrücken".

Würde mich für jeden guten Tipp freue

Danke vorweg

LG

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Chev Geschrieben am 03 September 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Kannst du ein Beispiel geben, welches hier genau das Problem ist bzw. dieses etwas genauer erläutern? Vielleicht kann die Community helfen - wahrscheinlich besser als jedes Buch (mir ist im Übrigen kein wirklich geeignetes Buch bekannt zum Thema Incoterms usw...)

Tomasko Geschrieben am 03 September 2016



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25 April 2009
9 Beiträge
Hallo danke für die erste Antwort heut, bei so einem tollen Wetter, ich muss übrigens heute orbeiten.

Ja Beispiel gerade jetzt nichts vorliegen. Kommt eine Sendung aus den USA auf der RG steht DDP, Wert unter 150 €. Die Vorgangsweise war einfach anmelden mit Hinweis auf Frachtkostenaufteilung wird verz. Nu richtig war das nie, wurde meistens stillschweigend hingenommen. Jetzt aber weisst der Zoll das zurück, jetzt beginnen die Spielereien. Setzen wir auf DDU.

Jetzt habe ich mir ein Vorgang ausgedruckt, tja ein AVIS-Kunde nach seiner Anordnung sollten wir es DDP abfertigen Wert 30 €, klar niedriger Wert (und da komm ich selbst nicht klar wie es richtig ist.. tz bin scho über 50 un die Zelle sind grauer, haha) . Zurückweisung vom Zoll mit den Worten: Lieferbedingung DDP bei dieser Lieferung unglaubwürdig. Kaufvertrag vorlegen bzw. Originalrechnung UND Zahlungsnachweis.

So jetzt seid ihr dran, und nochmals tausenddank für alle guten Tipps

Chev Geschrieben am 03 September 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Verstehe es immer noch nicht ganz :-)

Wenn der Zoll Zweifel am in der Einfuhranmeldung angegebenen Incoterm hat, dann legt doch einfach die entsprechende Rechnung mit dem darin enthaltenen Incoterm vor?? Den Incoterm einfach abzuwandeln, wäre dann ja sonst eine Falschangabe. Es kommt doch durchaus vor, dass auch geringe Werte DDP geliefert werden und wenn es eine Tüte Gummibärchen ist. Die Verwendung von DDP ist ja nicht an den Wert der Sendung gebunden...

finot Geschrieben am 03 September 2016



Dabei seit
03 September 2016
7 Beiträge
Hallo,

ich bin zwar schon einige Jahre raus, kenne das Problem aber von früher....

bei Sendungen mit geringem warenwert kann es teilweise vorkommen, dass der wert der frachtkosten den gesamten warenwert übersteigt, bspw. "tüte gummibärchen". daher kann der incoterm ddu oder ddp teilweise auch die c-Klauseln nicht verwendet werden, da sonst unter abzug der frachtkosten kein warenwert übrig bleibt. lt. zoll hat allerdings jede ware einen wert, sollte dieser nicht nachgewiesen werden können kann er vom zoll auch geschätzt werden. daher ist es ratsam exw anzumelden und bei den zusätzen "ddp nicht anwendbar da Warenwert zu gering" vermerken.

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