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Luftfracht Verfügungsberechtigter im Luftfrachtbrief AWB


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Stella Geschrieben am 03 November 2016



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02 März 2007
168 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

wir haben vor ein paar Tagen eine Luftfrachtsendung verschickt die durch die Fluggesellschaft von dem gebuchten Flug offloaded wurde. Wir haben dazu bei der Fluggesellschaft angerufen da wir eine Stellungnahme für unseren Empfänger / Consignee haben wollten. Da wurde uns dann mitgeteilt, dass wir nicht der Verfügungsberechtigte oder Vertragspartner der Airline wären und wir uns bitte an den Luftfrachtspediteur wenden sollen der im AWB steht. Ist das richtig so? Wir stehen als Shipper im MAWB.

Danke euch für eure Meinung

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scs6862 Geschrieben am 03 November 2016



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11 März 2010
200 Beiträge
Moin,
Ihr habt einen Vertrag mit dem Spediteur geschlossen, der in Eurem Namen als Agent der Airline agiert.
Somit ist die Airline im Recht, denn sie hat mit Euch nichts zu tun.
Es könnte ja jeder Hinz & Kunz die Airline in Eurem Namen anrufen und Auskunft verlangen.
Kaufst Du eine XYZ-Jacke bei ABC und ist diese kaputt, gehst Du ja auch nicht zu XYZ, um die Jacke umzutauschen oder zu reparieren zu lassen, sondern zu ABC.
Also an den Spediteur rangehen und dort die gewünschte Stellungnahme anfordern und ihn ggfls. rein vorsorglich haftbar halten.

airliner Geschrieben am 14 November 2016



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590 Beiträge
scs6862 wrote:
Moin, Ihr habt einen Vertrag mit dem Spediteur geschlossen, der in Eurem Namen als Agent der Airline agiert. Somit ist die Airline im Recht, denn sie hat mit Euch nichts zu tun.

Hallo Ihr Beiden, das ist so nicht ganz richtig. Wenn der im Luftfrachtbrief AWB genannte Shipper, auch Eigentümer der Sendung, nichts mit der Airline zu tun hätte, müsste er dort auch nicht genannt werden. Der im Luftfrachtbrief AWB genannte Shipper kann sehr wohl gegenüber der Airline, seinem Carrier, tätig werden. Zum Beispiel hat er das Recht einen Claim direkt selber einzureichen, ohne den Spediteur, im Feld Agent genannt ist, hinzuziehen zu müssen. Das steht auch so in den IATA TACT Rules.

Kurzes Zitat mit Bezug auf Claims: "Parties who can bring an Action" und weiter "The shipper of cargo or freight forwarder may also have the right to bring an action against the carrier".

Der Carrier, die Airline, hat lediglich die Pflicht, die gestellte Anforderung nur einmal erbringen zu müssen, also entweder gegenüber dem Shipper oder dem Agent / Spediteur.

Gleiches gilt auch für einen möglichen Streckenabbruch oder Stellungnahmen.

Stella Geschrieben am 14 November 2016



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168 Beiträge
Danke euch allen für eure Beiträge. Ihr habt mir sehr weiter geholfen.

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