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Dokumentenversand in den Iran
KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.
dogi |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 01 Dezember 2015 5 Beiträge
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Guten Morgen Leute,
wir möchten Dokumente (Lieferscheine, Handelsrechnungen usw.) in den Iran versenden.
1. Könnt ihr mir sagen, was ich dabei beachten muss?
2. Ausfuhranmeldung ist meines Erachtens nicht notwendig, da Warenwert unter 1.000€?
3. Könnt ihr mir einen Dienstleister empfehlen, mit dem ich problemlos den Transport abwickeln kann?
Grüße, Dogan.
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CARGOFORUM PARTNER
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TheDispatcher |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Guten Morgen,
1. Compliance Prüfung des Empfängers
2. Gerade auch bei Dokumenten in den Iran muss eine Ausfuhranmeldung erfolgen.
3. Nicht alle KEP liefern in den Iran, mit DHL express klappt das jedoch ganz gut.
Gruß
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dogi |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 01 Dezember 2015 5 Beiträge
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Chev |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Moin,
habe auch öfter mit Dokumentensendungen zu tun, jedoch bislang noch nicht in den Iran. Grundsätzlich erstelle ich nie eine Ausfuhranmeldung bei Dokumenten...
Gab es denn mal einen Erlass oder eine Verordnung (wahrscheinlich des BAFAs?), dass auch solche Sendungen in den Iran einer Ausfuhranmeldung bedürfen?
Was ist der Hintergrund? Hat man Angst, dass Wertpapiere, Geld oder ähnliches in die falschen Hände gerät?
VG
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dogi |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 01 Dezember 2015 5 Beiträge
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„Mündlich oder konkludent abgegebene Ausfuhranmeldungen für gewerbliche Ausfuhrsendungen sind nicht zulässig. Sie müssen für derartige Sendungen elektronische Ausfuhranmeldungen abgeben sowie das zweistufige Ausfuhrverfahren in Anspruch nehmen.“
Quelle: www.zoll.de/DE/Fachthe...6bodyText9
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ms50389 |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 13 März 2015 27 Beiträge
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Dokumente in einen unverschlossenen Umschlag, den dann zum zuständigen Zollamt tragen. Die werden kontrolliert, der Briefumschlag durch den Zoll versiegelt.
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dogi |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 01 Dezember 2015 5 Beiträge
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Kann mir jemand sagen welche Zolltarifnummer man für Dokumente (Lieferscheine, Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse usw.) nimmt?
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ms50389 |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 13 März 2015 27 Beiträge
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Nicht uninteressante Frage, ich fürchte das ist ein bisschen mit vom Zollamt abhängig.
Für Vertragsunterlagen war der Zöllner so freundlich mit im dicken Buch rumzusuchen und meinte dann Zolltarifnummer 49119900 Druckerzeugnisse, a.n.g.. Damit ging das Ding auch durch.
Ich persönlich würde da eher was aus einer Druckerei vermuten, andersrum ist ein Laserdruck ja Digitaldruck. ;)
Durchwühl halt mal 4911 und 4901. Mein Favorit wäre gewesen 49070090 Papiere mit Stempel, bezieht sich aber wohl mehr auf Wertpapiere und so Zeugs.
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TheDispatcher |
Geschrieben am 08 November 2016
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Die Zolltarifnummer 49119900 habe ich auch immer genommen, ABER was in den Vertragsunterlagen steht geht den Zöllner mal gar nichts an. Wenn Ihr ZA seid kannst du diesen auch nutzen, der IRAN ist halt nur von der sofortigen Überlassung ausgenommen und wird nach Ablauf der Gestellungszeit automatisch überlassen oder wenn man freundlich nachfragt auch vorher.
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Chev |
Geschrieben am 11 November 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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dogi wrote: |
„Mündlich oder konkludent abgegebene Ausfuhranmeldungen für gewerbliche Ausfuhrsendungen sind nicht zulässig. Sie müssen für derartige Sendungen elektronische Ausfuhranmeldungen abgeben sowie das zweistufige Ausfuhrverfahren in Anspruch nehmen.“
Quelle: www.zoll.de/DE/Fachthe...6bodyText9 |
OK, wichtigste Info in dem Artikel zu diesem Thema ist dann aber tatsächlich:
"...Von dieser Verpflichtung sind auch Postsendungen (Briefe und Pakete), die zu kommerziellen Zwecken bestimmte Waren enthalten, sowie der Versand von Urkunden, Verträgen und sonstigen Dokumenten mit einem kommerziellen Hintergrund betroffen..."
--> Allerdings geht aus dem Artikel nicht hervor, dass die Briefsendungen vorher zum örtlichen Zoll müssen und dort versiegelt werden. Woher stammt diese Info?
Des Weiteren ist genannt:
"...Vereinfachungen im Postverkehr gelten insoweit nicht. Gegebenenfalls vorliegende Genehmigungen müssen durch entsprechende Codierungen in der Ausfuhranmeldung dokumentiert werden."
--> Für welche Art von Postsendungen benötige ich (mal unabhängig vom Warenempfänger bzw., wenn dieser nicht gelistet ist) dennoch eine Ausfuhrgenehmigung?
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ms50389 |
Geschrieben am 13 November 2016
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Dabei seit 13 März 2015 27 Beiträge
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Zitieren:: |
--> Allerdings geht aus dem Artikel nicht hervor, dass die Briefsendungen vorher zum örtlichen Zoll müssen und dort versiegelt werden. Woher stammt diese Info? |
Diese Info hatte ich vom lokal zuständigen Zollamt. Den Papierkram wollten die unbedingt "gestellt" haben, die chemischen Muster (auch Gefahrgut) konnte ich hingegen bequem mit "Gestellung außerhalb des Amtplatzes" anmelden und das ging problemlos durch.
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