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Erfüllung Lieferpflicht gem Incoterms 2010


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


12marco12 Geschrieben am 11 Januar 2017



Dabei seit
02 Januar 2013
25 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen bezüglich der Erfüllung der Lieferpflicht nach Incoterms 2010.
Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

Beispiel 1:

Ein Kunde kauft eine Maschine „ex works“ bei uns.
Hier würde die Lieferung ja erfolgen, indem Sie abholbereit an der vereinbarten Stelle zur Verfügung steht.

Nun möchte der Kunde aber, dass die Ware noch in Holzkisten verpackt wird.
Wir bieten ihm diese Dienstleistung an. Er bestellt das mit einer extra Bestellung bei uns. Es wird auch eine separate Rechnung dazu erstellt.
Zum Verpacken muss die Ware aber zu unserer Verpackungsfirma, die in einer anderen Stadt ist.
Wann wäre hier die Lieferpflicht erfüllt?
Ich bin der Meinung, ab dem Zeitpunkt, wo die Ware fertig verpackt beim Verpacker steht, richtig?


Beispiel 2:

Gleicher Vorgang wie o.g. aber es kommt noch dazu, dass der Kunde uns beauftragt, den Versand auch noch für ihn abzuwickeln.
Wir erstellen ihm ein extra Angebot über diese Dienstleistung. Er schickt uns eine Bestellung darüber und wir erstellen ihm wiederum eine separate Rechnung über den Versand.
Wann ist hier die Lieferpflicht erfüllt?
Ich bin auch hier der Meinung, sobald die Ware fertig verpackt beim Verpacker steht, da sich ja am Incoterm nichts geändert hat. Dieser bleibt auf „ex works“.


Beispiel 3:

Der gleiche Kunde kauft bei uns die Maschine „FCA ...“.
Hier ist die Lieferung erfolgt, sobald die von uns dem Frachtführer übergeben wurde, richtig?

Nun bestellt er auch hier die Verpackung dazu. Gleiches Spiel wie oben.
Wann wäre hier die Lieferpflicht erfüllt?
Nachdem die Ware von uns an den Frachtführer übergeben wurde, um die Ware zum Verpacker zu liefern, oder erst wenn die Ware beim Verpacker dem Frachtführer übergeben wurde?


Schon mal Danke im Voraus für Eure Antworten!

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MagNet-99 Geschrieben am 12 Januar 2017



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Marco,

was meinst Du denn mit der Lieferpflicht ? Die Incoterms regeln den Kosten- und Gefahrenübergang.
Hinter den Incoterm gehört im Kaufvertrag immer der Ort.
Bist Du z.B. in München, da ist das EXW München. Lässt Du in Würzburg verpacken und stellst dort auch zur Abholung bereit, dann ist es EXW Würzburg. Sollte also im Nachhinein noch ein Verpackungsauftrag eingehen, dann ist auch eine Vereinbarung über die Anpassung des Incoterms im Kaufvertrag fällig. Für Beispiel 1 würde ich Dir unter dieser Voraussetzung zustimmen.

Was meinst Du in Beispiel 2 mit Versand abwickeln ? Den Versand zum Verpacker ? Der sollte eh im Angebot der Verpackungsleistung enthalten sein, da er ja im ursprünglichen Kaufvertrag sicher nicht enthalten ist. Da wusstest Du ja noch nichts vom Verpackungsauftrag.

Für den Unterschied im Beispiel 3, EXW zu FCA lies mal diesen Thread, da sind alle Argumente genannt:
cargoforum.de/Forums/v...12583.html

Was mich immer brennend interessiert ist, wie Deine unverpackte Maschine zum Verpacker kommt. Sie wird ja verpackt um den Transportweg unbeschadet zu überstehen ;-)

Ich würde den ergänzenden Verpackungsauftrag des Käufers nicht annehmen sondern an ein Verpackungsunternehmen verweisen und ggf. Kontakte vermitteln. Der Verpacker holt dann bei Euch im Auftrag des Käufers die zu verpackende Maschine ab und der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe an den Verpacker.

Gruss
MagNet-99

Stefan1531 Geschrieben am 12 Januar 2017



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
zu Beispiel 1: wie MagNet-99 richtig schreibt, kommt es drauf an, was genau Ihr in EXW vereinbart habt. Habt Ihr - wie in seinem Beispiel - einen Vertrag "EXW München" geschlossen, könnt Ihr nicht einfach die Maschine in Würzburg zur Verfügung stellen. Ihr müsst sie dann wieder zu Euch zurück holen und dort zur Abholung bereitstellen.

zu Beispiel 2: auch hier "kommt drauf an", was Du meinst und was Ihr vereinbart habt. Beauftragt Euch der Käufer mit dem Transport z.B. nach Duisburg per separatem Auftrag, habt Ihr
- den Kaufvertrag erfüllt, sobald die Maschine wie vereinbart bei Euch zur Abholung bereitsteht
- den Liefer- bzw. Speditionsauftrag erfüllt, sobald die Maschine zugestellt ist.

Deine Fragestellung ist lückenhaft und ungenau, daher kann man sie nicht wirklich beantworten.

12marco12 Geschrieben am 13 Januar 2017



Dabei seit
02 Januar 2013
25 Beiträge
Hallo MagNet99,

hier meine Kommentare dazu:

Zitieren::
was meinst Du denn mit der Lieferpflicht ?
Es gibt ja bei den Incoterms die Verpflichtungen des Verkäufers den Punkt A4 Lieferung. Hier wird beschrieben, ab wann die Ware als geliefert gilt, also der Vertrag erfüllt ist.
Wir erstellen unsere Rechnung erst, wenn dieser Punkt erfüllt ist. Also bei exw sobald fertig verpackt und abholbereit, bei FCA sobald Ware abgeholt wurde.

Zitieren::
Was meinst Du in Beispiel 2 mit Versand abwickeln
Der Versand zum Verpacker ist im Verpackungsangebot enthalten, das ist korrekt. Nun arrangieren wir aber auch den Transport vom Verpacker zum Kunden und berechnen ihm den Transport.

Zitieren::
Was mich immer brennend interessiert ist, wie Deine unverpackte Maschine zum Verpacker kommt. Sie wird ja verpackt um den Transportweg unbeschadet zu überstehen ;-)
Die Maschinen sind für den LKW - Transport geeignet. Hierzu müssen sie nicht erxtra verpackt werden. Unser Hausspediteur liefert diese zum Verpacker. Dort werden sie für den Luft- oder Seetransport verpackt.

[quote]Ich würde den ergänzenden Verpackungsauftrag des Käufers nicht annehmen sondern an ein Verpackungsunternehmen verweisen und ggf. Kontakte vermitteln. Der Verpacker holt dann bei Euch im Auftrag des Käufers die zu verpackende Maschine ab und der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe an den Verpacker.[quote]
Es handelt sich um einen sehr wichtigen Kunden, er möchte unbedingt, das wir das alles übernehmen. Das ist doch sicherlich keine Seltenheit, oder? Teilweise muss hier auch so kurzfristig reagiert werden, das das nur mit unseren Spediteuren abzuwickeln ist.

MagNet-99 Geschrieben am 17 Januar 2017



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
12marco12 wrote:

Es handelt sich um einen sehr wichtigen Kunden, er möchte unbedingt, das wir das alles übernehmen. Das ist doch sicherlich keine Seltenheit, oder? Teilweise muss hier auch so kurzfristig reagiert werden, das das nur mit unseren Spediteuren abzuwickeln ist.
Dann brauchst Du aber auch nicht danach Fragen welche Recht und Pflichten ihr nach Incoterm habt, wenn eh die Kundenkarte gezogen wird ;-)
Sachthemen sind erledigt oder ? Sonst bitte nochmal fragen.
Gruss
MagNet-99

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