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Apple Macbook Notebook per Luftfracht Gefahrgut?
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?
Exportmanager |
Geschrieben am 11 Januar 2017
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Dabei seit 09 März 2016 95 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir schicken demnächst eine Luftfrachtsendung nach Südafrika in der wir auch ein Notebook für einen unserer Mitarbeiter mitgeben möchten. Ist das möglich oder ist das Notebook wegen des Akkus als Gefahrgut zu betrachten? Müssen wir das Notebook deklarieren?
Danke euch
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CARGOFORUM PARTNER
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Logistik-Seppel |
Geschrieben am 20 Januar 2017
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Dabei seit 04 Februar 2016 2 Beiträge
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Hallo Exportmanager,
sofern der Akku im Gerät fest verbaut ist und der Akku unter 100Wh in seiner Stärke liegt ist es unbedenklich.
ANders verhällt es sich wenn hierzu zum Beispiel noch ein 2. Ersatzakku mitgeschickt wird. Dann sollte es auch definitiv mit deklariert werden.
Sprich:
fest verbaute Akkus unter 100 Wh sind kein Problem.
Für die Versicherung vllt trotzdem von Interesse ein Apple Notebook mit anzugeben.
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airliner |
Geschrieben am 20 Januar 2017
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Hallo Exportmanager,
das Packstück muss nach IATA DGR nicht markiert werden. Allerdings muss im Luftfrachtbrief AWB der Hinweis
"Lithium Ion Batteries in Equipment in Compliance with Section II of PI967 - 1 Package"
stehen.
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Chev |
Geschrieben am 21 März 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Zusammen,
hierzu hätte ich ein paar Fragen. Ist ein Laptop aufgrund der Kriterien "fest verbaut" und "<100Wh" demnach kein Gefahrgut (und auch keine LQ-Menge) nach IATA-DGR? Gibt es überhaupt so etwas wie LQ-Mengen in den IATA-DGR?
Gibt es Kriterien bzgl. der Anzahl oder könnte ich theoretisch auch 100 Stck. solcher Laptops bedenkenlos mitgeben?
Müssen Laptops, welche als "Fracht" versendet werden, nicht immer in eine Gefahrgutverpackung? Soweit mir bekannt, haben die Airlines für Laptops spezielle Verpackungsvorschriften. Oder greifen diese in dem o. g. Fall (noch) nicht?
Und darüber hinaus: ab welcher Leistung (oder auch weiterer Kriterien wie Gewicht,...) sind LI-Ionen-Akkus, welche ja auch deutlich größer ausfallen können, gänzlich für den Transport per Luftfracht ausgeschlossen?
Danke vorab.
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