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Arbeitsnummer - internetzollanmeldung Einfuhr


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


sisqonrw Geschrieben am 20 Mai 2016



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139 Beiträge
Hallo,

wir verzollen immer über

www.einfuhr.internetzo...content.do

die Einfuhr.

Bis jetzt haben wir die Zollunterlagen nach Suben oder Bad Reichenhall mit Unterschirftsvollmacht gesendet.

Diesmal wird für eine aktuelle Sendung ein T1 eröffnet, damit wir es bei uns am Zoll in Duisburg selber verzollen können.

Wir haben eine Arbeitsnummer bekommen. Wo genau müssen wir es bei der Internetzollanmeldung eintragen?

Wir haben auf dem Papier auch eine Bezugsnummer

Bitte um eine kurze Antwort.

Vielen Dank.

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TheDispatcher Geschrieben am 20 Mai 2016



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Arbeitsnummer ? Ist das T1 noch nicht zollabgefertigt im Ausgang ?
Das fertige T1 hat eine MRN, wenn ihr kein Zugelassener Empfänger
seit muss euer Spediteur das T1 an eurem Zollamt im Duisburg am
Amtsplatz gestellen, ihr bekommt dann eine ATB Registrierung zur
Verwahrung und diese ATB Nummer tragt Ihr zur Beendigung
im IAA Zollantrag ein.

sisqonrw Geschrieben am 20 Mai 2016



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ja auf dem Dokument was wir von einer Spedition bekommen habe, stand:

MRN-/ARBEITSNUMMER

Da steht diese ARBEITSNUMMER: 16DE745843826581A6

Ist das diese ATB Nummer?

roliP Geschrieben am 23 Mai 2016



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Zitieren::
auf dem Dokument was wir von einer Spedition bekommen habe, stand: MRN-/ARBEITSNUMMER

Da steht diese ARBEITSNUMMER: 16DE745843826581A6

Der Spediteur hat eine Internet-Versandanmeldung eingegeben. Als Registriernummer wird diese A-Nummer erzeugt. Mit den Ausdrucken müsst ihr zum zuständigen Zollamt. Dort wird über die A-Nummer die Versandanmmeldung in NCTS geladen und eine MRN erzeugt. Nach Überlassung durch das Zollamt bekommt ihr dann das Versandbegleitdokument ausgehängt.
Wer nun die ATB/15-Nummer der gestellten Ware zur Erledigung durch das ablösende Versandverfahren einträgt, kommt darauf an, wo die Ware in der Verwahrung steht.
Soweit von mir

sisqonrw Geschrieben am 23 Mai 2016



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139 Beiträge
Also ich habe jetzt als Vorpapierart T1 eingetragen und diie MRN/Arbeitsnummer eingetragen, was auf dem Dokument stand. Diese nehme ich auch mit zum Soll.

Ist das jetzt richtig oder falsch?

Oder muss ich als Vorpapier nichts auswählen?

roliP Geschrieben am 23 Mai 2016



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Wo steht die Ware?
Hat der Spediteur in der Internet-Versandanmeldung im Feld "Vorpapiere Typ" eine AT/B-Nummer eingetragen?

sisqonrw Geschrieben am 23 Mai 2016



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Der LKW ist gerade in Stuttgart und ist morgen hier in Duisburg beim Zoll.

Anbei das Dokument.

Habe ich es mit dem Vorpapier richtig gemacht oder soll ich da nichts auswählen uns ausfüllen?

roliP Geschrieben am 23 Mai 2016



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Irgendjemand bringt die Ware im T1-Versandverfahren zu euch nach Duisburg. Stimmts!? Der Spediteur oder ihr gestellt die Sendung beim Zollamt. Dadurch wird eine AT/B-Nummer erzeugt. Wenn du diese Nummer schon weißt, kannst du sie schon als Vorpapier eintragen. Wahrscheinlich aber nicht, dann "ohne". (siehe auch Beitrag von TheDispatcher)

Die Arbeitsnummer die du hast, war nötig, um den Versandschein zu erstellen. Die ist jetzt verbraucht und durch die MRN des T1-Verfahrens ersetzt.

Aus der Ferne ist der korrekte Ablauf schlecht zu beschreiben, da ich nicht weiß, wer was genau wie macht (Spediteur-Einführer-Zollamt). Ob welche Vereinfachungen möglich sind u.s.w.
Gruß
rolip

sisqonrw Geschrieben am 23 Mai 2016



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OK ich trage dann Ohne Vorpapier ein.

Muss ich denn die Arbeitsnummer irgendwo eintragen?

roliP Geschrieben am 24 Mai 2016



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445 Beiträge
Nö! Diese Arbeits-Nummer war ja die Einarbeitungsnummer für die T1! Die ist erloschen!

sisqonrw Geschrieben am 24 Mai 2016



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OK Danke. Hat heute Vormittag super geklappt beim Zoll. Danke!

sisqonrw Geschrieben am 05 September 2016



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Hallo,

ich bräuchte Hilfe zur Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft. Wir machen das zum ersten mal.

Ich habe die Vorlage hier runtergeladen:

www.essen.ihk24.de/blo...g-data.doc

Wir haben aus der Türkei Aluminiumprofile herstellen lassen und es aus der Türkei nach Deutschland eingeführt und auch in Deutschland verzollt.

Ich habe folgendes unter den Punkten eingetragen:

1-2: Aluminiumprofil mit Artikelnummer/Zeichnungsnummer
3: der Name von unserem Kunden
4: Türkei
5: Türkei
6: Muss ich hier was ausfüllen?
7: hier Trage ich Datum Bestellung bis Datum Bestellung + 12 Monate
8-9-10: Ort und Datum./ (9) Name und Stellung in der Firma sowie deren Bezeichnung und Anschrift./ (10) Unterschrift.

ist das dann soweit richtig ausgefüllt? Nur bei Punkt 6 weiß ich nicht was ich ausfüllen muss.

sisqonrw Geschrieben am 20 Januar 2017



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Hallo,

wir machen die Einfuhrzollanmeldung über das Internet über diese Seite:

www.einfuhr.internetzo...content.do

Wir bekommen jetzt eine Sendung die per Luft und Kurier kommt. Was müssen wir im Feld Fahrzeugkennzeichen eintragen? Ist das ein Pflichtfeld? Die Sendung kommt ja per Luft.

Die Sendung kommt diesmal auch ohne A.TR. Für die Warengruppe "Gasdruckfedern" müssen wir 2,7% Zoll zahlen.

eaglestef Geschrieben am 21 Januar 2017



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82 Beiträge
Ich habe es so verstanden, dass ihr die Ware in der Türkei kauft. Macht ihr mit der Ware noch was in DE?

Ist es für euch reine Handelsware, brauchst du von deinem türkischen Lieferanten eine LLE. Für die Grenzüberschreitende Lieferung TR-EU gibt es eine Sonderform. Diese prüfst du. Wenn alles korrekt ist, kannst du die Daten übernehmen und an deinen Kunden ausstellen. Wichitig ist, dass du max. die Daten übernehmen darfst, die du als Vornachweis hast. Für die Ausstellung innerhalb ist der normale Vordruck zu verwenden. Ein ATR aus der TR gibt keine Auskunft über die Präferenz und somit kein gültig r Vornachweis.

Solltest du an den Flaschen noch etwas machen, muss du prüfen, ob die Bearbeitung ausreichend ist (wup online). Nur wenn du diese Regeln erfüllst, darfst du eine LLE ausstllen.

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