Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 59 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.744.287 Seitenaufrufe in 2022



Ersatzteilregelung bei genehmigungspflichtigen Maschinen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


chichi2701 Geschrieben am 20 Januar 2017



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo zusammen,
ich bin seit heute neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin Jan 35 aus dem schönen Thüringen und in einem Zulieferbetrieb der Automobilindustrie beschäftigt.
Dort bin ich für die Zollangelegenheiten zuständig.
Ich hoffe das ich hier ein paar Fragen beantwortet bekommen die durch lesen der gesamten Gesetztestexte noch bestehen.

Also hier meine aktuelle Frage:
Wir mussten heute ein defektes Maschinenersatzteil Warentarifnummer 84669360 zur Reparatur in die Schweiz versenden (mit Präferenz). Dieses haben wir mit dem EZT und den dort aufgeworfenen Fußnoten exportrechtlich überprüft. (Dual-Use-Vermerk) Das Maschinen Ersatzteil ist nicht gelistet. Daraufhin haben wir es mit der Codierung Y901 versendet. Nun hat sich aber herausgestellt, dass die eigentliche Maschine bei einer Versendung mit Warentarifnummer 84614011 aufgrund der Listenbedingung 2b001b genehmigungspflichtig wäre. Wie gesagt wir versenden nur einen Bestandteil der Maschine. Habe ich dann die Ware trotzdem richtig ohne Genehmigung versendet? Ich bin mir nicht mehr ganz sicher! In den Einschlägigen Unterlagen (wie z.B. das Merkblatt des BAFA für Ersatzteile) ist immer nur von genehmigungspflichtigen Einzelteilen von nicht genehmigungspflichtigen Maschinen die Rede. Kann man das Spiegeln? Wie verhält man sich richtig in solchen Fällen, ohne einen Antrag bei BAFA zu stellen. Wie ihr wahrscheinlich wisst ist ein defektes Teil meisten sehr eilig zu reparieren. 3-6 Monate für eine Genehmigung sind da nicht drinne :-):-)

Ich hoffe mir kann jemand die Sorge nehmen, dass ich hier eine ungenehmigte Ausfuhr begangen habe.
Wenn möglich kann jemand eine Rechtgrundlage nennen!

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.

CARGOFORUM PARTNER

eaglestef Geschrieben am 21 Januar 2017



Dabei seit
15 September 2016
82 Beiträge
Wenn ich dich richtige verstehe, hast du ein nichtgenehmigungspflichtiges Ersatzteil für eine genehmigungspflichtige Maschine ( die du versehentlich als genehmigungsfrei ausgeführt hast).

Hast du schon geprüft, ob du eine Allgemeine Genehmigung (AGG) verwenden kannst bzw. hättest du diese für die Maschine nutzen können? Meines Erachtens ist es die EU001. Dann würde ich mit dem Bafa telefonieren, natürlich ohne den Firmennamen zu nennen.

1) Wie verhält es sich mit dem Ersatzteil?
2) Wie mit dem Fehler für die Maschine verfahren?

Zu mindest bei Frage 2 müsst ihr intern treffen. Nicht melden und hoffen des es zu keiner Prüfung kommt oder Fehler beim Bafa melden. Auf alle Fälle mit der Geschäftsleitung sprechen, denn die ist beim Thema Exportkontrolle immer mit dran.

Ich habe von einer Firma mitbekommen, dass sie genehmigungspflichtige Güter in die Schweiz geliefert hat, ohne genehmigung. sie hätte aber eine die AGG nutzen können. Daher ist sie nochmal mit einem blauen Augen davon gekommen. In ein anderes Lände, hätte das schon anders ausgesehen.

Vg

chichi2701 Geschrieben am 21 Januar 2017



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin nicht ganz sicher ob du mich richtig verstanden hast.
Ich versende nur das nicht genehmigungspflichtige Zubehörteil für die Maschine. Die eigentliche Maschine ist und wird auch nicht ausgeführt. Dieses zubehörteil geht zum Maschinenlieferanten zur Reparatur. Die Frage die sich nun stellt wird einem nichtgehemigungspflichtiges Zubehörteil beim Ausbau aus einer Genehmigungspflichtigen Maschine beim Versand in ein Drittland dieses auch genehmigungspflichtig?

Eigentlich kann ich mir das nur schwer vorstellen, bin mir aber nicht sicher.

Chev Geschrieben am 22 Januar 2017



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ich kenne keine Regelung, die besagt, dass ein Ersatzteil, welches an sich im Bereich Dual-Use nicht genehmigungspflichtig ist, dennoch genehmigungspflichtig sein sollte, wenn es in einem genehmigungspflichtigen Endprodukt verbaut wird.
Es sei denn, die Genehmigungspflicht ergibt sich noch aus anderen Gründen (Länder,- Personen- und/oder dem Verwendung-szweck nach bezogen,...).

Eher ist es andersrum:
Bestandteile von nicht genehmigungspflichtigen Endprodukten können einzeln dennoch gelistet und damit unter gewissen Voraussetzungen genehmigungspflichtig sein - siehe sog. "Bestandteilregelung" der EG-Dual-Use-VO:

Der Zweck der in Anhang I angegebenen Kontrollen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass nicht erfasste Güter (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren erfassten Bestandteilen ausgeführt werden, wenn das (die) erfasste (n) Bestandteil(e) ein Hauptelement des Ausfuhrgutes ist (sind) und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).

"Leicht entfernt werden" kann es scheinbar, da es ja auch eurerseits einzeln als Ersatzteil versendet wird.
Aber: Da euer Ersatzteil einzeln scheinbar gar nicht gelistet ist, entfällt damit m. W. auch die Genehmigungspflicht - diese würde nur (für das gesamte Endprodukt) gegeben sein, wenn das Teil innerhalb des Endproduktes versendet wird.

Aufgrund der Komplexität des Themas "Exportkontrolle" kann ich aber keine Gewähr auf diese Angaben geben - es ist nur eine Einschätzung.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich